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Antrag der Verwaltung - 0318/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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May 10, 2017
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Antrag
Antrag:
Der Vertreter der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH wird angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufsichtsrat der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH soll bis zum 31.12.2021 zu mindestens einem Drittel mit Frauen besetzt werden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Aufgrund des am 01.05.2015 in Kraft getretenen „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentichen Dienst“ war von der Gesellschafterversammlung auf Beschluss des Hauptausschusses vom 09.09.2015 (Drs. 0625/2015) erstmals eine Zielgröße festgelegt worden. Demnach sollte der Aufsichtsrat der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH bis zum Ende des Geschäftsjahres zum 31.12.2016 zu mindestens einem Drittel mit Frauen besetzt sein.
Bei insgesamt sechs Aufsichtsratsmandaten wurden zum 31.12.2016 zwei Positionen von Frauen wahrgenommen, sodass die Zielgröße erfüllt wurde. Über die Zielgröße und die gesetzte Frist war gemäß § 289 HGB erstmals im Lagebericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 berichtet worden.
Nach Ablaufen der ersten Frist ist erneut eine Zielgröße mit neuer Fristsetzung festzulegen. Nachdem die erste Frist nach Inkrafttreten des Gesetzes den 30.06.2017 nicht überschreiten durfte, sollen die folgenden Fristen nicht länger als fünf Jahre sein.
An der bisherigen Zielgröße mit einem Frauenanteil von einem Drittel soll festgehalten werden.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister
