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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0397/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Vorbehaltlich eines Beschlusses zur Drs. 0392/2017 „Jahresabschlüsse 2016 der Müllverbrennung Kiel Verwaltungs GmbH und der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG wird einer unterjährigen Ausschüttung des Eigenbetrieb Beteiligungen (EBK) an die Landeshauptstadt Kiel vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) in Höhe von 1.129.702,15 EUR zugestimmt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Entsprechend der Drs. 0102/2009 „Abfallgebührenkalkulation und Unternehmensgewinne der MVK“ wurde dem Hauptausschuss am 30.09.2009 ein Umsetzungsvorschlag vorgelegt, wie die Zuführung der auf die Landeshauptstadt Kiel entfallenden und auf die Verbrennung ihrer Abfälle bezogenen Unternehmensgewinne der MVK an den ABK erfolgen soll (Drs. 0857/2009). Das Berechnungsschema wurde zur Kenntnis genommen und findet seitdem Anwendung (nach Ausgleich der Verlustsonderkonten erstmalig mit dem MVK-Jahresabschluss 2008).

 

Gemäß § 6 Nr. 5 der Betriebssatzung des EBK ist die Verwendung des Jahresergebnisses des EBK eine Aufgabe der Ratsversammlung und erfordert einen Beschluss.

 

Der Jahresüberschuss 2016 der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG beträgt  4.534.507,16 EUR. Der ausschüttungsfähige städtische MVK-Gewinn 2016 beträgt 2.312.598,65 EUR (51% des Jahresüberschusses). Entsprechend der Daten der MVK aus dem Jahresabschluss 2016 ist an die Landeshauptstadt Kiel vertreten durch den ABK nach dem Berechnungsschema (Drs. 0857/2009) ein Betrag von 1.129.702,15 EUR auszuschütten. Vom Ausschüttungsbetrag sind die Körperschaftsteuer von 15% und der Solidaritätszuschlag (5,5% auf den Körperschaftsteuerbetrag) abzuziehen. Der ABK erhält einen Nettobetrag von 950.927,12 EUR. Beim EBK verbleiben 1.182.896,50 EUR vor Steuern.

 

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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May 10, 2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

May 18, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen