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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0290/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH (KiWi) den als Entwurf beigefügten städtebaulichen Vertrag gem. §11 BauGB zur Erschließung des zukünftigen Gewerbegebietes im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 910 sowie die Finanzierungsvereinbarung zur marktreifen Entwicklung zu schließen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Gewerbeflächen sind eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und die Ansiedlung neuer Unternehmen. Mit dem Vorhalten und der Entwicklung dieser Flächen können sowohl den ansässigen als auch neuen Unternehmen die notwendigen Grundstücke angeboten werden, um den eigenen Expansionsbedarf in Kiel oder Flächen für Neuansiedlungen anzubieten.

 

Die Landeshauptstadt Kiel verfügt aktuell nur über ein sehr stark eingeschränktes Angebot an verfügbaren Gewerbeflächen. Die zeitnahe und marktreife Entwicklung des Gewerbegebietes Boelckestraße Nord ist ein Baustein, um der aktuellen Gewerbeflächenknappheit sachgerecht zu begegnen und wieder über ein adäquates Angebot vermarktungsreifer Gewerbeflächen zu verfügen.

 

 

1. Hintergrund

 

Der hier vorgelegte Städtebauliche Vertrag und die Finanzierungsvereinbarung greifen die Gebietsentwicklung bis zur Marktreife im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplan Nr. 910 auf und ergänzen die Planungsleistung der Verwaltung um die daran anschließende Feinausplanung sowie die notwendige Gebietserschließung. Das zu erschließende Plangebiet ist in Anlage 1 des städtebaulichen Vertrags näher beschrieben. Das hierzu entwickelte Modell zwischen der Verwaltung und der KiWi GmbH hat die marktreife Flächenverfügbarkeit in der ersten Jahreshälfte 2018 zum Ziel.

 

Im Einzelnen ist die im Folgenden beschriebene Kooperation zwischen der KiWi GmbH und der Verwaltung durch den städtebaulichen Vertrag und die Finanzierungsvereinbarung abgestimmt worden, um eine schnelle Umsetzung des Gesamtvorhabens zu gewährleisten. Aktuell befindet sich die LHK für eine Teilfläche des B-Plangebiets 910 noch in abschließenden Ankaufsverhandlungen. Unabhängig vom Ausgang dieser Grundstücksverhandlungen ist auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse, die Wirtschaftlichkeit des Projektes gegeben.

 

 

2. Erschließungsmodell:

 

Die Verwaltung hat das Bauleitverfahren zum B-Plan Nr. 910 wieder aufgegriffen und hat sich als Ziel gesetzt, dieses bis Ende 2017 zur Rechtskraft zu bringen. In Abweichung eines typischen Erschließungsmodells (Kommune veräußert ein Grundstück an einen privaten Dritten mit der Auflage, für die Erschließung zu sorgen), stellt die Landeshauptstadt Kiel der KiWi GmbH die Flächen, die zur Erschließung des Gesamtgebietes notwendig sind, lediglich zur Verfügung und bleibt zunächst selbst Eigentümerin der Flächen. Die KiWi übernimmt die Vorfinanzierung und das Projektmanagement der gesamten Erschließungsleistung (Ausschreibung, Planung, Ausführung) und wird nach der Fertigstellung im Rahmen des bestehenden Treuhandvertrages die Vermarktung übernehmen. Das Modell sieht insofern vor, dass die KiWi GmbH die gesamte Erschließung zunächst vollständig vorfinanziert und dieser Aufwand durch die Erlöse, die durch den Verkauf der dann erschlossenen Grundstücke an die Unternehmen erzielt werden, später refinanziert bekommt.  Die hierfür notwendige Finanzierung setzt sich aus Eigenkapital der KiWi GmbH, Fremdfinanzierungsmitteln durch Bankdarlehen und noch zu beantragenden Fördermitteln des Landesprogramms Wirtschaft für die Erschließung von Gewerbegebieten zusammen. Die Landeshauptstadt Kiel muss für die Erschließung des Gewerbegebietes somit voraussichtlich keine Mittel aus ihrem Investitionshaushalt einsetzen, sondern wird lediglich die Investition der KiWi GmbH durch eine entsprechende Bürgschaft absichern.

 

 

3. Wesentliche Inhalte des Städtebaulichen Vertrages:

 

Der KiWi GmbH werden von der Landeshauptstadt Kiel sämtliche Aufgaben übertragen, die im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der technischen und verkehrlichen Erschließung des Plangebietes stehen. Dabei wird die KiWi GmbH auch für den notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleich nach den Vorgaben des Grünordnerischen Fachbeitrages sorgen. Die Erschließungsplanung und die Baubetreuung wird die KiWi GmbH nach entsprechender Ausschreibung an ein fachlich qualifiziertes Ingenieurbüro übertragen, das sämtliche Vorgaben der Landeshauptstadt Kiel in Bezug auf deren Straßenbau- und Entwässerungsstandards einhalten wird. Gleiches gilt für die gemeinsame Abstimmung der für die Erschließung erforderlichen Leistungsverzeichnisse.  Dabei übernimmt die KiWi GmbH gegenüber der Landeshauptstadt Kiel - bis zur Übergabe der Erschließung in das öffentliche Eigentum - die Haftung für die einwandfreie Ausführung der Arbeiten und die Verkehrssicherungspflicht während der Bauzeit. Die eben genannte Übergabe an die Landeshauptstadt Kiel erfolgt nach gemeinsam durchgeführter technischer Abnahme und einwandfreier Ausführung. Damit einhergehend, wird die KiWi GmbH sämtliche eigene Mängelgewährleistungsansprüche gegen die bauausführenden Unternehmen an die Landeshauptstadt Kiel abtreten und die entsprechenden Gewährleistungsbürgschaften übergeben.

 

 

4. Wesentliche Inhalte der Finanzierungsvereinbarung:

 

Der Inhalt der Finanzierungsvereinbarung wird im Wesentlichen durch die Beschreibung des Vorhabens, die im Rahmen der Beschlussvorlage in Ziff. 2 dargestellt wird, bestimmt. Darüber hinaus erhält die KiWi für die erforderlichen Personal- und Sachkosten während der vermutlich zwei Jahre dauernden Planungs- und Erschließungsphase einen Betrag von 100.000 EUR (netto). Ausdrücklich ausgenommen ist eine Vergütung für die Erfüllung des Treuhandauftrages, der bereits mit einem Teil des städtischen Zuschusses der Landeshauptstadt Kiel an die KiWi abgegolten ist.

 

Nach Fertigstellung der Erschließung wird die KiWi GmbH im Rahmen ihres Treuhandauftrages die erschlossenen Grundstücke nach den Vorgaben des Treuhandauftrages im Auftrag der Landeshauptstadt Kiel verkaufen und die Kaufpreiserlöse zunächst vereinnahmen. Die Kosten der Planung, Erschließung, Finanzierung und der Vergütung der KiWi werden mit den Kaufpreiserlösen verrechnet. Ein danach bestehender Überschuss aus den Erlösen der Kaufverträge wird an die Landeshauptstadt Kiel ausgezahlt. Etwaige Überschüsse sind zunächst für die Rückzahlung eingesetzter Fördermittel aufzuwenden. Aus vorstehendem ergibt sich also, dass bei einem geplanten Verkauf der Grundstücke unter den angenommenen Rahmenbedingungen keine direkten Zahlungen der Landeshauptstadt Kiel an die KiWi GmbH geleistet werden müssen. Falls die angestrebten Verkaufserlöse nicht erzielt werden können, trägt die Stadt das finanzielle Risiko der Erschließungsleistungen.

 

Mit dem hier vorgelegten Vertrag und Vereinbarung wird ein Baustein aus der kommunalen Gewerbestrategie (Drucksache 0717/2016) realisiert.

 

Die Übernahme der Erschließung und die hiermit verbundene Projektentwicklung ist ein Teil der strategischen Neuausrichtung der Kieler Wirtschaftsförderung und ist so auch in der Gesamtstrategie für den Umgang mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel des Standortes Kiel (Drucksache 0007/2015) dargelegt.

 

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Apr 6, 2017 - Bauausschuss - vertagt

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Apr 26, 2017 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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May 4, 2017 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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May 9, 2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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May 10, 2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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May 18, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen