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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0401/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

In seiner Sitzung am 4. April 2017 hatte der Innen- und Umweltausschuss die Verwaltung gebeten, die in dem Antrag Drs. 0293/2017 des Ortsbeirates Hassee/Vieburg aufgeführten Fragen zur Sicherung der ehemaligen Müllverbrennungsanlage an der Rendsburger Landstraße zu beantworten. Die Antworten werden nachfolgend zur Kenntnis gegeben.

 

Nach erneuter Inaugenscheinnahme des Geländes beabsichtigt die Verwaltung, im Wege der Ersatzvornahme zur Sicherung des Grundstückes eine Einzäunung vorzunehmen.

 

Die Fragen des Ortsbeirates Hassee/Vieburg werden wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.

 

Als Eigentümerin des Grundstücks (Flurstück 134/12 der Flur 3 der Gemarkung Hassee) ist zwar die Müllverwertung Nord GmbH & Co. KG im Grundbuch (Grundbuch von Kiel 6167) eingetragen, doch wurde die Müllverwertung Nord  GmbH und Co. KG (sowohl die GmbH als auch die KG) bereits vor längerer Zeit liquidiert und im Handelsregister gelöscht, so dass die Müllverwertung Nord  GmbH und Co. KG nicht mehr existiert. Rechtliche Konsequenz der Löschung aus dem Handelsregister ist dann, dass ein Eigentümer nicht mehr existiert.

 

Zu 2 bis 5.:

 

Die Bauaufsichtsbehörde hat bereits im Jahre 2013 im Wege der Ersatzvornahme des ehemaligen Schornstein der früheren MVA an der Rendsburger Landstraße (hinter 246) beseitigen lassen. Nachdem Bürger die Bauaufsicht seinerzeit auf die Gefahrensituation und nicht gegeben Standsicherheit  des Schornsteins aufmerksam gemacht haben ist dieses von der Bauaufsicht überprüft und bestätigt worden. Zur Behebung der Gefahrensituation ist daraufhin im Rahmen der Ersatzvornahme ein Abbruchunternehmen mit der Demontierung und fachgerechten Entsorgung des Schornsteins beauftragt worden. Im Rahmen der Maßnahme sind ebenfalls Schächte verfüllt und gesichert worden. Ebenso ist ein Zaun zur Sicherung des Geländes in dem Zuge errichtet worden; dieser wurde allerdings im Zuge einer erneuten Ortsbesichtigung am 10.04.2017 niedergetreten vorgefunden.

 

Im Rahmen der erneuten Ortsbesichtigung durch die Bauaufsicht am 10.04.2017 wurde festgestellt, dass auch von den noch vorhandenen Gebäuden eine Gefährdung ausgeht, z.B. durch zerbrochene und herausgefallene Glasscheiben, ungesicherte Schächte, ein marodes teils löchriges Eternitdach. Der ehemals errichtete Zaun ist größtenteils niedergetreten, so dass das Areal frei zugänglich ist.

 

Die Bauaufsicht wird nunmehr erneut im Wege der Ersatzvornahme einen Zaun errichten lassen, um das Gelände zu sichern.

 

Zu 3.:

 

Das als ehemalige Mülldeponie genutzte Gelände (siehe Anlage) umfasst eine Fläche von genau 98.483 m², also knapp 10 ha.

 

Zu 4.:

 

Als Eigentümer der unmittelbar benachbarten Flächen der ehem. Müllveraschungs- resp. Müllverbrennungsanlage (MVA, Flurstück 134/12) werden in der Besitzstandskarte der LHK die Grundstücksgesellschaft Struckdieksau mbH (Flurstücke 134/31 und 134/35) und die LHK (Flurstücke 134/22 und 134/34) gelistet.

 

Zu 5.:

 

In der Vergangenheit wurden die unter 6. beschriebenen Untersuchungen in Zusammenhang mit der ehem. Deponie von der unteren Bodenschutzbehörde durchgeführt.

 

Zu 6.:

 

Die in Rede stehende „Neelsen Mülldeponie“ wurde von 1939 bis 1972 mit Hausmüll und Gewerbeabfällen verfüllt. Zudem wurde dort zwischen 1967 und 1980 eine Altölreinigungsanlage betrieben, die in den 1970er Jahren um eine Emulsionsspaltanlage und eine mechanische Entwässerungsanlage für ölhaltige Sande erweitert wurde. Die dort ebenfalls errichtete MVA ist seinerzeit nicht mehr in Betrieb genommen worden. Aufgrund der altlastenrelevanten Vornutzungen wird die Deponie nebst MVA im Kieler Boden- und Altlastenkataster als Altablagerung Nr. 10 geführt.
Eine in 2001 durchgeführte abschließende Altlastenuntersuchung (Detailerkundung) kommt zu dem Resultat, dass unter der bestehenden Nutzung keine ordnungsbehördlichen Sanierungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr (Sicherung und/oder Dekontamination) erforderlich sind. Diese Einschätzung basiert im Wesentlichen darauf, dass angesichts der aktuellen Nutzung als Brachfläche viele ansonsten relevante Schutzgüter bewertungsirrelevant sind. Als einziges zu berücksichtigendes Schutzgut verbleibt das Grund- und Oberflächenwasser. Eine Schadstoffverlagerung in das Grundwasser und in die benachbarte Struckdieksau ist zwar analytisch nachweisbar, aber in ihrem Umfang so geringfügig, dass zum einen keine Gefährdung vorliegt, zum anderen wirkungsvolle diesbezügliche Abwehrmaßnahmen angesichts des immensen Aufwand-Nutzen-Verhältnisses unverltnismäßig wären.
Aus ordnungsbehördlicher Sicht lässt sich festhalten, dass bei der derzeitigen Grundstücksnutzung kein Untersuchungs- und/oder Sanierungsbedarf besteht. Sollte der Bereich der Deponie zukünftig höherwertig nachgenutzt werden, führt dies dazu, dass unter anderem Altlasten-Untersuchungen zur Ermittlung des Sachverhaltes und eine Neubewertung des Gefährdungspotentials erforderlich werden.

 

Zu 7.:

 

Vorliegende Untersuchungen zeigen auf, dass grundsätzlich die an die Deponie angrenzenden Kleingartenparzellen bis auf die folgenden Ausnahmen ohne Bedenken genutzt werden können. Lediglich fünf Parzellen wurden vorsorglich aus der Pacht genommen, da diese hinsichtlich der dort vorliegenden Müll- oder Aschen- und Schlackenbestandteile im Boden für eine gärtnerische Nutzung nicht geeignet sind.            

 

Zu 8.:

 

Wie bereits unter 6. dargelegt, kommt es zu keinen nennenswerten Schadstoffverlagerungen in die Struckdieksau und in das Grundwasser. Infolgedessen ist eine Verunreinigung des Vorderen Russees nicht zu befürchten.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

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Beschlüsse

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May 2, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - vertagt

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Jun 6, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen