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Antrag der Verwaltung - 1019/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme „Kiel-Hörnbereich“Vermarktung der städtischen Grundstücke, hier: Verlängerung der Anhandgabevereinbarung mit der „Projektgemeinschaft Hörnbebauung (GbR)“ zur Vorbereitung einer Entwicklung der Baufelder VIII, XI und XII
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Dec 1, 2016
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 13, 2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jan 19, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Gemäß des Beschlusses des Ratsversammlung vom 17.09.2015 [Drs.-Nr.:0672/2015] hat die Verwaltung die Baufelder VIII, XI und XII der „Projektgemeinschaft Hörnbebauung (GbR)“ für die Dauer von 15 Monaten anhand gegeben. Während dieser Zeit hat die Projektgemeinschaft eine städtebauliche Konzeption (Machbarkeitsstudie) in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel für die Baufelder erarbeitet. Das Ergebnis wurde im Beirat für Stadtgestaltung am 07.06.2016 und im Bauausschuss in der Sitzung vom 07.07.2016 vorgestellt. Die vorgestellte Konzeption wurde von beiden Gremien begrüßt. Auf dieser Grundlage hat die Projektgemeinschaft für jedes der drei Baufeld eine Bauvoranfrage gestellt. Die Vorbescheide wurden im August 2016 erlassen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurde ein Gutachten zur Ermittlung des sanierungsbedingten Neuordnungswerts gemäß § 153 BauGB in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt der Projektgemeinschaft vor und wird dort derzeit geprüft.
Mit Schreiben vom 22.11.2016, im Stadtplanungsamt eingegangen am 24.11.2016 hat die „Projektgemeinschaft Hörnbebauung (GbR)“ bekräftigt, dass der Abschluss eines Kaufvertrags angestrebt wird und um die Zusendung eines Kaufvertragsentwurfs für die drei Baufelder gebeten. Zuvor sind in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Kiel noch weitere Untersuchungen und Arbeitsschritte erforderlich (u.a. Umgang mit dem Thema Schallschutz), um einen Kaufvertrag abzuschließen. Dies ist innerhalb der bisher eingeräumten Frist bis zum 17.12.2016 nicht realisierbar.
Die „Projektgemeinschaft Hörnbebauung (GbR)“ möchte daher von der in der Anhandgabevereinbarung eingeräumte Möglichkeit zur Beantragung einer angemessenen Fristverlängerung Gebrauch machen, um die erforderlichen Arbeitsschritte abschließen zu können.
Peter Todeskino
Bürgermeister
