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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0373/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

In den Sitzungen des Finanzausschusses (14.03.2017) und des Wirtschaftsausschusses (29.03.2017) wurde die Verwaltung beauftragt, den Gremien der Selbstverwaltung die Auswirkungen der o.g. Problematik für die LH Kiel dazustellen.

 

Diesen Bitten kommt die Verwaltung hiermit nach.

 

Derzeitige Klärschlammverwertung:

Seit dem 08.Dezember 2016 wird der Kieler Klärschlamm wieder landwirtschaftlich verwertet. Trotz der erfolgten Rückholung der belasteten Schlämme vom Feldrand gibt es derzeit keine Akzeptanzprobleme bei der landwirtschaftlichen Verwertung.

Der Grenzwert für Quecksilber wird nach wie vor nur sehr knapp eingehalten. Die Analysen weisen einen Wert im Bereich von 0,8 bis 0,95 mg Quecksilber /Kg Trockensubstanz Klärschlamm auf. Der Grenzwert liegt bei 1 mg/Kg TS.

 

Sachstand zur Abfuhr der belasteten Schlämme:

Nach erfolgter Auftragsvergabe wurde in der ersten Aprilwoche mit dem Abtransport der 7.700 t belasteter Schlämme begonnen. Ende April soll das Zwischenlager restlos geleert sein, so dass das „Notlager“ wieder vollständig für eventuelle weitere nicht landwirtschaftlich verwertbare Schlämme zur Verfügung steht.

 

Herkunft der der Quecksilberverunreinigung:

Ein Verursacher konnte bisher weder im zulaufenden Abwasser noch bei den Zuschlagsstoffen der Abwasserreinigung ausgemacht werden. Die Verwaltung sucht weiterhin systematisch nach möglichen Quellen im Einzugsgebiet des Klärwerks. Regelmäßig werden Proben an verschiedensten Standorten im Netzt beprobt und analysiert. Vorrangig werden Gebiete mit industriellen Betrieben betrachtet.

 

Fazit und weiteres Vorgehen:

Derzeit bezahlt die Landeshauptstadt Kiel für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung nur etwa ein Drittel des Preises für die thermische Verwertung. Aufgrund der weiterhin hohen Quecksilber-Grundbelastung muss aber jederzeit wieder mit Klärschlammchargen gerechnet werden, die für die landwirtschaftliche Verwertung nicht geeignet sind und damit thermisch entsorgt werden müssen. Langfristig weist der Weg aufgrund der novellierten Klärschlammverordnung sowie der Düngesetze eindeutig in die Klärschlamm-Monoverbrennung. Bis entsprechende Verbrennungskapazitäten fertiggestellt werden, vergehen aber noch bis zu 10 Jahre.

r die Zwischenzeit soll in 2017 eine neue Ausschreibung zur Klärschlammverwertung erfolgen. In dieser wird dann sowohl die landwirtschaftliche Verwertung als auch die thermische Entsorgung enthalten sein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Unter der Annahme, dass ein Drittel der Klärschlammmenge verbrannt und der Rest landwirtschaftlich verwertet wird, steigt der Finanzbedarf für den Klärschlamm von rund 1 Million Euro auf ca. 1,75 Millionen € im Jahr. Muss der gesamte Klärschlamm verbrannt werden, so sind es maximal 3 Millionen Euro pro Jahr.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Beschlüsse

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May 2, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

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May 4, 2017 - Bauausschuss - zur Kenntnis genommen

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May 9, 2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

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May 24, 2017 - Wirtschaftsausschuss - zur Kenntnis genommen