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Antrag der Verwaltung - 0368/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1015V „Ikea-Erweiterung“ (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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May 4, 2017
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Antrag
Antrag:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1015V „Ikea-Erweiterung“ im Stadtteil Kiel-Südfriedhof für das Baugebiet zwischen der Autobahn A 215 im Norden, dem Olof-Palme-Damm im Süd-Westen und dem Westring im Süd-Osten sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1015V „Ikea-Erweiterung“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu unterrichten.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Räumlicher Geltungsbereich und Nutzung
Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1015V hat eine Größe von ca. 6,9 ha und überdeckt den Geltungsbereich des seit 2002 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 903. Darüber hinaus schließt er eine ca. 5.300 m² große Fläche in Richtung Westen und Nordwesten ein.
Die derzeit vorhandene Nutzung einer Sonderbaufläche „großflächiger Einzelhandel“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“ durch den Möbelanbieter Ikea wird weiterhin bestehen bleiben. Die im Nordwesten hinzukommende Fläche ist Teil des Landschaftswalls der Autobahn A 215.
II. Planerfordernis und Ziel der Planung
Die Landeshauptstadt Kiel verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsstandort Kiel nachhaltig zu stärken und auszubauen. Gemäß dem beschlossenen „Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept“ (GEKK) soll die Funktion als Oberzentrum mit attraktivem Einzelhandelsangebot erhalten und erweitert werden. Entwicklungsspielräume werden gemäß Ziel 4 des GEKK in den Branchen Möbel, Bau- und Gartenmarktsortimente gesehen.
Die IKEA Verwaltungs-GmbH beabsichtigt die Erweiterung etablierten des IKEA-Einrichtungs-hauses Kiel. Projektbezogen ist vorgesehen, nur den nicht-zentrenrelevanten Sortimentsbereich „Möbel“ zu erweitern, so dass die Ansiedlungsregel 4 des GEKK zur Anwendung gebracht und erfüllt wird.
Im Wesentlichen handelt es um folgende geplante Erweiterungsmaßnahmen:
- Bau eines Silos (Lagerung) mit einer beabsichtigten Höhe von 30 m Höhe über Geländeoberkante. Der geplante Standort befindet sich teilweise außerhalb des im B-Plan Nr. 903 festgesetzten Baufensters. Die derzeit bestehende Umfahrung sowie der Landschaftswall werden partiell überplant und müssen angepasst werden.
- Erweiterung des Parkdecks um 2–3 Etagen (je Ebene ca. 130 Stellplätze). Zur Zeit ist das Parkplatzangebot ausreichend. Die Erweiterung wird als erforderlich angesehen,
- da durch die Modernisierung/Erweiterung ein Kundenzuwachs erwartet wird (Schätzung:
+ 20 %),
- da gegebenenfalls durch den Bau des benachbarten Möbelmarktzentrums am Prüner Schlag (B-Plan Nr. 988) zusätzliche Kunden generiert werden
- und im Parkbereich unter dem Gebäude durch die Umbaumaßnahmen Parkplätze verloren gehen (Silobau und Bau von Fluchttunneln).
- Erweiterung der Verkaufsfläche für nicht-zentrenrelevante Kernsortimente wie Möbel von 17.000 m² auf künftig 22.000 m². Die aktuell im B-Plan Nr. 903 zulässige Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente von 4.450 m² wird durch die Erweiterung nicht überschritten.
- Umgestaltung der vorgelagerten Stellplatzanlage
- Bau eines Glashauses für Pflanzen und Gartenmöbel
III. Vorgesehenes Verfahren
Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung zu schaffen, wird der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 903 durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1015V überdeckt. Mit diesem Vorgehen bleibt das vorherige Planungsrecht erhalten, sollte der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1015 nicht zustande kommen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da die Planung der Darstellung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ entspricht.
Im Rahmen der Planungen wurden notwendige Gutachten durch die Vorhabenträgerin beauftragt und in Teilen bereits erstellt:
- Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten
- Verkehrs- und Erschließungsgutachten unter Berücksichtigung der Ansiedlung des Möbelmarktzentrums am Prüner Schlag (Bebauungsplan Nr. 988)
- Immissionstechnische Untersuchung
- Grünordnerischer Fachbeitrag
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Luftschadstoffgutachten
Zur Gestaltung der baulichen Maßnahmen, insbesondere des Silos, wurde eine Mehrfachbeauftragung durch Ikea durchgeführt.
IV. Beteiligungsverfahren
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.12.2016 an der Bauleitplanung beteiligt. Die im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in der Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die Behandlungsvorschläge sind in den Planentwurf und in die Begründung eingeflossen.
Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 12.12.2016 bis zum 27.12.2016 durch Aushang der Planung im Rathaus und durch die Unterrichtung und Erörterung in der Sitzung des Ortsbeirates Mitte am 13.12.2016 frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Der Ortsbeirat Mitte nahm die vorgestellte Planung mit Wohlwollen zur Kenntnis.
V. Beschluss und öffentliche Auslegung
Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1015V mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1015V.
Der Ortsbeirat Mitte erhält die Vorlage zur Kenntnis.
gez. Peter Todeskino
Bürgermeister
Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen mit Behandlungsvorschlägen der Verwaltung
Anlage 2: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1015V
Hinweis: Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1015V kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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737,7 kB
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