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Antrag der Verwaltung - 0247/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektförderung für eine intensive Betreuung obdach- bzw. wohnungsloser Jugendlicher und Jungerwachsener durch die stadt.mission.mensch Kiel gGmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Entscheidung
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Mar 23, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 18, 2017
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Antrag
Antrag:
Zugestimmt wird der Förderung der Planung und Durchführung einer intensiven Betreuung obdach- bzw. wohnungsloser Jugendlicher und Jungerwachsener durch die stadt.mission.mensch Kiel gGmbH im Jobcenter für Jugendliche in Höhe von bis zu 35.017 € ab dem Haushaltsjahr 2017. Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim Kostenträger
315 410 04 (An die stadt.mission.mensch Kiel gGmbH für die Betreuung Wohnungsloser) zur Verfügung.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Für den Bereich der Wohnungslosenhilfe für alleinstehende wohnungslose Männer und Frauen hat die Stadt mit der stadt.mission.mensch Kiel gGmbH einen Zuwendungsvertrag abgeschlossen, dessen Laufzeit am 31.12.2017 endet.
Auf Initiative des Jobcenters für Jugendliche (JJC) ist ab Beginn 2017 für die Zielgruppe der obdach- bzw. wohnungslosen männlichen Jugendlichen und Jungerwachsenen unter 25 Jahren die Umsetzung eines intensiveren Betreuungskonzeptes vorgesehen. Dieses modifizierte Betreuungskonzept zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die Betreuung dieses Kundenkreises in den Räumen des JJC in Kiel-Gaarden gebündelt und damit optimiert wird.
Die Arbeit der Zentralen Beratungsstelle (ZBS) des Trägers am Standort Fleethörn besteht darin, die Menschen ordnungsrechtlich unterzubringen, bestehende Hindernisse für den Bezug einer eigenen Wohnung zu identifizieren und an deren Beseitigung mitzuwirken. Die Kostenübernahmeerklärung für die ordnungsrechtliche Unterbringung wird durch die Leistungsabteilung des Jobcenters ausgestellt.
Durch die Verlagerung der ZBS-Tätigkeit in die Räume des JJC wird einerseits die Bewilligung von Leistungen nicht durch räumliche Distanz erschwert. Zum anderen, und das ist der hauptsächliche Mehrwert der Bündelung sämtlicher Aktivitäten an einem Standort, können die Maßnahmen des JJC zur beruflichen Integration und der ZBS zur Beseitigung von Hindernissen für den Bezug eigenen Wohnraums in Fallbesprechungen aufeinander abgestimmt werden. Das Ziel, gerade junge Menschen schnell aus der Wohnungs- und Arbeitslosigkeit heraus zu holen, kann so optimal verfolgt werden.
Die aufgrund stark gestiegener Fallzahlen wachsende Belastung des Personals der ZBS erforderte seit 2015 eine personelle Verstärkung, deren zusätzliche Kosten nicht mehr durch die laufende Zuwendung zu finanzieren waren. Dieser Eigenmitteleinsatz des Trägers ist 2017 nicht mehr leistbar. Um die Verlegung der Betreuung in das Jobcenter für Jugendliche dennoch realisieren zu können, hat die stadt.mission.mensch Kiel gGmbH in Gesprächen mit der Stadt für dieses neue Betreuungskonzept eine Projektförderung bis zur Höhe von
35.017 € beantragt. Es handelt sich um Personalkosten von 33.150 € für eine 25 Wostd.-Stelle eines Sozialpädagogen und um Kosten für den IT-Arbeitsplatz im JJC von 1.867 €.
Da die Beratung und Versorgung von Wohnungslosen nach dem Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zu den Pflichtaufgaben der Kommune gehört, wird der Antrag von der Verwaltung unterstützt.
Es handelt sich bei dieser Maßnahme um ein abgrenzbares Projekt, das in 2017 auf der Rechtsgrundlage des Zuwendungsbescheides gefördert werden könnte.
Im Ansatz des Kostenträgers 315 410 04 (An die stadt.mission.mensch Kiel gGmbH für die Betreuung Wohnungsloser) sind 2017 Fördermittel von 515.000 € enthalten, davon sind 476.000 € durch den o.g. Zuwendungsvertrag für den Bereich der Wohnungslosenhilfe gebunden, 39.000 € stehen also für zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung.
Gerwin Stöcken
Stadtrat