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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0969/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.Die veränderten Rahmenbedingungen für die Planung und Realisierung des Zentralen

Omnibusbahnhofs (ZOB) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.Der Fortschreibung der Entwurfsplanung für den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)

unter Berücksichtigung der geplanten Errichtung eines Hotels durch einen Investor auf

dem Baufeld zwischen der verlängerten Herzog-Friedrich-Straße und dem Atlantic-Hotel

wird zugestimmt.

 

3.Zugestimmt wird der Überarbeitung des Förderantrages der Maßnahme „Umbau des

ZOB/Bahnhofsvorplatz nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit

dem Ziel, die baulichen Ergänzungen in den Förderumfang einzubeziehen.

 

4.Der baureifen Vorbereitung und der Ausführung der planerisch angepassten rdermaß-

nahme ZOB wird vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung zugestimmt.

 

5.Zugestimmt wird der Ausschreibung der Leistungen für die Betriebsführung des neuen

Zentralen Omnibusbahnhofs einschließlich des heutigen Interims-ZOBs an der

Gablenzbrücke.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit dem Beschluss des Bauausschusses vom 26.05.2011 (Drs. 0449/2011) waren grundlegende Festlegungen getroffen worden r die künftige Nutzung des rdlich des Atlantic-Hotels gelegenen ZOB-Areals. Gegenwärtig gibt es folgenden Sachstand:

 

1.Der neue Zentrale Omnibusbahnhof wird auf dem bestehenden Areal entstehen und im

Unterschied zum ehemaligen Provisorium aus dem Jahr 1972 attraktiv und fahrgast-

freundlich gestaltet werden. Kennzeichnendes Element ist ein langgestreckter Bussteig

entlang der Auguste-Viktoria-Straße, der durch seine Lage eine natürliche Belichtung der

Aufenthaltsflächen ermöglicht. Die Ruhepositionen der Busse sind unterhalb des

nftigen Parkhausneubaus angeordnet. Eine natürliche Belichtung der Fläche wird durch

den Lichthof des neuen Parkhauses erreicht.

 

r die MaßnahmeUmbau des ZOB/ Bahnhofsvorplatz“, die nach dem Gemeindever-

kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert wird, liegt der Förderbescheid vor. Die Alt-

lasten und Fundamentreste sind bereits nach Rückbau des alten Parkhauses beseitigt

worden. Die endgültige Herstellung kann bedingt durch die eng verzahnten Bauabläufe

erst nach Abschluss der Rohbauarbeiten für das neue Parkhaus beginnen. Die Fertig-

stellung des Busterminals ist für Ende 2018 geplant.

 

2.Der Neubau des Parkhauses ZOB entsteht entsprechend dem Ergebnis des vorausgegangenen Ideenwettbewerbs und der im Wettbewerbsverfahren ausgeschriebe-

nen Planungsleistungen auf dem sogenannten Baufeld 2, das begrenzt wird durch die

verlängerte Herzog-Friedrich-Straße und den Stresemannplatz. Die Ausführungsplanung

der beauftragten Planungsgemeinschaft von Gerkan, Marg und Partner, Hamburg/ AMP,

Karlsruhe, liegt vor.

 

Der Rückbau des alten Parkhauses, die Kapselung und der Teilrückbau des Tiefbunkers

aus dem 2. Weltkrieg sind abgeschlossen. Für die Gründung wurden bis zu 35 m lange

Ortbetonbohrpfähle hergestellt. Gegenwärtig werden die Pfahlköpfe geprüft, vermessen

und r die Rohbauarbeiten baulich vorbereitet. Die wesentlichen technischen Gewerke

(Sanitär- und Elektroarbeiten) sind ausgeschrieben und werden für die Vergabe vorberei-

tet. Die Fertigstellung des Parkhauses ZOB ist für Mitte 2018 geplant.

 

3.Im Baufeld 1 zwischen dem Atlantic Hotel und der verlängerten Herzog-Friedrich-Straße

sieht die Planung wie bisher im Erdgeschoss Haltestellen für den ZOB vor. Rund zwei

Drittel der Fläche in der Ebene 0 war ursprünglich reserviert worden r eine hochbauliche

Nutzung, vorzugsweise für ein Hotel, ausgestattet mit Konferenzräumen („Kongress-

zentrum“) und ggf. ergänzender Büro- oder Wohnnutzung. Es war vorgesehen, den Anteil

der Grundfläche, der dem ZOB zugeordnet werden sollte, mit dem Ziel einer maximal

glichen Ausnutzung des Grundstücks durch das Gebäude zu überbauen. Die Kieler

Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft (KiWi) hat den Auftrag, das

Grundstück im Baufeld 1 mit dem Ziel einer hochwertigen Nutzung zu vermarkten.

 

Die KiWi steht seit einiger Zeit in Verhandlungen mit der Zech Group, der die Atlantic-

Hotels angehören. Abhängigkeiten sind gegeben durch bestehende Regelungen aus dem

Kaufvertrag Atlantic-Hotel, u. a. bezogen auf Stellplätze im neuen Parkhaus ZOB, und

aufgrund der erforderlichen Eintragung einer gegenseitigen Baulast aufgrund einer Unter-

schreitung der bauaufsichtlich geforderten Mindestabstände.

 

 

 

 

3.1 Neubau Budget-Hotel

 

Trotz ernsthafter Bemühungen auf beiden Seiten konnten die Gespräche mit dem Ziel der Erstellung eines Multifunktionsgebäudes, das den Anforderungen an einen Hotel- und Kongressbetrieb gerecht wird, nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Es hatte sich herausgestellt, dass der Investor eine rentierliche Investition und einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ohne Zuschüsse der Stadt darstellen konnte. Angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage kann die Stadt einen solchen finanziellen Beitrag nicht leisten. Anfragen der Verwaltungsspitze bei der Landesregierung, Fördermittel für die Investition und/oder den Betrieb eines Kongresszentrums zu erhalten,

wurden abschlägig beschieden.

 

Die Suche nach geeigneten Lösungen für eine dem prominenten Standort angemessene Bebauung gestaltete sich langwierig. Sowohl Aspekte der Nachfragesituation und der Wirtschaftlichkeit auf Seiten des Investors als auch bauordnungs- und immissionsschutzrechtliche Rahmenbedingungen auf der anderen Seite, die aufgrund der Verkehrsbelastung und der unmittelbaren Nähe des Hafenbetriebs eine ergänzende Wohnnutzung auf dem Baufeld ausschließen, führten schließlich zu einer Modifizierung der ursprünglich geplanten Nutzungsaufteilung der Grundfläche im Baufeld 1.

 

Es ist nunmehr zwischen der Zech Group und der Stadt die Realisierung eines siebengeschossigen nicht klassifizierten Hotelneubaus („Atlantic Budget Hotel“) mit reduzierten Grundflächenabmessungen von ca. 54 m x 16 m abgestimmt (siehe Anlagen 2 ff). Es ist zur Kaistraße ausgerichtet und komplettiert damit die Randbebauung zwischen Atlantic-Hotel und geplantem Parkhaus. Im Erdgeschoss sollen neben dem Foyer und Wirtschaftsräumen ein Café entstehen sowieume, die von der Stadt für zentrale Einrichtungen des ZOB genutzt bzw. weiter verpachtet werden. Dort ist geplant, Ticketschalter für Reisebüros und/oder Busunternehmen einzurichten.

 

Weiterhin Bestand hat die Planung einer Tiefgarage durch den Investor. Die Tiefgarage ist für ca. 100 Stellplätze ausgelegt. Hierfür wird dem Investor ein Unterbaurecht unterhalb einer Teilfläche des Baufeldes I gewährt, während das Grundstück an sich im Eigentum der Stadt verbleibt. Die Tiefgarage wird von der Kaistraße erschlossen. Die Stellplatzkapazität der Parkgarage, die eine Verbindung zum Untergeschoss des Atlantic-Hotels erhalten wird, soll von beiden Hotels genutzt werden. Die Zech Group stellt sicher, dass die Tiefgarage nur von Hotelgästen genutzt werden kann und keine Konkurrenz zum städtischen Parkhaus entsteht.

 

Das Gebäude, das sich an den Gebäudehöhen der benachbarten Bebauung an der Kaistraße orientiert, soll eine Ziegelfassade erhalten, deren rötlicher Farbton mit der Ziegelfassade des geplanten Parkhauses ZOB abgestimmt werden wird. In der Sitzung des Beirates für Stadtgestaltung am 08.11. dieses Jahres wurde das Projekt vorgestellt. Der Beirat für Stadtgestaltung bewertet den Entwurf positiv.

 

Der Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages wird gegenwärtig von der KiWi vorbereitet. Er wird in Kürze nach Abschluss der Verhandlungen in die Selbstverwaltungsgremien zur Beschlussfassung eingebracht werden.

 

Der Bauantrag wird nach Angaben des Investors noch im laufenden Jahr vorbereitet. Als Voraussetzung für die Baugenehmigung ist, wie oben bereits erwähnt, die Eintragung einer gegenseitigen Baulast auf dem zu erwerbenden Grundstück und dem benachbarten städtischen Grundstück erforderlich, da die bauaufsichtlich geforderten Mindestabstände unterschritten werden.

 

 

 

 

 

 

3.2 Anpassung der Entwurfsplanungr den ZOB

 

Der Anteil der Hotelnutzung an der Gesamtfläche des Baufeldes 1 mit ca. 3.200 m² reduziert sich mit der fortgeschriebenen Planung des Investors einschließlich der Nebenflächen von ursprünglich ca. zwei Drittel auf ca. ein Drittel der Fläche. Dies wiederum ermöglicht eine moderate Erweiterung der Fläche im ZOB, auf der nun veränderten Bedarfsanforderungen auf dem Busterminal Rechnung getragen werden kann. Vorrang hat weiterhin der Öffentliche Personennahverkehr (sog. „Überlandverkehr“), der mit Linien der DB/Autokraft und der Verkehrsbetriebe Plön (VKP) vertreten ist. Zusätzlich können im Unterschied zur urspnglichen Planung im ZOB Fern- und Touristikbusse nach Maßgabe freier Plätze aufgenommen werden. Die neu geplanten Bussteige sind so angeordnet, dass die erforderliche beidseitige Beladung der Gepäckume im Bus gewährleistet ist. Damit kann die Stadt erstmalig in zentraler Lage auch funktional geeignete und attraktive Haltestellen r Fahrgäste der Fernbuslinien und für Touristikbus-Reisende anbieten. Der Busparkplatz an der Bahnhofstraße nördlich der Gablenzbrücke wird weiterhin benötigt für Wartepositionen („Überlieger“) und hat eine Überlauffunktion für den ZOB.

 

Als Bestandteil der Planungen des ZOB sollen öffentliche Toiletten und ein Aufenthaltsraum auf dem Bussteig an der Auguste-Viktoria-Straße entstehen. Service-Räume für den ZOB, beispielsweise für Reisebüros und die Fernbuslinien, sind im Erdgeschoss des geplanten Budget-Hotels berücksichtigt. Sie sind zum ZOB orientiert und fußufig unmittelbar an die verlängerte Herzog-Friedrich-Straße angebunden. 

 

Die Fahrgäste des Zentrale Omnibusbahnhofs sind im Baufeld zwischen der Auguste-Viktoria-Straße und dem Stresemann-Platz durch die Parkhausüberbauung und ein auskragendes Dach entlang der Auguste-Viktoria-Straße gegen Witterung geschützt.

 

Im Bereich des Baufeldes 1, der nicht durch das Hotel überbaut bebaut wird, ist eine Überdachung geplant, die zusätzlich zum Witterungsschutz eine angemessene Gestaltung im Umfeld der direkt benachbarten Hotels ermöglicht, zusätzlich verbunden mit Sicht- und Lärmschutzfunktionen. Die Überdachung soll ein begrüntes Dach mit verglasten Öffnungen erhalten, wodurch eine Belichtung der Aufenthaltsflächen auf den Bussteigen mit Tageslicht gewährleistet wird. Die Planungen der Hotel-Tiefgarage und der Überdachung sind nicht nur funktional und gestalterisch, sondern auch bezogen auf die Konstruktion eng verzahnt, da die Lasten der Überdachung über die Tiefgarage in den Baugrund abzutragen sind. Es ist daher mit dem Investor abgestimmt, dass die Überdachung durch den Investor in Abstimmung mit der Stadt geplant und erstellt wird. Die Baukosten belaufen sich nach einer Kostenschätzung des Architekten des Investors auf 1,1 Mio. Euro einschließlich der Planungsleistungen. In den Anmeldungen für den städtischen Haushalt 2017 und in der Mittelfristigen Investitionsplanung für 2018 sind entsprechende Mittel unter der Investitionsnummer 5470010061 angemeldet. Nach Fertigstellung soll das Dach anschließend in die Unterhaltung der Stadt übernommen werden. Der Betrieb (Beleuchtung und Reinigung) soll ster Bestandteil der Leistungen werden, die durch den künftigen Betreiber des ZOB zu erbringen sind.

 

Die Realisierung des neuen ZOB ist Bestandteil der Fördermaßnahme „Umbau des ZOB/ Bahnhofsvorplatz“ Investitionsnummer 5470010060 . Die Anpassung der Planung an die teilweise veränderten Rahmenbedingungen ist dem Fördergeber, vertreten durch die Nahverkehrsgesellschaft Schleswig-Holstein (NAH.SH), vorgestellt worden. Grundsätzlich wurde die rderfähigkeit auch des Erweiterungsbereichs in Aussicht gestellt. Der Förderantrag ist durch die Stadt anzupassen und neu zur Prüfung einzureichen. Nach Vorliegen des angepassten Förderbescheides und nach Sicherstellung des städtischen Anteils im Haushalt, („Umbau des ZOB/Bahnhofsvorplatz“) nnen die Leistungen ausgeschrieben werden. Die Fertigstellung des Zentralen Omnibusbahnhofs ist für Ende 2018 vorgesehen.

 

Dies setzt voraus, dass die Tiefgarage und die Anschlüsse für die Überdachung im Frühjahr 2018 soweit fertiggestellt sind, dass die Bauarbeiten für den ZOB beginnen können. Die Fertigstellung des ZOB ist wiederum Voraussetzung für die geforderte Abrechnung der Fördermaßnahme Anfang 2019. Nach gegenwärtigem Stand ist nur so sichergestellt, dass Fördermittel in Anspruch genommen werden können und eine Rückzahlung bereits gezahlter Mittel ausgeschlossen ist. Infolge des bisher nicht unerheblichen Zeitbedarfs der Verhandlungen und Abstimmungen mit dem Investor über die Bebauung im Baufeld 1 bestehen inzwischen keine zeitlichen Reserven mehr, um dieses Ziel zu erreichen.

 

Die Anpassung der Planung für den ZOB und die geplante Bebauung auf dem Baufeld 1 wurde in der Sitzung des Ortsbeirates Mitte am 15.11. dieses Jahres vorgestellt. Über das Ergebnis der Beratung erfolgt ein ndlicher Bericht.

 

 

 

4. Betrieb des Zentralen Omnibusbahnhofs

 

Wie das Parkhaus ZOB bedarf auch der Zentrale Omnibusbahnhof einschließlich des heutigen Interims-ZOBs an der Gablenzbrücke nach Fertigstellung einer Betriebsführung. Durch einen Betreiber sind teilweise ähnliche Leistungen wie durch den Parkhausbetreiber zu erfüllen (Wartung, kleinere Reparaturen, Reinigung). Gefordert sind darüber hinaus die Lieferung und der Betrieb eines Betriebsleitsystems, mit Hilfe dessen die An- und Abfahrten der Busse, insbesondere bei Abweichungen von den planmäßigen Zeiten organisiert werden können. Einnahmen können generiert werden. Die Förderrichtlinien, die für den Bau des ZOB zu beachten sind, schließen aus, dass mit dem Betrieb Gewinne erzielt werden.


Die Leistungen der Betriebsführung des ZOB sollen als eigenständiger Leistungsbereich gemeinsam mit der Ausschreibung der Betriebsführung des neuen Parkhauses ZOB veröffentlicht werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Synergien bei der Erbringung beider Leistungsbereiche an einen Anbieter entstehen, die von der Stadt genutzt werden sollen. Es ist eine in diesem speziellen Geschäftsfeld bundesweit agierende Beratungsfirma (die KB, KommunalBeratung GmbH, Siegburg) beauftragt, um die Ausschreibung dieser Leistungen vorzubereiten. Es ist beabsichtigt, das Verfahrensmanagement bis zur Beauftragung eines Betreibers ebenfalls an diese Beratungsfirma zu vergeben.

 

Entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien wird die Vergabe nach Auswertung des Ausschreibungsverfahrens der Selbstverwaltung zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 1, 2016 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Dec 13, 2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen