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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0989/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Veränderungssperre Nr. 85 für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1014 "Holsteinstadion" für das Baugebiet nördlich des Westringes, westlich der Projensdorfer Straße, südlich der Kleingärten und östlich der Bundesstraße B503 wird entsprechend dem in der Sitzung aushängenden Plan beschlossen.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre Nr. 85 ist der Anlage zu entnehmen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 85

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 85 ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 1014 „Holsteinstadion“. Er wird von der Projensdorfer Straße, dem Westring, der Zufahrt zur Bundesstraße 503 und einer Kleingartenanlage umfasst.

 

Das Gebiet wird zum größten Teil vom Sportverein KSV-Holstein von 1900 e.V genutzt. Der Sportverein betreibt das Holsteinstadion und die dazugehörenden Sportplätze. Entlang der Projensdorfer Straße befindet sich Wohnbebauung. Im Norden und Westen des Gebietes finden sich Grünflächen und Kleingärten.

 

Bebauungsplan Nr.  1014 "Holsteinstadion"

Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 1014 ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für den Ausbau des Stadions und der Erweiterung einer zweitligatauglichen Infrastruktur für den Sportverein KSV-Holstein von 1900 e.V.

 

Der KSV-Holstein von 1900 e.V. plant, das Holsteinstadion von derzeit maximal 11.400 Plätzen (Sitz- und Stehplätze) in zwei Bauabschnitten zu erweitern. Im ersten Bauabschnitt sollen insgesamt ca. 15.000 Plätze entstehen. Im zweiten Bauabschnitt sollen weitere 7.000 Plätze geschaffen werden. Weiterhin soll im ersten Bauabschnitt nordwestlich des Holstein-Stadions ein Parkhaus mit 1.500 Pkw-Stellplätzen entstehen.

 

Bereits in den vergangenen Jahren sind erhebliche Investitionen in das Holstein-Stadion geflossen. Diese umfassten eine Sanierung des Tribünengebäudes und der Haupttribüne einschließlich der technischen und sanitären Infrastruktur (Gestaltung der Außenanlagen, Brandschutz, Investitionen in die Sicherheit, Rasenheizung und Flutlichtanlage, Maßnahmen im Außenbereich etc.).

 

Mit dieser Stadionplanung und der damit verbundenen Bauleitplanung werden auch die Konflikte benachbarter (Wohn-)Bebauung gelöst werden müssen. Die Belastung der Wohnbevölkerung durch Lärmimmissionen soll erheblich reduziert werden. Die Stellplatzproblematik wird durch ergänzende Stellplatzflächen in einem Parkhaus und durch eine verbesserte Anbindung an den ÖPNV gelöst.

 

Die Verträglichkeit und Funktionsfähigkeit des für die Landeshauptstadt Kiel wichtigen Sportstandorts Holsteinstadion soll verbessert und gestärkt werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung dieser Ziele wird der Bebauungsplan Nr.1014 aufgestellt. 

 

Anlass für den Erlass der Veränderungssperre Nr. 85 ist eine Bauvoranfrage eines benachbarten Grundstückseigentümers für die Errichtung einer Studentenwohnanlage. Geplant sind 30 Apartments mit je 25 m2 Wohnfläche, die von 12 PKW-Stellplätzen und 34 Fahrradstellplätzen begleitet werden. Für die bestehende Wohnnutzung bestehen bereits drei weitere Stellplätze.

 

Fazit

Da durch das Vorhaben „Errichtung von Wohnbauflächen für studentisches Wohnen“ die Durchführung der auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 1014 vorgesehene Planung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde, wird zur Sicherung der Bauleitplanung gem. § 14 BauGB die Satzung über die Veränderungssperre Nr. 85 beschlossen.

 

Die Veränderungssperre Nr. 85 wird nach Ausfertigung der Satzung öffentlich bekanntgemacht. Sie tritt spätestens am 12.02.2018 außer Kraft.

 

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden.

 

Der Ortsbeirat Steenbek-Projendsdorf erhält diese Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

 

 

Anlage: Satzungstext mit Geltungsbereich

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Dec 1, 2016 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jan 19, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen