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Antrag der Verwaltung - 0999/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Studentenwohnheims an der Ludewig-Meyn-Straße (CAU, Professorenparkplatz); Erteilung einer Befreiung gem. § 31 BauGB
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Dec 1, 2016
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Hermann-Ehlers-Stiftung beabsichtigt, nach Zuschlagserteilung durch die GMSH und Verfügbarkeit über das Grundstück, auf dem sogenannten Professorenparkplatz an der Ludewig-Meyn-Straße ein Studentenwohnheim mit bis zu 155 Wohneinheiten zu errichten. Zur Klärung der planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Bauvoranfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde vorgelegt worden.
Die Planung sieht einen in Nord-Süd-Richtung ausgerichteten Baukörper mit II Vollgeschossen im Süden und bis zu IV bzw. V Geschossen im Norden zur CAU ausgerichtet vor. Da das Vorhaben in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung – insbesondere in Bezug auf die Geschossigkeit – nicht vollumfänglich den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 949 entspricht, ist der beigefügte Befreiungsantrag von der Hermann-Ehlers-Stiftung vorgelegt worden.
Für die Erteilung einer Befreiung müssen die nach § 31 Abs. 2 BauGB dargelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Danach kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
2. die Befreiung städtebaulich vertretbar ist oder
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Zu den im Falle dieser Bauvoranfrage vorliegenden Rahmenbedingungen sowie zur Würdigung des § 31 BauGB wird auf den als Anlage beigefügten Befreiungsantrag der Hermann-Ehlers-Stiftung verwiesen.
Aus Sicht der Verwaltung ist im Interesse der Realisierung die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 949 vertretbar. Die Verwaltung schließt sich den juristischen Ausführungen an. Das Bauvorhaben liefert einen Beitrag zum derzeit angespannten Wohnungsmarkt für das studentische Wohnen und dient somit dem Allgemeinwohlinteresse.
Aufgrund der vorgelegten Planung mit der Staffelung der Bebauung – II-geschossig im Umfeld der bestehenden Wohnbebauung und höher werdend zu den Institutsgebäuden der CAU – ist eine unverträgliche Beeinträchtigung der benachbarten Wohnbebauung nicht erkennbar. Das Vorhaben ist vor dem Hintergrund der Entwicklung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen städtebaulich auch vertretbar. Für die umliegenden Wohngrundstücke des in Rede stehenden Baugrundstücks (Professorenparkplatz) ist ein höherwertiges Planungsrecht über Bebauungspläne mit einer bis zu IV-geschossigen Wohnbebauung geschaffen worden. Insofern ist eine ähnlich hohe Ausnutzbarkeit des Grundstücks Professorenparkplatz ebenso vertretbar.
Da die Befreiung von besonderer Bedeutung ist – es wird eine Befreiung von den im Bebauungsplan Nr. 949 festgesetzten II Vollgeschossen auf bis zu IV und V Geschosse begehrt - wird der Bauausschuss um Zustimmung gebeten.
Das Bauvorhaben ist in der Sitzung des Ortsbeirates Ravensberg, Brunswik, Düsternbrook am 09.11.2016 vorgestellt worden. Der Ortsbeirat hat das Vorhaben zustimmend zur Kenntnis genommen und befürwortet die Erteilung einer Befreiung für dieses Bauvorhaben durch den Bauausschuss.
Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlagen
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