Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0389/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung der Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und Gebundene Ganztagsgrundschulen
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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May 3, 2017
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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May 9, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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May 11, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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May 30, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jun 8, 2017
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Sachverhalt/Begründung
In der am 10.07.2014 durch die Ratsversammlung beschlossenen Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel für Kindertageseinrichtungen, geförderte Tagespflege und Gebundene Ganztagesschulen (Drs. 0471/2014) wurde eine Überprüfung der Gebühren in einem Rhythmus von zwei Jahren festgelegt.
Seit Inkrafttreten der letzten Gebührensatzung im Jahr 2005 waren die Gebühren trotz Steigerungen der Personal- und Betriebskosten unverändert geblieben.
Ziel der neuen Gebührensatzung zum 01.01.2015 war es, die Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Betreuung für ihre Kinder ausgeglichener zu gestalten. Zu lange Überprüfungszeiträume von mehreren Jahren führen zwangsläufig zu erheblichen Steigerungen, die für Eltern nicht nachvollziehbar sind.
Mit der Gebührensatzung wurde eine neue Sozialstaffel beschlossen, die das Ziel hatte, untere Einkommensgruppen stärker zu entlasten und Familien mit höherem Einkommen stärker als bisher am Aufwand für die Betreuungsleistung zu beteiligen.
Die Betreuungsgebühren betragen seit dem 01.01.2015
- 40,00 €/mtl. pro Tagesbetreuungsstunde für unter 3 Jährige in Krippenbetreuung/ Betreuung in altersgemischten Gruppen und Tagespflege
- 31,00 €/mtl. pro Tagesbetreuungsstunde für über 3 Jährige (Elementarbereich).
Kostenentwicklung in Kieler Kindertageseinrichtungen
Im Jahr 2016 wurden die Betriebs- und Personalkosten für die städtischen Kindertageseinrichtungen im Verhältnis zu den Kosten 2014 ermittelt.
Die Auswertungen dieser Kosten sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Darin enthalten sind die erheblichen Steigerungen der Personalkosten des Sozial- und Erziehungsdienstes, die sich durch die Tarifverhandlungen in den Jahren 2015 und 2016 ergeben haben.
Für den Elementarbereich (Ü3)
| Auswertung 2014 | Auswertung 2016 |
Personalkosten/lt. Mittelwerten | 5.260,20 € | 6.365,08 € |
Fortbildung/Fachberatung/Sachbereichsleitung | 98,90 € | 137,22 € |
Betriebskosten, incl. Verwaltungskostenbeiträge | 1.376,21 € | 1.457,60 € |
Summe | 6.735,53 € | 7.959,90 € |
Monatlich | 561,29 € | 663,33 € |
Kosten pro Stunde/ mtl. | 70,16 € | 82,92 € |
Erhöhung seit 2014 | rd. 18,2% |
Für den Krippenbereich (U3)
| Auswertung 2014 | Auswertung 2016 |
Personalkosten/lt. Mittelwerten | 13.426,32 € | 16.139,03 € |
Fortbildung/Fachberatung/Sachbereichsleitung | 98,90 € | 137,22 € |
Betriebskosten, incl. Verwaltungskostenbeiträge | 3.027,66 € | 3.206,71 € |
Summe | 16.552,88 € | 19.482,96 € |
Monatlich | 1.379,41 € | 1.623,58 € |
Kosten pro Stunde/ mtl. | 172,43 € | 202,95 € |
Erhöhung seit 2014 | rd. 17,7% |
Sofern diese Kostensteigerungen an die Eltern prozentual weitergegeben würden, ergäben sich folgende Erhöhungen:
- Eine 18,2 %ige Erhöhung der Betreuungsgebühr im Elementarbereich würde eine Erhöhung von ca. 5,00 € pro Tagesbetreuungsstunde/mtl. bedeuten. Die Gebühr für eine Tagesbetreuungsstunde würde sich somit von zurzeit 31,00 € auf 36,00 € monatlich erhöhen. Dementsprechend würde die Höchstgebühr für einen 8 Stunden Platz von bisher 248,00 € auf 288,00 € monatlich steigen.
- Eine 17,7 %ige Erhöhung der Betreuungsgebühr im Krippenbereich wurde eine Erhöhung von ca. 7,00 € pro Tagesbetreuungsstunde/mtl. bedeuten. Die Gebühr für eine Tagesbetreuungsstunde würde sich somit von zurzeit 40,00 € auf 47,00 € monatlich erhöhen. Dementsprechend würde die Höchstgebühr für einen 8 Stunden Platz von bisher 320,00 € auf 376,00 € monatlich steigen.
Familien, die eine Ermäßigung aufgrund der Sozialstaffelregelung wegen geringem Einkommen erhalten, wären von dieser Erhöhung nicht betroffen. Diese entrichten entweder gar keine Betreuungsgebühren oder nur einen für ihre Einkommenssituation zumutbaren Anteil. Dieser Anteil entspricht 45 % der Überschreitung zwischen Familieneinkommen und Einkommensgrenze. Eine Erhöhung würde sich dadurch nicht auf diesen Anteil auswirken.
Eine Veränderung der Gebührensatzung würde sowohl die städtischen Kindertageseinrichtungen, die geförderten Tagespflege und die Gebundenen Ganztagsschulen als auch alle geförderten Kindertageseinrichtungen der freien Träger betreffen, da alle Träger sich verpflichten, die Gebührensatzung in ihren Einrichtungen anzuwenden.
Geplante Neuordnung des Kita-Finanzierungssystems im Land Schleswig-Holstein
Anfang März 2017 wurde zwischen der Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung und den kommunalen Vertretern, Schleswig-Holsteinischer Landkreistag, Städteverband Schleswig-Holstein und Gemeindetag Schleswig-Holstein ein Letter of Intent (Anlage) unterzeichnet, der bis spätestens 01.01.2019 die Neuordnung des Kita-Finanzierungssystems und Schaffung eines Kitaförderungsgesetzes vorsieht.
Im Ergebnis ist zu erwarten, dass insbesondere die Verteilung der Lasten neu festgelegt wird.
Empfehlung zum weiteren Vorgehen
Bei der Diskussion über die Kostenentwicklung unter Beteiligung von Selbstverwaltung, Träger- und Elternvertretung wurde ebenso wie auf Landesebene das Interesse nach transparenter Gebührenkalkulation deutlich. Hintergrund sind Überlegungen, für künftige Gebührenanpassungen, Kostendeckungsgrade für die entsprechenden Leistungen festzulegen.
Für die Erarbeitung einer entsprechenden Kalkulation der Kita-Gebühren und Beiträge wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe ein Berliner Institut als Begleitung gewonnen.
Da umfangreiche Vorarbeiten zu leisten sind, wird davon ausgegangen, dass frühestens im letzten Quartal 2017 erste Ergebnisse vorliegen werden.
Mit dem Institut werden die Parameter für eine künftige Gebührenberechnung festgelegt, so dass nachvollziehbare und transparente Grundlagen für die Gebührenerhebung für Eltern, Träger, Verwaltung und Selbstverwaltung und zur Festsetzung von Kostendeckungsgraden für Leistungen durch die Eltern vorliegen.
Es wird empfohlen, mit den zu erwartenden Ergebnissen eine neue Gebührenberechnung vorzunehmen.
Renate Treutel
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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