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Antrag der Verwaltung - 0397/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Anteilige Ausschüttung des Gewinns 2016 der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG vom Ei-genbetrieb Beteiligungen an die Landeshauptstadt Kiel vertreten durch den Abfallwirtschaftsbe-trieb Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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May 10, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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May 18, 2017
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Antrag
Antrag:
Vorbehaltlich eines Beschlusses zur Drs. 0392/2017 „Jahresabschlüsse 2016 der Müllverbrennung Kiel Verwaltungs GmbH und der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG“ wird einer unterjährigen Ausschüttung des Eigenbetrieb Beteiligungen (EBK) an die Landeshauptstadt Kiel vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) in Höhe von 1.129.702,15 EUR zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Entsprechend der Drs. 0102/2009 „Abfallgebührenkalkulation und Unternehmensgewinne der MVK“ wurde dem Hauptausschuss am 30.09.2009 ein Umsetzungsvorschlag vorgelegt, wie die Zuführung der auf die Landeshauptstadt Kiel entfallenden und auf die Verbrennung ihrer Abfälle bezogenen Unternehmensgewinne der MVK an den ABK erfolgen soll (Drs. 0857/2009). Das Berechnungsschema wurde zur Kenntnis genommen und findet seitdem Anwendung (nach Ausgleich der Verlustsonderkonten erstmalig mit dem MVK-Jahresabschluss 2008).
Gemäß § 6 Nr. 5 der Betriebssatzung des EBK ist die Verwendung des Jahresergebnisses des EBK eine Aufgabe der Ratsversammlung und erfordert einen Beschluss.
Der Jahresüberschuss 2016 der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG beträgt 4.534.507,16 EUR. Der ausschüttungsfähige städtische MVK-Gewinn 2016 beträgt 2.312.598,65 EUR (51% des Jahresüberschusses). Entsprechend der Daten der MVK aus dem Jahresabschluss 2016 ist an die Landeshauptstadt Kiel vertreten durch den ABK nach dem Berechnungsschema (Drs. 0857/2009) ein Betrag von 1.129.702,15 EUR auszuschütten. Vom Ausschüttungsbetrag sind die Körperschaftsteuer von 15% und der Solidaritätszuschlag (5,5% auf den Körperschaftsteuerbetrag) abzuziehen. Der ABK erhält einen Nettobetrag von 950.927,12 EUR. Beim EBK verbleiben 1.182.896,50 EUR vor Steuern.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister