Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0371/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Katastrophenschutzkonzept der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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May 2, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Vorbemerkung:
Katastrophenschutz ist Aufgabe der Länder und Gemeinden. Gesetzliche Grundlage bildet das Landeskatastrophenschutzgesetz Schleswig-Holstein.
Der Bund unterstützt den Katastrophenschutz im Rahmen des Zivilschutzes, soweit er es für den Spannungs- oder Verteidigungsfall für notwendig erachtet. Das ist im Abschnitt 6 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes des Bundes geregelt.
Zuständige Behörden sind das Land als oberste Katastrophenschutzbehörde und die Kreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden.
Die Finanzierung des Katastrophenschutzes erfolgt somit in erster Linie durch die Kommunen ergänzt durch Zuwendungen des Landes für die Beschaffung und Unterhaltung von Fahrzeugen und Ausstattung sowie für die Ausbildung der Helferinnen und Helfer. Der Bund stellt im Rahmen seiner Planung überörtliche Einheiten und einzelne Fahrzeuge, für die er alle Kosten übernimmt und die in die jeweiligen örtlichen Planungen einbezogen werden können.
Bis auf die Fahrzeuge des THW und der Freiwilligen Feuerwehren sind die Katastrophenschutzfahrzeuge der Kieler Einheiten, Sondereinsatzmittel und Einsatzmaterial im Katastrophenschutzzentrum im Grasweg 23 untergebracht. Aufgrund der Zunahme insbesondere an Abrollbehältern für spezielle Einsatzlagen wird derzeit eine Ausweitung der Kapazität angestrebt. Auch die Zusammenführung des teilweise dezentral untergebrachten Materials soll damit erreicht werden.
Katastrophenschutz in Kiel:
Zur Abwehr drohender oder bereits eingetretener Krisen- oder Gefahrenlagen, Großschadens-lagen und Katastrophen ist die Landeshauptstadt Kiel als untere Katastrophenschutzbehörde verpflichtet, Planungen für die Organisation und Durchführung der notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.
Zu diesen Vorbereitungen gehört der Aufbau einer wirkungsvollen Führungsorganisation, was bei der Landeshauptstadt Kiel durch die Einrichtung eines Führungsstabes für die Gefahrenabwehr und eines Verwaltungsstabes für administrative Aufgaben erfolgt. Beide Stäbe können und sollen bereits unterhalb der Katastrophenschwelle eingesetzt werden. Auch in Krisenlagen und bei Großschadensereignissen, die nicht zwingend zur Katastrophe führen, können die bewährten Strukturen hilfreich sein.
Diese Organisation und weitere grundlegende Planungen sind im Katastrophenschutzplan der Landeshauptstadt Kiel vom 10.12.2015 geregelt. Ergänzt wird dieser generelle Plan durch speziellere Anweisungen sowohl für regelmäßig wiederkehrende Einsätze als auch bei
Sonderlagen. Beispielhaft seien hierzu die „Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr“, das „Konzept zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten / Erkrankten und eines Größeren Notfallereignisses“ oder die insbesondere für Unwetterlagen vorgesehene Dienstanweisung „Einsatz Sonderlage“ erwähnt. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von weiteren Anweisungen für einzelne Einsatzarten und Einheiten, die sowohl im Regeleinsatz als auch im Katastrophenfall Anwendung finden.
Im Katastrophenschutz der Landeshauptstadt Kiel wirken zunächst alle hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes mit. Je nach Lage werden weitere Ämter der Stadt oder auch externe Stellen wie Polizei, Bundeswehr oder Bahn bis hin zu privaten Firmen beteiligt.
Dazu kommen die nach Landesrecht aufgestellten Katastrophenschutzeinheiten, die ausschließlich durch ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer gebildet werden.
Diese Einheiten sind nach den Fachdiensten Brandschutz, ABC-Schutz, Schwere Bergung,
Sanitätswesen, Betreuung, Logistik und Führung unterschieden.
Im Brandschutz, ABC-Schutz und der Logistik wirken die Freiwilligen Feuerwehren mit ihren zehn Ortswehren, dem Gefahrgutzug und zwei Logistikgruppen mit. Für überörtliche Einsätze außerhalb Kiels können Bereitschaften aus Fahrzeugen mehrerer Wehren zusammengestellt werden.
Einheiten für die Schwere Bergung stellt das Technische Hilfswerk, das als Bundeseinrichtung organisatorisch, finanziell und personell eigenständig ist und nicht nur bundesweit sondern auch im Ausland eingesetzt wird.
Das Sanitätswesen und die Betreuung werden durch alle vier mitwirkenden Hilfsorganisationen Arbeiter Samariter Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfall Hilfe und Malteser Hilfsdienst gebildet. Sie gliedern sich in insgesamt vier Sanitätsgruppen und vier Betreuungsgruppen.
Der Bereich der Führung wird durch die nach dem Katastrophenschutzplan aufgestellten Stäbe abgedeckt. Hier wirken – teilweise auch lageabhängig – Angehörige aller Einrichtungen mit.
Als mobile Führungseinheit kann eine vor Ort stabsmäßig arbeitende Technische Einsatzleitung auf dem „Einsatzleitwagen 2“, einem Fahrzeug mit Besprechungsraum und umfangreicher
Kommunikationstechnik, eingesetzt werden.
Einsatzbereiche, Aufgaben, personelle und technische Ausstattung richten sich für die Einheiten des Katastrophenschutzes grundsätzlich nach einem als Empfehlung gegebenen Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 2003. Diese Empfehlung ist auf die örtlichen Verhältnisse und Möglichkeiten angepasst.
Derzeit besteht eine Arbeitsgruppe beim Land, die das Ziel hat, den Bedarf des Katastrophenschutzes hinsichtlich Einsatzkräften und Ausstattung unter Betrachtung der örtlichen Risiken neu zu ermitteln.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat