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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0316/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Gesamtmaßnahme Holtenau Ost wurde mit dem Programmjahr 2014 erstmals in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen.

Mit dem Beschluss Drs. 0234/2016 vom 21.04.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, die für die Folgejahre notwendigen Förderanträge zum Städtebauförderungsprogramm vorbehaltlich von Haushaltsbeschlüssen zu stellen. Die Verwaltung hat fristgemäß am 28.02.2017 einen weiteren Folgeantrag über 4,65 Mio. € beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holstein (MIB) eingereicht (Anlage).

 

Grundlage für die Höhe der Antragssumme ist die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung (Drs. 0146/2016) aufgestellten Kosten- und Finanzierungsübersicht und eine daraus abgeleitete zeitliche Umsetzungsplanung, die wiederum Aufschluss über jährliche Ausgaben und Finanzierungsbedarfe gibt. 

Sowohl die Kosten- und Finanzierungsübersicht als auch die zeitliche Umsetzungsplanung müssen nach erfolgtem städtebaulich freiraumplanerischen Wettbewerb aktualisiert werden, um damit den Bedarf an Fördermitteln und die Finanzierungsplanung anzupassen. In Abstimmung mit dem MIB wird bis dahin an der Finanzierungsplanung aus der VU festgehalten.

 

Die Anmeldung der städtischen Eigenanteile, die sich aus der Antragstellung ergeben, ist bereits zum Haushalt 2017 erfolgt.

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

May 4, 2017 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

May 9, 2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen