Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 1025/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzungsstand "Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung"
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Dec 13, 2016
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Dec 15, 2016
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 14, 2017
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 13, 2017
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Sachverhalt/Begründung
- Anlass
Mit dem „Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung“ (Drs. 0115/2016) hat die Ratsversammlung am 18.02.2016 die Verwaltung mit folgenden Maßnahmen beauftragt:
- Der Planung und Durchführung von Aufgaben-/Prozessanalysen im Hinblick auf
- mögliche Ablaufoptimierungen (Geschäftsprozessoptimierung/GPO),
- Synergien und Effizienzgewinne,
- Umfang der Aufgabenwahrnehmung (z.B. Standards) und
- einen möglichen Aufgabenverzicht
- Der Überarbeitung des Zuwendungswesens.
Die Grundlagen für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Verwaltung stehende Dritte (Zuwendungsrichtlinien) werden überarbeitet.
Wesentliche Ziele sind:
- ein einheitliches verwaltungsinternes Verständnis über die Abwicklung von
Förderung herzustellen
- eine möglichst einheitliche Verwaltungspraxis zu schaffen
- den Einsatz städtischer Mittel nachweislich auf die zur beschriebenen und
vereinbarten Leistungserfüllung notwendige Höhe zu beschränken
- die Vorgänge insgesamt im gebotenen Umfang zu dokumentieren.
- Der Überprüfung und ggf. Anhebung des Kostendeckungsgrades städtischer Gebühren und Eintrittsgelder. Anschließend sind sämtliche städtischen Gebühren und Entgelte mindestens alle 2 Jahre im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad zu überprüfen.
- Der Systematisierung und Optimierung des städtischen Forderungsmanagements.
- Der Prüfung, in welchem Maße die städtischen Beteiligungen kurz- und mittelfristig Konsolidierungsbeiträge erbringen können, ohne dabei deren finanzielle Leistungs- und Investitionsfähigkeit und die Qualität der Aufgabenwahrnehmung im Hinblick auf die Umsetzung der mit den Beteiligungen beabsichtigten strategischen Ziele der Landeshauptstadt Kiel einzuschränken.
- Zudem wurde die Verwaltung aufgefordert, sich weiterhin gegenüber Bund und Land für eine angemessene Finanzausstattung der Landeshauptstadt einzusetzen.
- Zudem wurde die Verwaltung aufgefordert, die Haushaltsaufstellung und den Haushaltsvollzug weiter zu optimieren.
Ziel der Haushaltsaufstellung soll es demnach sein, auflagenfrei genehmigungsfähige Haushalte vorzulegen. Im Haushaltsvollzug sind Mehreinnahmen grundsätzlich vorrangig zum Abbau des Defizits zu verwenden.
- Der Prüfung einer Optimierung des städtischen Vertragsmanagements.
- Der Weiterentwicklung des wirkungsorientierten Haushalts.
- Der Intensivierung von aktiven Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, um die Gewerbe- steuereinnahmen der Stadt Kiel zu erhöhen und Sozialausgaben zu senken.
Abschließend wurde die Verwaltung beauftragt, spätestens zur Beratung des Haushaltes 2017 die vorgenannten Vorhaben bzw. Maßnahmen zu konkretisieren.
Dem Auftrag entsprechend werden nachfolgend zunächst die Sachstände zu den einzelnen Maßnahmen skizziert. Daran schließen sich Darstellungen zum „Gesamtstrategieprozess“ an.
- Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung/Sachstände
- Aufgaben – und Prozessanalysen
Sachstand: Prozessoptimierung und das darauf aufbauende E- Government sind
Beiträge zur Haushaltskonsolidierung. So soll mit der Implementierung und Ausweitung von E-Government erreicht werden, dass eine Aufgabenerledigung oder - vermehrung nicht gleichzeitig steigende Personalbedarfe nach sich zieht.
Eine insgesamt effizientere, weil auch technikunterstützte Aufgabenerledigung ist zudem im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zum Thema „E-Government“ hat das Personal- und Organisationsamt mit der Geschäftlichen Mitteilung, Drs. 0353/2016, umfassend informiert.
Um dessen Wirkung in den Bereichen zu evaluieren, sind u.a. ein Multiprojektmanagement und ein Controlling vorgesehen.
Signifikante Auswirkungen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung werden aktuell insbesondere durch die beabsichtigte Einführung eines elektronischen Rechnungs- workflows erwartet.
Rechnungslegende Prozesse betreffen als „Massengeschäft“ die gesamte Verwaltung.
Mit der geplanten Optimierung wird in einem Zeitraum von 5 Jahren mit Kostenein- sparungen von rund 2,4 Mio. EUR gerechnet.
Die Pilotierung des Teilprozesses „Rechnungseingang“ und Erstellung eines Rolloutkonzeptes sind nach jetzigem Stand bis Ende 2017 vorgesehen. Auf Basis der dann vorliegenden Erfahrungen soll voraussichtlich Anfang 2018 mit der einjährigen Pilotierung des Teilprozesses „Rechnungsausgang“ begonnen werden.
- Zuwendungswesen
Sachstand: Ein den im Grundsatzbeschluss genannten Zielen Rechnung tragender Entwurf für eine neue Zuwendungsrichtlinie befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung. Angestrebt wird eine Vorlage im I. Quartal 2017.
- Kostendeckungsgrade städtischer Gebühren und Eintrittsgelder
Sachstand: In der Vergangenheit sind sowohl öffentlich-rechtliche Gebühren als auch privatrechtliche Entgelte nicht durchgehend konsequent der Entwicklung von Tarif- und allgemeinen Preissteigerungen angepasst worden.
In den „Erläuterungen und Vorgaben für die Aufstellung des Haushaltes 2017 und des Stellenplanes 2017“ sind die Ämter deshalb aufgefordert worden, die Gebühren und Entgelte, deren Bemessung in die Zuständigkeit der Stadt fällt, hinsichtlich der Kostendeckungsgrade zu überprüfen und bedarfsgerecht anzupassen. Beginnend mit dem Haushalt 2017 sollen die Ämter diese Überprüfung und Anpassung in Zukunft regelmäßig (alle 2 Jahre) vornehmen.
Nachfolgend werden Bereiche genannt, bei denen (bei verschiedenen bereits zum 01.01.2017) Anpassungen vorgesehen sind:
- Friedhofs- und Bestattungswesen,
- Wochenmärkte,
- Stadt- und Schifffahrtsmuseum,
- Stadtgalerie,
- Stadtbilderei,
- Kulturforum,
- Stadtbücherei,
- Tiefbauamt (Sondernutzungsgebühren),
- Musikschule (Neufassung der Honorarordnung und der Entgelt- und Unterrichtsordnung - Drucksache 0228/2016; ist bereits zum 01.08.2016 in Kraft getreten).
- Kindertagesstätten (Kita-Gebühren)
Über den Umfang der Gebührenerhöhung bei den Kindertagesstätten werden derzeit noch Gespräche mit den Ratsfraktionen geführt.
- Forderungsmanagement
Sachstand: Ziel einer Optimierung ist die zeitnahe Erfassung, Geltendmachung und Beitreibung berechtigter Forderungen. Ein optimiertes Forderungsmanagement ist ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, weil dadurch die Aufnahme von Kassenkrediten reduziert werden kann.
Im Amt für Finanzwirtschaft wurden bisher bereits folgende Schwerpunkte gebildet:
- Auf Grundlage vorheriger Analysen der jeweiligen Lage in den Ämtern und Referaten wurde der sachgerechte Umgang mit Forderungen vermittelt. Speziell in Bereichen mit Überfälligkeiten bzw. Forderungsausfällen wurden und werden Verbesserungs- und Auswertungsmöglichkeiten aufgezeigt.
- Einschlägige Regelungen (z. B. Stundung, Niederschlagung und Erlass, Bewirtschaftungsregelungen zum Haushaltsplan, Jahresabschluss) wurden überarbeitet.
- Ein Intranetauftritt zum Thema Forderungen ist im November 2016 online gegangen.
Künftige Schwerpunkte für eine Optimierung sind:
- Prüfungsergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes aufgreifen (u. a. zentrale Organisationslösung für die klassischen Aufgaben eines Forderungsmana- gements).
- Entwicklung von Prozessstandards und deren Controlling.
- Forderungsbestand weiter auf Auffälligkeiten untersuchen. Dabei Konzentration auf forderungsstarke Bereiche.
- Zentralisierte Erfassung interner Verrechnungen.
- Verbesserung der Qualifikation durch Anbieten bedarfsgerechter Schulungen und Workshops.
- Leistungen nur gegen Vorkasse in weiteren Bereichen vorantreiben.
- Alternative und verbindliche Zahlungsmöglichkeiten prüfen und ggf. umsetzen (z.B. Einzugsermächtigung und/oder Mahnwesen „per“ Mail).
- Beiträge der städtischen Beteiligungen
Sachstand: Die Entwicklung der städtischen Beteiligungen unterliegt (in Teilen sogar erheblichen) äußeren Einflüssen. Sich am Markt zu behaupten und gleichzeitig den städtischen Haushalt nicht zu belasten bzw. ggf. sogar zu entlasten, stellt eine Herausforderung dar, der sich die Unternehmen zum Beispiel durch Optimierung ihrer Geschäftsprozesse oder Verbesserungen ihrer Kostenstrukturen stellen.
So bringt z.B. der „Einstieg vorn“ seit seiner Einführung bei der KVG einen jährlichen Konsolidierungsbeitrag von rund 1 Mio. EUR. Andere Beteiligungen kommen entweder ganz ohne Zuschuss aus dem Haushalt aus oder leisten zu Gunsten des Haushaltes.
Diesen Weg gilt es konsequent fortzusetzen und zu unterstützen.
Für 2018 werden weitere Beiträge der Beteiligungen zur Haushaltsentlastung erwartet.
Bei den Stadtwerken ist zwar künftig mit höheren Thesaurierungen zu rechnen. Diese bauen aber Verschuldung ab, stärken also das Unternehmen und dies natürlich auch zu Gunsten der Landeshauptstadt.
Schließlich gehört auch die Arbeit des Eigenbetrieb Beteiligungen mit einem optimierten Beteiligungscontrolling in diesen Kontext, um Zuschussbedarfen aus dem Haushalt durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen.
- Angemessene Finanzausstattung durch Bund und Land
Sachstand: Während in den Jahren 2011-2014 bei der Landeshauptstadt Kiel noch Jahresfehlbeträge in Höhe von durchschnittlich rd. 60 Mio. EUR verzeichnet werden mussten, beträgt das Defizit im Haushaltsplan 2017 rd. 20,3 Mio. EUR und im gesamten Planungszeitraum 2017-2020 durchschnittlich „nur“ noch rd. 29 Mio. EUR.
Dieser positive Trend ist umso bemerkenswerter, als sich im gleichen Betrachtungs- zeitraum bis ins Jahr 2020 auch deutliche Steigerungen in den wesentlichen, zum Großteil außerhalb des kommunalen Einflussbereichs resultierenden Aufwands- positionen ergeben, etwa bei den Transferaufwendungen, beim Personal- aufwand sowie bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Allerdings gilt, dass ein nachhaltiger Defizitabbau oder sogar ein Haushaltsausgleich allein durch eigene Aktivitäten nicht zu erreichen sein wird.
Daher werden die im Sommer 2016 erfolgten Verständigungen von Bund und Ländern ausdrücklich begrüßt, die im Koalitionsvertrag zugesagten Entlastungen der Kommunen ab 2018 um 5 Mrd. EUR umzusetzen und die Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Integrationskosten der Länder und Kommunen zu ändern.
Die Aufgaben und damit die entsprechenden Aufwendungen, zu deren Entlastung die getroffenen Vereinbarungen dienen sollen, sind im Haushaltsplan 2017 sowie in der Mittelfristplanung berücksichtigt. Um darüber ein ganzheitliches Bild zu vermitteln, ist neben der Aufwandsseite auch die korrespondierende Ertragsseite - ausgehend vom aktuellen Gesetzentwurf - einbezogen.
Stärkung der Kommunalfinanzen um 5 Mrd. EUR
- Der Umsatzsteueranteil der Gemeinden wird ab 2018 um 2,4 Mrd. EUR erhöht; dies führt zu geplanten Mehreinnahmen bei der Landeshauptstadt Kiel von jährlich rd. 7,7 Mio. EUR in den Jahren 2018-2020.
- Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft steigt bundesweit ab 2018 um 1,6 Mrd. EUR (dauerhafte Anhebung der Bundesbeteiligung im SGB II um 10,2 Prozentpunkte). Da für das Jahr 2018 ein Umschlagen der Bundesbeteiligung an den KdU zu einer Bundesauftragsverwaltung nicht ausgeschlossen werden kann, wird in diesem Jahr die Anhebung der Bundesbeteiligung einmalig auf 1,24 Mrd. EUR (+7,9 Prozentpunkte) beschränkt. Eine Kompensation wird über eine ebenfalls einmalige Anhebung des Umsatzsteueranteils der Gemeinden um weitere 0,36 Mrd. EUR herbeigeführt, die im Jahr 2018 für die Landeshauptstadt Kiel Mehreinnahmen von rd. 1,16 Mio. EUR führt.
- Der Umsatzsteueranteil der Länder soll ab 2018 ebenfalls um 1 Mrd. EUR erhöht werden. Hierzu gibt es zwischen dem Ministerpräsidenten und den kommunalen Landesverbänden in Schleswig-Holstein eine Vereinbarung vom 07.11.2016, dass diese Entlastung vollständig dem kommunalen Bereich verbleibt. Der auf den Landeshaushalt SH jährlich entfallende Anteil i. H. v. rd. 34 Mio. EUR soll einem kommunalen Infrastrukturprogramm zugeführt werden. Ein Verteilungsmecha- nismus ist in der bisher getroffenen Vereinbarung noch nicht festgelegt worden. Unklar ist hierbei auch, ob dieses Förderprogramm ausschließlich investiv ausgelegt wird oder ob auch Unterhaltungsmaßnahmen an der Infrastruktur (Ergebnisplan) gefördert werden sollen. Daher wurde als Planungsprämisse für den Haushalt 2017 ein Ergebniseffekt aus der Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder für die Landeshauptstadt Kiel zumindest in Höhe des kommunalen Finanzausgleichs unterstellt (jährlich 0,9 Mio. EUR ab 2018).
Weitere Entlastungen:
- Übernahme der Flüchtlingsbedingten Mehrkosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II in den Jahren 2017-2018 (Bund-Länder-Einigung vom 17.06.2016).
Die Entlastung wurde anhand der vom Städteverband Schleswig-Holstein ermittelten Quoten zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft ermittelt (§ 46 Abs. 9, 10 SGB II-E; Schreiben des Städteverbandes SH vom 18.08.2016).
- Der Bund wird den Ländern zur Entlastung der Länder und Kommunen bei den Kosten der Integration eine jährliche Integrationspauschale i. H. v. 2 Mrd. EUR über eine weitere Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder bis 2018 zur Verfügung stellen.
In der Lesart des Landes steht die Integrationspauschale des Bundes allein dem Land zu, da die Kommunen vom Bund gleichzeitig über die Erhöhung des Bundesanteils an der KDU bei den flüchtlingsbedingten Mehrkosten entlastet werden. Es wurden allerdings am 07.11.2016 zwischen dem Ministerpräsidenten und den kommunalen Landesverbänden in Schleswig-Holstein Vereinbarungen hinsichtlich der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen bei den Integrationskosten mit einem Wert von rd. 47 Mio. EUR erzielt (siehe auch den nachfolgenden Punkt). Eine zusätzliche Vereinbarung über eine Weiterleitung der vom Bund dem Land gewährten Integrationspauschale steht (nach Auskunft des Städteverbandes SH) daher nicht in Aussicht.
Vereinbarungen zwischen dem Ministerpräsidenten und den kommunalen Spitzen-verbänden vom 07.11.2016 mit folgendem Bezug zur Ergebnisplanung (zum jetzigen Planungs- und Informationsstand):
- Integrations- und Aufnahmepauschale von 1.250 EUR je Geflüchteten/ Asylbewerber, „begleitete“ unbegleitete minderjährige Ausländer, Familien- nachzug und nachgeborene Kinder (Verbesserung von rd. 6 Mio. EUR ggü. dem Flüchtlingspakt II) Ergebniseffekt der LH Kiel in 2017: 0,26 Mio. EUR
- Integrationsfestbetrag i.H.v. 17 Mio. EUR jährlich in 2017 und 2018 Ergebniseffekt für die LH Kiel in 2017 und 2018 (entsprechend der Modellrechnung des Städteverbandes SH vom 08.11.2016): 1,46 Mio. EUR
- Restrukturierungsfonds zur Unterstützung der Vorhaltekosten für die Aufnahme von Geflüchteten i.H.v. insgesamt 10 Mio. EUR Da ein Verteilungsmecha- anismus dieses Fonds auf die Kommunen zum derzeitigen Stand nicht vereinbart wurde, bemüht sich die Verwaltung noch um eine Klärung der möglichen Ergebniseffekte.
- Erstattung eines einmaligen Pauschalbetrages von 1.500 EUR je UMA über der stichtagsbezogenen Sollquote (zum 31.03.2016) Ergebniseffekt für die LH Kiel: rd. 0,26 Mio. EUR, es wird allerdings davon ausgegangen, dass diese Erstattung noch im Jahr 2016 erfolgt und damit keine Planungsrelevanz für 2017 zeigt.
- Unterstützung der Kosten für die Schulbegleitung in Grundschulen mit jeweils 1,5 Mio. EUR in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 Wie diese Mittel auf die Kommunen verteilt werden, ist ebenfalls noch nicht geklärt.
- Entlastung der Kommunen bei den Kita-Betriebskosten (900.000 EUR).
Die auf Bundes- und Landesebene getroffenen Vereinbarungen und der vorliegende Gesetzesentwurf tragen dazu bei, dass die Ergebnisplanung 2017 und die Mittelfristplanung 2018 bis 2020 gegenüber der letztjährigen Mittelfristplanung deutlich besser ausfallen.
Es bedarf jedoch weiterer dauerhafter und substanzieller Entlastungen durch Bund und Land.
Dass die kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein eine ihren Aufgaben und ihrer Bedeutung für das gesamte Land angemessene Berücksichtigung in den kommunalen Finanzausgleichsmechanismen finden müssen, zeigt alleine eine vergleichende Entwicklung der Defizite in den Jahren 2005 bis 2014.
Während die Defizite der kreisfreien Städte in diesem Zeitraum um rd. 300% angestiegen sind, verbleibt die Defizitentwicklung bei den Kreisen auf einem relativ konstanten Niveau.
Von dem aufgelaufenen kommunalen Gesamtdefizit entfiel im Jahr 2014 auf die kreisfreien Städte ein Anteil von rd. 63%, auf die Kreise von lediglich 11% und auf die Mittelstädte von 10% sowie auf die übrigen Gemeinden von 16%.
Mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ab 2015 ist ein wichtiger Schritt zur Behebung dieser Schieflage gemacht worden, dem aber weitere Schritte folgen müssen.
Das neue System des KFA zeigt seine Wirkung im vorliegenden Haushaltsentwurf in einem spürbaren Anstieg der Schlüsselzuweisungen bzw. des Anteils dieser Zuweisungen, der auf die kreisfreien Städte und somit auch auf die Landeshauptstadt Kiel entfällt.
Die vom Land bis zum Jahr 2018 gewährte Konsolidierungshilfe[1] ist ein Instrument, um aufgelaufene Defizite zu reduzieren bzw. die Defizitentwicklung in den Jahresabschlüssen zumindest abzuschwächen. 2017 soll durch das Land geprüft werden, ob über das Jahr 2018 hinaus Konsolidierungshilfen gewährt werden.
Bereits in diesem Jahr hat das Innenministerium festgestellt, dass die überwiegende Zahl der Konsolidierungskommunen für das Jahr 2014 von einem positiven Jahresabschluss ausgeht.
Gleichzeitig ist aber absehbar, dass einige Konsolidierungskommunen - vor allem die kreisfreien Städte – es nicht schaffen werden, die aufgelaufenen Defizite bis zum Jahr 2018 deutlich zu reduzieren.
Auch aus Kieler Sicht ist deshalb eine angemessene Nachfolgeregelung der auslaufenden Konsolidierungshilfe dringend notwendig.
Neben der Entlastung des Ergebnisplans muss der aufgelaufenen Verschuldung wirksam begegnet werden.
Wie auch der Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht 2016 dargestellt hat, liegen die Gründe für den deutlichen Anstieg der Defizite und damit der Verschuldung in den kreisfreien Städten zu einem großen Anteil in dem „alten“ kommunalen Finanzausgleichssystem.
Der vom Landesrechnungshof empfohlene „Schuldenentlastungsfonds“ findet immer breitere Unterstützung und wäre in der Tat geeignet, auch die Landeshauptstadt Kiel von diesem systemischen Schiefstand zu entlasten.
Die Landeshauptstadt Kiel wird sich wie bisher auch zukünftig, gemeinsam mit den anderen kreisfreien Städten oder dem Städteverband für weitere Entlastungen des Haushalts sowie generell für eine aufgabengerechte Finanzausstattung einsetzen.
- Optimierung von Haushaltsaufstellung und Vollzug
Sachstand:
a.) Der bereits in den Vorjahren begonnene Prozess, die Haushaltsanmeldungen der Ämter stärker dem Rechnungsergebnis des Vorjahres bzw. der Vorjahre anzupassen, wurde für den Haushalt 2017 konsequent fortgesetzt. Um auch einen möglichen unterjährigen Anpassungsbedarf frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können, arbeitet die Verwaltung an der Implementierung eines geeigneten Berichts- und Controllingsystems.
Dieses soll aber nicht nur die unterjährige Steuerung, sondern vielmehr auch die generelle Unterstützung aller Leitungs- und Entscheidungsebenen sicherstellen. Ziel ist der Aufbau eines operativen und strategischen Berichtswesens zur Bereitstellung steuerungsrelevanter Daten und Kennzahlen nicht nur für den Ergebnisplan, sondern auch für die Investitionsvorhaben.
Das Amt für Finanzwirtschaft hat den Auftrag erhalten, ein entsprechendes EDV-gestütztes, stadtweites Berichts- und Controllingsystem aufzubauen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt 2017 eingeplant.
b.) Die Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Planstellen wurden für das Stellenplanverfahren 2017 gegenüber den Vorjahren weiter konkretisiert.
Demnach galt für den Stellenplan 2017 ergänzend zu den Stellenplangrundsätzen:
- Schwerpunkt im Verfahren 2017 ist der Bereich Kindertageseinrichtungen und dort Stellen im pädagogischen und hauswirtschaftlichen Bereich.
- Darüber hinaus wird der Stellenaufwuchs durch Festschreibung des Budgets für neue nicht oder anteilig (nicht) kostengedeckte Stellen auf den Gegenwert der 2016 und innerhalb des Jahres 2017 wegfallenden Stellen begrenzt.
- Den Dezernaten wurde auf der Basis des Netto-Rechnungsergebnisses (Aufwand./. Ertrag) der Personalaufwendungen 2015 ein anteiliges Budget im Sinne eines „Deckels“ aufgegeben.
- Stellen können als Kostendeckung nur angerechnet werden, wenn sie im Jahr 2016 im Haushalt eingeplant sind.
- Das Heranziehen von Personalkostenerstattungen als Kostendeckung für neue Stellen wird nur anerkannt, wenn die Erträge die tatsächlich entstehenden Kosten umfänglich decken. Die Erträge müssen im Haushalt eingeplant werden sowie tatsächlich realisierbar und nachweisbar sein. Nicht gedeckte Anteile sind auf das Budget anzurechnen.
Ergänzend wurde jeder Stellenplanantrag durch die Abteilung „Zentrale Organisationsangelegenheiten“ auf die Vereinbarkeit mit den Stellenplangrundsätzen geprüft. Daneben wird die Stellenentwicklung auch weiterhin durch laufende organisatorische und informationstechnische Maßnahmen begleitet, um den Stellenzuwachs zu begrenzen.
- Optimierung des städtischen Vertragsmanagements
Sachstand: Eine Prüfung und Optimierung des Vertragsmanagements ist auch eine Maßnahme im Rahmen der Gesamtstrategie (s.u.). Beabsichtigt ist, das Thema im ersten Halbjahr 2017 aufzugreifen. Über das weitere Vorgehen wird anschließend berichtet.
- Weiterentwicklung des wirkungsorientierten Haushaltes
Sachstand: Im Zusammenhang mit dem Aufbau eines aussagekräftigen und zeitnahen Berichts- und Controllingsystems wird auch die Weiterentwicklung des Haushalts hin zu einem wirkungsorientierten Haushalt zu berücksichtigen sein. Die bisher im Haushalt enthaltenen Ziele und Kennzahlen sollen auf ihre Steuerungsrelevanz hin überprüft und grundlegend überarbeitet werden.
Allerdings hängt ein Zeitplan für die Umsetzung von verfügbaren Ressourcen ab.
- Intensivierung von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen
Sachstand: Im Laufe des Jahres sind eine Reihe von Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung auf den Weg gebracht worden.
So wurde die Stelle des Leiters des Referats für Wirtschaft besetzt und damit der zentrale Ansprechpartner für die Wirtschaft geschaffen.
Zusammen mit der Kieler Wirtschaftsförderung und dem Stadtplanungsamt sowie zahlreichen weiteren Bereichen der Landeshauptstadt werden Anliegen von Unternehmen betreut und vor allem die Entwicklung von neuen Gewerbeflächen vorangetrieben, wegen der geringen Flächenreserven in Kiel eine zentrale Aufgabe der Wirtschaftsförderung.
Die Erschließung neuer Flächen ist auch eines der Leitprojekte des Industrie-politischen Dialogs. Zusammen mit IHK, Gewerkschaften sowie Vertretern von Firmen wurde die „Gemeinsame Erklärung Industriepolitischer Dialog der Landeshauptstadt Kiel“ vorgelegt, in dem diese Leitprojekte aufgeführt werden.
Die Erklärung ist zugleich ein Arbeitsprogramm für die nächsten Monate und Jahre, ein Programm, das genannt fortgeschrieben werden soll.
Vorrangig bearbeitet werden dort u.a. die Themen „Gewerbeflächen“, „Entwicklung bzw. Unterstützung einer Wachstumsstrategie für die IT-Wirtschaft“, „Sicherung des Fachkräftebedarfs“ sowie der Aufbau einer Imagekampagne für den Industriestandort Kiel.
Da insbesondere aus der Wirtschaft auch immer wieder gefordert wird, die Sichtbarkeit des Standortes Kiel zu erhöhen, werden die Mittel für das Standortmarketing bei der KiWi erhöht. So können Kapazitäten geschaffen werden, um zeitnah ent-sprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Die Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH hat sich nach ihrem Strategieprozess insgesamt neu ausgerichtet und verstärkt beispielsweise auch ihre Aktivtäten bei der Entwicklung und Erschließung von Gewerbeflächen.
So ist geplant, dass die KiWi die Planung, Finanzierung und Durchführung der Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Boelckstraße (Holtenau) übernimmt und auch bei der Entwicklung des Airparks in die Verantwortung geht.
Die Anstrengungen, die Kreativwirtschaft zu unterstützen, sind verstärkt worden. Referat für Wirtschaft, Referat Kreative Stadt und die KiWi arbeiten eng zusammen, um kreativen Räumen Mittel und damit Chancen zu ermöglichen.
Es wird an der digitalen Strategie gearbeitet, die nicht nur die Verwaltung, sondern die Akteure der Stadtgesellschaft mit einbeziehen und für digitale Prozesse fit machen soll.
Die stärkere Internationalisierung als Teil der Gesamtstrategie ist mit dem Engage-ment im Großstädte-Netzwerk EURcities sowie der Aufnahme von Beziehungen zu San Francisco und Aarhus fortgeführt worden – dies in der tiefen Überzeugung, dass eine Sichtbarkeit auf internationalem Parkett zunehmend auch den wirtschaftlichen Erfolg von Städten positiv beeinflussen wird.
Im Innenstadtbereich sind in den kommenden Jahren während der Bauphase des Kleinen –Kiel Kanals Maßnahmen zur aktiven Wirtschaftsförderung vorgesehen. Der Zuschuss für den Kiel-Marketing e.V. soll erhöht werden, um ab 2017 eine Stelle im Stadt- und Citymanagement für Baustellenmarketing und Leerstandsmanagement zu schaffen sowie vorhandene Aktionen und Veranstaltungen aufzuwerten.
Ein weiterer Baustein ist eine Informations- und Imagekampagne zur Entwicklung der Kieler Innenstadt. Die Maßnahmen werden zusammen mit dem betroffenen Einzelhandel, den Eigentümern und der Immobilienwirtschaft erarbeitet und sollen auch gemeinschaftlich finanziert werden.
Eine weitere Maßnahme zur Wirtschaftsförderung lässt sich schließlich unter der Überschrift „wirtschaftsfreundliche Verwaltung“ zusammenfassen. Dieser Aspekt wurde ebenfalls im Rahmen des Gesamtstrategieprozesses aufgegriffen. Dazu wird aktuell recherchiert, welche Wege andere Kommunen gehen, die allgemein (z.B. in Rankings) als „wirtschaftsfreundlich“ eingestuft werden und welche Anforderungen Unternehmen und Kammern an Städte stellen. Ziel ist es, am Ende eine hohe/höhere Kundenzufriedenheit zu erreichen. Angestrebt wird bis Ende I. Quartal 2017 einen begründeten Vorschlag für das weitere Vorgehen präsentieren zu können.
- Gesamtstrategieprozess
Anfang 2016 wurde von der Verwaltungsleitung gemeinsam mit den Amts- und Werkleitungen der Gesamtstrategieprozess initiiert. Dieser ist langfristig angelegt.
Mit der „Gesamtstrategie“ ist das Ziel verbunden, die Verwaltung nach innen und außen besser aufzustellen, insbesondere weil
- die Verwaltung auf den demografischen Wandel reagieren müssen,
- es motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter braucht,
- einer zunehmend digitalisierten Welt mit den Erwartungen und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger oder auch der Wirtschaft an schnelle und barrierefreie Kommunikation mit der Verwaltung begegnet werden muss und
- optimierte Arbeitsplätze und Strukturen Beiträge zur Haushaltskonsolidierung
sind.
Den genannten Zielsetzungen entsprechend wurden in der ersten Phase des Strategieprozesses bereits viele Maßnahmen identifiziert und aktiv aufgegriffen.
Es handelt sich dabei u.a. um solche Maßnahmen, die auf Ablaufoptimierung oder eine Optimierung von Strukturen abzielen. Bedeutung kommt zudem den Vorhaben zu, die das Personal betreffen, etwa was Dauer und Ablauf von Stellenbesetzungs-verfahren angeht, die positiven Einfluss auf die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben können oder die Landeshauptstadt als moderne Arbeitsgeberin im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs positionieren.
Beiträge zur Haushaltskonsolidierung bzw. Effizienzgewinne können sich beispielsweise aus einer optimierten Lagerhaltung oder einer Zentralisierung von Vergaberechtsexpertise ergeben. Beides sind Projekte aus dem Strategieprozess.
Entwickelt wird zudem eine „Digitale Strategie“, die unter ihrem Dach die vielfältigen Erwartungen und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft oder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an eine moderne Verwaltung identifizieren, mit den bereits laufenden „digitalen Projekten“ verzahnen und insgesamt zu einem umsetzungsfähigen Konzept einschließlich Kategorisierung und Priorisierung zusammenfassen soll.
Hierzu werden Ergebnisse im I. Quartal 2017 erwartet.
Die erste Phase des Strategieprozesses soll Anfang 2017 enden. Über den dann erreichten Umsetzungsstand wird zunächst in einer Führungskräfterunde informiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden fortlaufend (z.B. über den „Binnenblick“) unterrichtet, um, ihr Wissen und ihre Expertise aktiv einbringen zu können.
- Langfristiger Ausgleich des Ergebnisplans
Mit dem „Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung“, aber auch mit Maßnahmen aus dem Gesamtstrategieprozess wurden und werden die Weichen für eigene Beiträge zur langfristigen Haushaltskonsolidierung gestellt.
So wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des Gesamtstrategieprozesses und dazu bereits „angeschobenen“ oder künftig zu definierenden Maßnahmen in den kommenden drei Jahren dauerhafte Effizienzgewinne in einem Gesamtvolumen von mindestens 5 Mio. EUR erzielt werden können.
Dies kann aber nur ein Baustein sein auf dem Weg zum dauerhaften Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits. Dieses Ziel soll innerhalb der nächsten 8 Jahre, also bis 2024, erreicht werden.
Dies setzt voraus, dass
- Verwaltung und Selbstverwaltung weitere, zusätzliche Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen;
- sich wichtige finanzielle Rahmenbedingungen (u.a. Zinsumfeld, Gewerbe- steueraufkommen, Sozialausgaben) nicht wesentlich verschlechtern;
- Bund und Land einerseits für eine den gewachsenen Aufgaben angemessene Finanzausstattung der Landeshauptstadt Kiel sorgen oder anderseits keine neuen Aufgaben oder Auflagen (z.B. Standards) übertragen, ohne gleichzeitig eine auskömmliche Kostenerstattung zu garantieren;
- das Land für die stark verschuldeten Kommunen eine faire Altschuldenregelung trifft.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
1
[1] Landesweit stehen von 2012 bis 2018 pro Jahr 95 Mio. EUR zur Verfügung, davon 60 Mio. EUR eigentliche Konsolidierungshilfe, 30 Mio. EUR Fehlbetragszuweisungen (hiervon 15 Mio. EUR für Konsolidierungskommunen) und 5 Mio. EUR Sonderbedarfszuweisungen. Den Konsolodierungs- kommunen, zu denen die LH Kiel zählt, stehen damit jährlich mindestens bis zu 75 Mio. EUR zur Verfügung.