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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0127/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht wird folgendes beschlossen:

 

  1. Die nichtrechtsfähige Stiftung „Vermächtnis der Lehrerin i.R. Lita Rakutz“ wird zum 30.06.2017 zur nichtrechtsfähigen  Stiftung  „Zusammengelegte  Stiftungen für Schulzwecke-Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Wille u.a.“ zugelegt.

 

  1. Das gesamte Vermögen der Stiftung  „Vermächtnis der Lehrerin i.R. Lita Rakutz“ wird zum 30.06.2017 auf die Stiftung „Zusammengelegte Stiftungen für Schulzwecke-Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Wille u.a.“ übertragen. Das übertragene Stiftungsvermögen wird dem Vermögensstock zugeführt.

 

  1. Die beigefügte Satzung der nichtrechtsfähigen Stiftung „Zusammengelegte Stiftungen für Schulzwecke-Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Wille u.a.“ wird beschlossen. Die Satzung tritt am 30.06.2017 in Kraft.

 

  1. Der „Gertrud-Zimmermann-Gedächtnispreis“ wird zum 30.06.2017 aufgelöst.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die nichtrechtsfähige Stiftung „Vermächtnis der Lehrerin i.R. Lita Rakutz“ (kurz: Rakutz-Stiftung) besteht seit 43 Jahren. Das Vermögen ist mit rund 10.800 € verhältnismäßig gering. Eine nachhaltige Verfolgung des Stiftungszwecks, Beschaffung von Lehrmitteln für den naturwissenschaftlichen Unterricht an der Hans-Christian-Andersen-Schule, ist aufgrund des kleinen Vermögens und stark gesunkener Kapitalerträge nicht mehr gegeben. Außerdem ist eine weitere Zweckverfolgung mit dem administrativen Aufwand, den die Verwaltung der Stiftung mit sich bringt, nicht mehr sinnvoll. Im Übrigen ist nicht anzunehmen, dass es dem Stifterwillen entspricht, wenn der Stiftungszweck mit dem Stiftungsvermögen nur noch im marginalen Umfang realisiert werden kann.

 

Die Rakutz-Stiftung und die nichtrechtsfähige Stiftung „Zusammengelegte Stiftungen für Schulzwecke-Vermächtnis des Kaufmanns Theodor Wille u.a.“ (kurz: Wille-Stiftung) werden durch Übertragung des Vermögens der Rakutz-Stiftung auf die Wille-Stiftung miteinander vereinigt. Beide Stiftungen verfolgen ähnliche Zwecke. Das übertragene Stiftungsvermögen dient im Kern weiterhin dem Stiftungszweck, der Beschaffung von Lehrmitteln. Das Vermögen der Rakutz-Stiftung besteht aus liquiden Mitteln und Wertpapieren. Die Wille-Stiftung führt das gesamte übertragene Vermögen dem Vermögensstock zu. Mit Wirksamkeit der Zulegung erlischt die Rakutz-Stiftung.

 

Die Zulegung der Rakutz-Stiftung macht eine Satzungsänderung der Wille-Stiftung erforderlich. Im Zuge der Satzungsänderung wird zugleich eine Anpassung an die Mustersatzung gemäß der Abgabenordnung vorgenommen. Das Finanzamt Kiel-Nord hat dem Entwurf der Satzungsänderung bereits zugestimmt.

 

Zusammen mit der Wille-Stiftung wird der „Gertrud-Zimmermann-Gedächtnispreis“, eine Schenkung in Höhe von 511,29 € aus dem Jahr 1957 verwaltet. Die Erträge des Kapitals sind für die jährliche Beschaffung eines Buches für die Schülerbücherei oder eines Buchpreises zur Auszeichnung einer Schülerin für ihren besonderen Einsatz innerhalb der Schulgemeinschaft bestimmt. Aufgrund des Kaufkraftverlustes und der am Finanzmarkt nur in geringem Umfang zu erzielenden Zinserträge kann die mit der Schenkung verbundene Auflage kaum mehr erfüllt werden. Mit der Schenkung wurde seinerzeit verfügt, dass die begünstigte Schule über eine Verwendung des Kapitals entscheiden solle, falls der Schenkungsbetrag aus unvorhersehbaren Gründen entwertet wird. Entsprechend dem Willen der Schenkenden wird der „Gertrud-Zimmermann-Gedächtnispreis“ aufgelöst und das Kapital dem RBZ 1 als Nachfolger der beruflichen Schulen am Königsweg zur Verfügung gestellt.

 

Das Rechtsamt hat die Vorlage mitgezeichnet.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 9, 2017 - Ausschuss für Schule und Sport - ungeändert beschlossen

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May 9, 2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Jun 8, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen