Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0343/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Historischer Rückblick:

 

Seinen Ursprung hat das Thema „Wirkungsorientierung“ für den Kieler Haushalt in dem von der Ratsversammlung am 07.06.2007 einstimmig beschlossen Haushaltskonzept zur Einführung der Doppik (Drucksache 528/2007). Dort heißt es unter anderem, dass die Aussagekraft des Haushaltes insgesamt gestärkter werden soll. Dazu soll er zu gesamtstädtisch zu steuernden Themen Ziele, Kennzahlen, Leistungsmengen und Wirkungsinformationen darstellen. Der Haushaltsplan soll die Verknüpfung von Zielen, Leistungsmengen und Ressourcen beinhalten und durch Kennzahlen zum Instrument der Berichterstattung über die Ergebnisse und - wo immer möglich - Wirkungen des Verwaltungshandelns werden. Zu dessen Umsetzung wurde mit Hilfe externer Unterstützung das „Umsetzungskonzept Wirkungsorientierter Haushalt“ erarbeitet. Mit der Umsetzung wurde im ersten doppischen Haushalt 2009 begonnen.

 

In der Realität ist dieses Thema in den folgenden Jahren zu keinem Zeitpunkt, weder auf Seiten der Verwaltung noch der Selbstverwaltung, wirklich gelebt worden.

 

Mit dem Haushalt 2012 wurde durch das Amt für Finanzwirtschaft nochmals ein Versuch gestartet, das Thema „Ziele, Kennzahlen und Wirkungsorientierung“ auf teilweise neue Beine zu stellen. Im Vorbericht zum Haushalt 2012 wurden die Neuerungen beschrieben. Zum Haushalt 2012 wurde die Wirkungsorientierung auf einer höher verdichteten Ebene, der Ebene der zentralen Politikfelder, die auch gleichzeitig die neuen Budgets bilden, abgebildet. Die Anzahl der Budgets wurde hierfür von 23 auf 13 reduziert. Abgebildet werden sollten dabei insbesondere Handlungsschwerpunkte und Ziele sowie dazugehörige Indikatoren und Größen für die Erfolgsmessung. Daneben wurden auch Stärken und Chancen sowie Schwächen und Risiken zur Situationsanalyse in den Haushalt aufgenommen. Im Haushalt 2012 wurde diese neue Vorgehensweise mit den vier Budgetbereichen Budget 11 (Innere Verwaltung), Budget 21-24 (Schulträgeraufgaben), Budget 31- 35 (Soziale Hilfen) und Budget 36 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) umgesetzt.

 

Ergänzend zu diesem „Restart“ wurde für die Ziele und Kennzahlen ein unterjähriges Berichtswesen an den bestehenden Finanzbericht angehängt. Die Berichtsqualität war von Anfang an wenig aussagekräftig. Erkennbare Konsequenzen oder Steuerungsmaßnahmen sind aus diesem Teil des Finanzberichtes nicht gezogen bzw. vollzogen worden. Mit dem Finanzbericht im Jahr 2014 ist auch dieses Thema zum Erliegen gekommen.

 

In den folgenden Haushalten haben sich die Themen Ziele, Kennzahlen und Wirkungsorientierung nicht positiv entwickelt, so dass der mit dem Haushalt 2012 vollzogene „Restart“ aus Sicht der Finanzverwaltung als gescheitert anzusehen war. Mit dem Haushalt 2017 wurde das Thema Wirkungsorientierung auch auf der Budgetebene eingestellt.

 

Zusammengefasst bleibt als Fazit aus den oben geschilderten Erfahrungen festzuhalten:

  • Die neue Steuerungsphilosophie ist weder in der Verwaltungsführung und den Ämtern noch in der Politik angekommen.
  • Eine ernsthafte wirkungsorientierte Steuerung über Ziele und Kennzahlen hat im Haushalt zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.
  • Es fehlt an einem funktionierenden unterjährigen Berichtssystem, das strategische Entscheidungen sowie klar definierte Ziele mit Wirkungskennzahlen und Aussagen zu den finanziellen Ressourcen verknüpft.

 

Konsequenz:

 

Die Erfahrungen in der Vergangenheit haben unter anderem gezeigt, dass das Thema „Wirkungsorientierung“ nur in Kombination mit einem effizienten, benutzerfreundlichen und adressatengerechten Berichtswesen Aussicht auf Erfolg hat. (Wirkungs-)Kennzahlen müssen mit den Haushaltszahlen zusammengeführt werden. Nur wenn zusätzlich ein unterjähriges Controlling stattfindet und dessen Ergebnisse auch zur Steuerung genutzt werden, ist der immense Aufwand für einen nochmaligen „Anlauf“ zu rechtfertigen. Da auch der mit den bisher vorhandenen Möglichkeiten erstellte Finanzbericht noch Optimierungs­potential aufweist, ist die Zusammenführung beider Themen die einzig logische Schlussfolgerung.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Mitte 2016 hat das Amt für Finanzwirtschaft den Auftrag erhalten, unter Einbeziehung der kennzahlengestützten Ziel- und Wirkungsorientierung, schrittweise ein adressatengerechtes unterjähriges Berichtswesen als Steuerungsinstrument einzuführen. Dies gilt sowohl für den Ergebnisplan als auch für die Investitionsmaßnahmen. Mit dieser Einführung einher geht die Implementierung eines zentralen (Finanz-)Controllings. Zwischenzeitlich ist diese Maßnahme zu einem Projekt im Rahmen der städtischen Gesamtstrategie geworden.

 

Das Amt für Finanzwirtschaft hat sich in der Vergangenheit, im Rahmen der personellen Möglichkeiten, bereits mit den Möglichkeiten und Voraussetzungen zur  Einführung eines Berichtswesens beschäftigt und den Kontakt zu anderen Kommunen gesucht. Dabei wurden zwei Dinge deutlich: Zum einen Bedarf die Durchführung eines derart umfassenden und alle Ämter in der Stadt betreffenden Projektes entsprechender zusätzlicher Personalkapazitäten im Amt für Finanzwirtschaft. Zum anderen müssen finanzielle Mittel für die Beschaffung einer geeigneten Software und die Mandatierung externe Beratung vorhanden sein. Beide Voraussetzungen sind zwischenzeitlich erfüllt.

 

Eine erste Ausschreibung zur Besetzung einer zusätzlichen Stelle für das Berichtswesen ist Mitte November 2016 erfolgt. Die Auswahlgespräche sollten Ende Februar 2017 stattfinden. Leider haben bis zu diesem Termin alle potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten abgesagt. Eine erneute Ausschreibung hat am 18.03.2017 stattgefunden. Aus Erfahrung ist voraussichtlich mit einer Stellenbesetzung frühestens im September 2017 zu rechnen.

 

Vor diesem Hintergrund und den Erkenntnissen aus einer anderen Kommune könnte ein sehr grober Zeitstrahl für die Einführung eines Berichtswesens in Kombination mit einer „wiederbelebten“ Wirkungsorientierung wie folgt aussehen:

 

 

Ende 1. Quartal 2018......Erstellung eines Projekt- und Ablaufplanes

Inhaltliche Konzepterstellung

Vorbereitung Ausschreibung (Software und

Beratungsleistung)

 

Ende 2. Quartal 2018......Auswahl und Mandatierung (Software, Beratungsleistung)

Fertigstellung Konzept und Zeitplan

Festlegung der Umsetzungsreihenfolge (Ämter bzw.

Produktbereiche)

 

Ende 3. Quartal 2018......Umsetzungsphase 1:

        Umsetzung erste Ämter/ erster Produktbereich

        (Probe-)Bericht erstellen

 

Ende 4. Quartal 2018......Umsetzungsphase 2:

        Umsetzung weitere Ämter/ Produktbereiche

        (Probe-)Bericht erstellen

 

Ende 1. Quartal 2019......Umsetzungsphase 3:

        Umsetzung weitere Ämter/ Produktbereiche

        (Probe-)Bericht erstellen

        für die „fertigen“ Produktbereiche Ziele, Kennzahlen und Wirkungsorientierung im Haushaltsaufruf für 2020 verankern

 

Ende 2. Quartal 2019......Umsetzungsphase 4:

        Umsetzung weitere Ämter/ Produktbereiche

        (Probe-)Bericht erstellen

 

Ende 3. Quartal 2019......Reservephase für Restarbeiten

 

Ende 4. Quartal 2019......erster „offizieller“ Bericht

 

ab 1. Quartal 2020........Berichtswesen und Wirkungsorientierung ist stadtweit

implementiert und wird ab sofort genutzt und „gelebt“

 

 

Ob die oben beschriebene Projektskizze am Ende zeitlich und inhaltlich tatsächlich so umsetzbar ist, wird sich erst zeigen, wenn die für das erste und zweite Quartal 2018 beschriebenen Schritte vollzogen worden sind. Zu diesem Zeitpunkt wird die Verwaltung dem Finanzausschuss erneut über den Projektstand berichten.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

May 9, 2017 - Finanzausschuss - vertagt

Erweitern

May 18, 2017 - Ratsversammlung - vertagt

Erweitern

Jun 13, 2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jul 20, 2017 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen