Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0427/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2017/2018 - Fortschreibung und Aktualisierung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Jun 7, 2017
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jun 7, 2017
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Vorberatung
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Jun 7, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 8, 2017
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Antrag
Antrag:
1. Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder |
2017/2018 | 75 | 247 | 9 |
und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 5
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder |
2017/2018 | 12 | 289 |
Für das Kindergartenjahr 2018/2019 sind von den Trägern noch keine Anträge gestellt worden, jedoch ist zu erwarten, dass zusätzliche Betreuungsplätze aufgrund der hohen Bedarfsnachfrage im größeren Umfang erforderlich sind.
Die in Anlage 3 dargestellten Stellenplanveränderungen werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts und im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 eingebracht.
2.Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege vorzuhalten.
3.Die Bedarfe von 1- und 2-jährigen Kindern mit individuellem Rechtsanspruch sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII durch Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zu decken.
4.Jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII mit einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu versorgen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollte.
5.Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten.
6.Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich, sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen der Eltern anzupassen.
7.Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2016 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
I. Ziel der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung
Für die Landeshauptstadt Kiel wachsen die Herausforderungen, dem Ziel der familienfreundlichen Stadt in Bezug auf die Betreuungsplatzsituation gerecht zu werden. Trotz eines enormen Platzausbaus in den vergangenen Jahren ist eine große Anzahl von zusätzlichen Bedarfsmeldungen zu erwarten. Der sprunghafte Bevölkerungsanstieg, insbesondere durch Zuwanderung, die keinesfalls in dieser Anzahl prognostiziert werden konnte, führte dazu, dass in den drei maßgeblichen Alterskohorten heute bereits so viele Kinder in Kiel leben, wie zuletzt für die Jahre 2020 ff. vorausberechnet wurde. Aus diesem Grund kann die Bevölkerungsprognose aus 2014 nicht mehr als verlässliches Hilfsmittel zur Steuerung herangezogen werden. Eine Neuauflage der Prognose wird für Mitte 2017 in Aussicht gestellt.
Der Platzausbau gestaltet sich zunehmend als diffizile Aufgabe. Sowohl Raumkapazitäten in Bestandseinrichtungen als auch Anbaumöglichkeiten sind größtenteils ausgeschöpft. Auch Grundstücksoptionen für Neubauten werden geringer. Während es bislang grundsätzlich möglich war, auf steigende Bedarfsnachfragen mit 1- oder 2-gruppigen Erweiterungen und vereinzelt mehrgruppigen Neubauten zu reagieren, wird heute eher ein großgruppiger Ausbau stadtweit fokussiert. In enger Zusammenarbeit wird mit der Stadtplanung an Lösungen gearbeitet. Im Rahmen einer städtebaulichen Standortuntersuchung wurden Optionen entwickelt.
Hinzu kommt, dass viele Unternehmen und Betriebe am Wirtschaftsstandort Kiel ebenfalls Interesse an einer ausreichenden Anzahl von Betreuungsplätzen für ihre Mitarbeiterschaft haben. Im Wettbewerb um Betriebe und qualifizierte Fachkräfte ist eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Betreuungsstruktur ein wichtiger Standortfaktor. Zwischenzeitlich wünschen vermehrt Unternehmen Unterstützung von der Landeshauptstadt Kiel in diesem Bereich.
Trotz des hohen Ausbaubedarfs hat die Aufrechterhaltung der Qualität der Betreuung eine große Bedeutung. Das Land Schleswig-Holstein hat über die letzten Jahre hinweg die Qualitätssteigerung in Kindertageseinrichtungen durch vielfältige Förderprogramme unterstützt. Die Landeshauptstadt Kiel hat durch verschiedene Maßnahmen ebenfalls Qualitätsverbesserungen umsetzen können.
Mit der diesjährigen Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung sollen im kommenden Kindergarten- und Schuljahr 2017/2018 weiterhin die bedeutenden Ziele in Bezug auf
–Förderung von Bildung und Chancengerechtigkeit,
–Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
–vielfältige Betreuungsangebote und somit Wahlfreiheit für die Eltern,
–bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuungsangebote,
–Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz sowie
–Stärkung des Wirtschaftsstandortes
für eine attraktive, familienfreundliche und zukunftsfähige Landeshauptstadt Kiel verfolgt werden. Dieses erfordert jedoch eine bestmögliche Planung und Steuerung aller Aspekte der Bildungs- und Betreuungslandschaft. Nur durch gute Abstimmungsprozesse zwischen dem Jugendamt, dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen, dem Amt für Schulen sowie dezernatsübergreifende bzw. externe Kooperationen mit der Immobilienwirtschaft, dem Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, dem Stadtplanungsamt und nicht zuletzt den freien Trägern kann die Umsetzung der genannten Ziele gemeinsam erreicht werden.
Frühkindliche Bildungsförderung
Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für unter 3-jährige Kinder besteht seit 2013 und ist nicht an einen bestimmten Stundenumfang pro Tag gekoppelt, sondern richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Er kann durch einen Betreuungsplatz entweder in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege erfüllt werden. Beide Betreuungsarten werden vor dem Gesetz als gleichwertig zur Erfüllung des Rechtsanspruchs angesehen. Bei Kindern, die weit unter einem Jahr alt sind, ist eine Nachfrage dieses Angebots – auch mit einem höheren Stundenumfang – durchaus vorhanden. Diese Entwicklung wird stärker in den Blick zu nehmen sein. Die Integration von unter 1-Jährigen in den Betreuungsalltag erfordert eine gesonderte Betrachtung vor dem Hintergrund der besonderen Bedürfnisse dieser Kleinstkinder.
Den ersten Lebensjahren eines Kindes wird im Hinblick auf Bildungsaspekte eine hohe Bedeutung zugemessen. Dabei handelt es sich um die entscheidende Phase für den späteren schulischen und beruflichen Erfolg. Neben dem ersten Bildungsort der Familie trägt die frühkindliche Bildung entscheidend dazu bei, die eigenständige Entwicklung und den Erwerb sozialer Kompetenz auf Basis der Individualität des einzelnen Kindes zu unterstützen. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit soll alle Kinder zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe befähigen, unabhängig von ihrer Herkunft. Dabei sind Chancengerechtigkeit und Ausgleich individueller Benachteiligung wesentliche Ziele.
Gesellschaftlich sind die Betreuung und Förderung unter 3-jähriger Kinder inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden und ermöglichen die Berufstätigkeit von Eltern. Im Gegensatz zu früher sind heute oftmals beide Elternteile berufstätig, um den Lebensunterhalt bzw. -standard zu sichern. Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Zusammenhang mit einem bedarfsdeckenden Angebot an Betreuungsplätzen ist in den letzten Jahren daher wesentlich stärker in den Fokus gerückt. Familien sollen entsprechend ihres individuellen Bedarfs mit einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege unterstützt werden können. Angestrebt wird weiterhin eine Versorgungsquote von 40 %.
Die vorhandenen Bedarfe und das weitere Bevölkerungswachstum, auch in der Alterskohorte der unter 3-Jährigen, führen allerdings dazu, dass bereits die momentane Versorgungsituation nicht ausreicht. Für eine Stadt wie Kiel als Ballungs-, Wirtschafts- und Wissenschaftsregion ist deshalb mittelfristig mit einem Versorgungsgrad von 50 % bis 60 % zu kalkulieren. Dabei wird ein gleichberechtigter Ausbau des Platzangebots in qualifizierter Tagespflege und alternativen Modellen, z. B. Strand- und Waldgruppen, angestrebt.
Bedarfsgerechte Elementarbetreuung
Für über 3-jährige Kinder besteht der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung grundsätzlich bereits seit 1996, jedoch mit dem Erfordernis an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung zu stellen. In Kiel wurden in den letzten Jahren Ganztagsangebote aufgrund der gestiegenen Nachfrage stetig ausgebaut und der zeitliche Umfang von Bestandsplätzen verlängert. Eltern benötigen diese langen Betreuungszeiten, um ihrer Berufstätigkeit nachgehen zu können. Im Rahmen des Ziels der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird diesem Wunsch durch die Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung jährlich entsprochen.
In den ersten 6 Monaten eines Jahres melden immer wieder Eltern ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen an, die bereits kurz vor dem Schuleintritt stehen. Kommt ein Migrationshintergrund der Kinder hinzu, ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung im Hinblick auf Integration und Sprachbildung besonders wichtig. Zu diesem Zeitpunkt ist es allerdings so gut wie unmöglich, noch eine institutionelle Betreuung zu realisieren, sodass mit allen Beteiligten versucht wird, kreative Lösungen für diese Kinder zu ermöglichen. Das ersetzt jedoch kein Regelangebot.
In Bezug auf den Rechtsanspruch und die Bedarfslage muss Kiel auch zukünftig ein ausreichendes, aber auch nachfrageorientiertes und damit bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt weiterentwickeln. Jedem Elementarkind soll ein Betreuungsplatz angeboten werden können. Damit ist ein weiterer Platzausbau bereits aktuell unumgänglich. Es wird nach wie vor eine Versorgungsquote von 100 % angestrebt.
Betreuung und Förderung von Schulkindern
Für Grundschulkinder gibt es keinen individuellen und damit einklagbaren Rechtsanspruch wie bei Kindern im Alter von unter und über 3 Jahren. Ähnlich wie bei den Ganztagsplätzen für Elementarkinder hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Schulkinder lediglich ein insgesamt bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Dennoch ist die Landeshauptstadt Kiel bestrebt, allen Grundschülerinnen und Grundschülern, die einen Bedarf haben, auch im Anschluss an den Schulunterricht einen entsprechenden Betreuungsplatz anbieten zu können. Dieses Ziel konnte in den letzten Jahren stets erreicht werden. Allerdings steigen die Bedarfe insbesondere von berufstätigen Eltern weiterhin an. Zielgerichtet sollen nach aktueller Planung der Landeshauptstadt Kiel 80 % der Grundschulkinder mit einem Betreuungsplatz versorgt werden können.
Die Betreuung von Grundschülerinnen und Grundschülern an den Schulstandorten soll fortlaufend ausgebaut werden. Dafür sind der Abbau und die Umwandlung von Hortplätzen weiterhin voranzutreiben. Jedoch melden Schulen aufgrund steigender Schülerzahlen vermehrt Eigenbedarf an Räumlichkeiten für die Beschulung oder die Durchführung von DaZ-Kursen, sodass freie Raumkapazitäten immer knapper werden. Aufgrund dessen werden regelmäßig alle Schulstandorte individuell betrachtet und gemeinsam Bedarfe sowie Verlagerungsmöglichkeiten geprüft, damit Optionen ermittelt und Zeitpläne abgestimmt werden können, um notwendige Maßnahmen zeitnah und bedarfsgerecht umzusetzen.
II. Aktuelle Situation
Alleine in den Jahren 2004 bis 2015 konnte das hiesige Betreuungsplatzangebot in allen drei Kohorten um über 6.000 Plätze ausgebaut werden. In der Landeshauptstadt stehen den 21.029 Kindern von 0 bis unter 10 Jahren am Stichtag 31. Dezember 2016 damit insgesamt 15.427 Plätze bei 85 Trägern in 151 Kindertageseinrichtungen, 56 Einrichtungen der Schulkindbetreuung sowie bei freiberuflich tätigen und festangestellten Tagespflegepersonen zur Verfügung. Das Angebot ist sowohl hinsichtlich der Einrichtungsart, der Gruppenanzahl, der konzeptionellen Ausrichtung, der Trägerschaft als auch der kleinräumigen Verteilung über das Stadtgebiet so gestaltet, dass Eltern für ihr Kind aus einer Vielzahl von verschiedenen frühkindlichen Bildungsangeboten auswählen können.
Von der Gesamtzahl der Betreuungsplätze entfallen 2.604 Plätze auf den U3-Bereich, davon 2.093 in Kindertageseinrichtungen und 511 bei Tagespflegepersonen. Von 6.972 unter 3-jährigen Kindern am Stichtag 31. Dezember 2016 konnten dadurch 37,3 % versorgt werden. Trotz eines erfolgten Ausbaus des U3-Angebots um 62 Plätze bedeutet dies eine Absenkung der Betreuungsquote um 0,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Der Grund dafür liegt im überdurchschnittlich starken Bevölkerungszuwachs. Bei der Berechnung der Versorgungsquote ist jedoch zu beachten, dass die unter 1-jährigen Kinder, an die sich dieses Angebot grundsätzlich ebenfalls richtet, stets mitgezählt werden. Betrachtet man lediglich die 1- und 2-jährigen Kinder mit einem individuell einklagbaren Rechtsanspruch, lag die Versorgungsquote bei 56,1 %. Durch den Platzausbau in 2016 konnte der Anteil in Kindertagespflege gesteigert werden, sodass diese Betreuungsform rund 20 % aller Angebote für unter 3-Jährige ausmacht.
Auch im Bereich der Elementarbetreuung hat eine erhebliche Platzerweiterung stattgefunden. Im letzten Jahr sind 127 Plätze für Elementarkinder zusätzlich in Betrieb gegangen, sodass insgesamt 6.923 Betreuungsplätze für 7.175 Kinder im Alter von 3 bis unter 6,5 Jahren zur Verfügung stehen. Die Versorgungsquote macht mit 96,5 % dennoch 0,7 Prozentpunkte weniger aus als im Vorjahr, was in dieser Kohorte ebenfalls dem deutlichen Anstieg der Kieler Bevölkerung geschuldet ist.
Deutlich erkennbar ist nach wie vor der Trend zu längeren Betreuungszeiten. Während die Anzahl der Betreuungsplätze mit 6 Stunden oder weniger über die letzten Jahre hinweg stetig abnahm, wurden insbesondere in 2016 mit 430 Plätzen so viele Ganztagsangebote wie noch nie geschaffen, entweder durch zusätzliche Inbetriebnahmen oder Platzumwandlungen. Ende 2016 hatten 97,3 % aller Elementarplätze Betreuungszeiten von 6 oder 8 Stunden. Betreuungszeiten von 4 oder 5 Stunden werden dagegen kaum mehr nachgefragt. Im vergangenen Jahr hat sich dieses Angebot erneut deutlich reduziert, sodass im gesamten Stadtgebiet derzeit noch rund 150 Elementarplätze mit Halbtagsbetreuung ohne Mittagsversorgung zur Verfügung stehen.
Anders als im U3- und Elementarbereich hat sich die nachschulische Betreuung im Jahr 2016 positiv entwickelt. Am Stichtag 31. Dezember 2016 standen 7.892 Kindern im Alter von 6 bis unter 10 Jahren in den verschiedenen Angeboten der Schulkindbetreuung insgesamt 5.900 Betreuungsplätze gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ist ein Plus in Höhe von 273 Plätzen, die Versorgungsquote steigt um 1,9 Prozentpunkte auf 74,8 %. Den Angebotsschwerpunkt bildet mit 4.306 Plätzen die verlässliche Betreuung am Schulstandort. Davon entfallen 2.245 Plätze auf Betreute Grundschulen, 1.461 Plätze auf Gebundene Ganztagsschulen sowie 600 Plätze auf Offene Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung. In Kindertageseinrichtungen wird die verlässliche Schulkindbetreuung durch 884 Hortplätze komplettiert. Weitere Angebote für Grundschülerinnen und Grundschüler finden sich in Offenen Ganztagsschulen mit 632 Plätzen und der sonstigen Schulkindbetreuung, z. B. pädagogische Mittagstische, mit 78 Plätzen.
Integration von Zugewanderten
Die Zuwanderung hat sich im Jahr 2016 fortgesetzt, im Vergleich zum Vorjahr allerdings etwas abgeschwächt. Nichtsdestotrotz dürfen die Bemühungen zur Integration und um Chancengleichheit nicht nachlassen, denn zahlreiche Kinder aus geflüchteten Familien konnten noch nicht in die Regelangebote integriert werden. Aufgrund von Fluchterfahrungen müssen häufig viele Barrieren abgebaut und Brücken geschaffen werden. Dies erfolgt zunächst durch niedrigschwellige Angebote und bekannte Personen sowie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler. In diesem Jahr können nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung die ersten sogenannten Kita-Lotsinnen und Kita-Lotsen ihre Arbeit aufnehmen und den Familien unterstützend und beratend zur Seite stehen, um deren Kindern den Besuch einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. Schulpflichtige Kinder mit Fluchterfahrung werden weiterhin in DaZ-Zentren betreut (DaZ = Deutsch als Zweitsprache). Dadurch, dass zwischenzeitlich jede Schule mit einem Spracherwerbs- und Integrationskurs in ein DaZ-Zentrum umgewandelt worden ist, erhalten diese Schülerinnen und Schüler nun ebenfalls die Möglichkeit, die Ganztagsangebote ihrer Schule wahrzunehmen und erfahren so eine verbesserte Integration in die Bildungslandschaft.
III. Finanzielle Auswirkungen
Nachfolgend dargestellt werden die aufzuwendenden Betriebskosten der Landeshauptstadt Kiel sowie die Investitionskosten für die kommenden Kindergarten- und Schuljahre nach heutigem Kenntnisstand. Zusätzlich aufgeführt ist die Entwicklung des kommunalen Eigenanteils in Bezug auf die Betriebskosten für die Jahre 2013 bis 2015.
Betriebskosten
Die Landeshauptstadt Kiel wendet im Haushaltsjahr 2017 und in den folgenden Jahren die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Finanzmittel für Betriebskosten auf:
Beschlossene Haushaltsmittel | 2017 | 2018 | 2019 |
Teilplan 211 Betreute Grundschulen | 2.740.000 € | 3.770.000 € | 4.170.000 € |
Teilplan 361 Tagespflege | 6.604.500 € | 6.670.500 € | 6.718.700 € |
Teilplan 365 Kindertageseinrichtungen | 108.061.400 € | 108.198.300 € | 109.779.900 € |
Gesamt | 117.405.900 € | 118.638.800 € | 120.668.600 € |
Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung hat nach jetzigem Planungsstand haushaltsrechtliche Mehraufwendungen zur Folge. Diese sind in 2017 – je nach Mittelabfluss – gesondert zur Verfügung zu stellen und müssen für die Folgejahre mit den entsprechenden Summen bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden:
Übersicht der Mehraufwendungen | 2017 | 2018 | 2019 |
Teilplan 365 Betriebskosten Kitas freier Träger | 986.650 € | 3.122.330 € | 3.305.730 € |
Teilplan 365 Städtische Personalkosten | -204.864 € | 725.134 € | 1.287.449 € |
Teilplan 21-24 Betriebskosten Betreute Grundschulen | 79.000 € | 155.500 € | 155.500 € |
Gesamt | 860.786 € | 4.002.964 € | 4.748.679 € |
Einige Maßnahmen, die mit der Bedarfsplanung 2016/2017 zum 1. August beschlossen wurden und mit entsprechenden Mitteln beplant waren, sind nicht umgesetzt worden. Die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Betriebskosten zum Stichtag 31. März 2017 beträgt rund 1,86 Mio. Euro. Diese Mittel wurden zur Finanzierung unterjähriger Maßnahmen nach dem 1. August 2016 und zur Deckung zusätzlicher Maßnahmen im Kita-Bereich sowie zur Haushaltskonsolidierung verwendet. Ebenso für das Kindergartenjahr 2017/2018 können sich Mehraufwendungen durch nicht umgesetzte Maßnahmen reduzieren.
Für die Kalkulation der Mehraufwendungen wurden die durchschnittlichen Bruttobetriebskosten der verschiedenen Betreuungsarten nach dem KiTaG zugrunde gelegt, die sich durch Tarifsteigerungen, Sachkostenerhöhungen und verbesserte Fördermöglichkeiten der Leitungsstunden und deren Stellvertretung erhöht haben. Aufgrund dessen wurden die Durchschnittswerte der Bruttobetriebskosten wie folgt aktualisiert:
Betreuungsart | Plätze pro Gruppe | Kosten | |
pro Platz/Jahr | pro Gruppe/Jahr | ||
Krippe | 10 | 17.400 € | 174.000 € |
Sozialvers.pfl. Tagespflege | 10 | 12.900 € | 129.000 € |
Freiberufliche Tagespflege | 10 | 10.900 € | 109.000 € |
Elementar | 22 | 7.100 € | 156.200 € |
Hort | 20 | 6.000 € | 120.000 € |
Die Angaben beziehen sich bei der Krippen-, Tagespflege- und Elementarbetreuung auf eine tägliche Betreuungszeit von 8 Stunden. Im Hort beträgt die tägliche Betreuungszeit während der Schulzeit in der Regel 4 Stunden und in den Ferien 8 Stunden.
Zusätzliche Mittel zur Kompensierung der Mehrkosten durch die zusätzliche Betreuung von Flüchtlingskindern
In 2016 wurden durch das Land Schleswig-Holstein erstmals Fördermittel zur Kompensation von Mehrkosten, die durch die zusätzliche Betreuung von Flüchtlingskindern entstehen, in Höhe von 5,6 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 zur Verfügung gestellt. Die Landeshauptstadt Kiel hat von den ihr zugewiesenen Mitteln in Höhe von 487.200 Euro rund 27.500 Euro für die Durchführung von niedrigschwelligen Eltern-Kind-Angeboten und rund 36.600 Euro für die Qualifizierung und Finanzierung der Beschäftigung von Kita-Lotsinnen/Kita-Lotsen aufgewendet. Der Restbetrag wurde zum Ausgleich der laufenden Betreuungskosten – in erster Linie zur Deckung der Sozialstaffelaufwendungen – für Kinder aus Flüchtlingsfamilien in Kindertageseinrichtungen genutzt. Sofern möglich und keine anderweitigen Vorgaben erlassen werden, ist für 2017 und 2018 vorgesehen, die laufenden Personalkosten der zielgerichtet 30 erfolgreich ausgebildeten Kita-Lotsinnen und Kita-Lotsen sowie die niedrigschwelligen Angebote durch diese Fördermittel zu finanzieren. Sollte dieses nicht erfolgen können, ist eine Bindung der Landesmittel in jedem Fall durch die Deckung der laufenden Kosten der Betreuung von Flüchtlingskindern und der Sozialstaffelaufwendungen gesichert.
Entwicklung des kommunalen Eigenanteils
Während sich der kommunale Eigenanteil der Betreuungskosten (ohne Verwaltungsaufwand der Stadt) im Jahr 2014 auf rund 57 Mio. Euro erhöht hat, ist im Jahr 2015 ein Rückgang der Haushaltsbelastung zu verzeichnen. Trotz gestiegener Ausgaben lag die Höhe des kommunalen Eigenanteils mit 53,4 Mio. sogar unter dem Wert des Jahres 2013 (54,8 Mio. Euro). Der Grund dafür findet sich neben der Steigerung der Fördermittel von Bund und Land hauptsächlich in der Anhebung der Betreuungsgebühren, die zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben veränderte sich seit Erhebungsbeginn im Jahr 2011 zugunsten der Stadt. Innerhalb der letzten fünf Jahre ist der Eigenanteil real zwar stetig gestiegen, der prozentuale Anteil im Verhältnis zu den Ausgaben hat sich jedoch von 71,45 % im Jahr 2011 um fast 10 Prozentpunkte auf 61,65 % im Jahr 2015 reduziert.
Weitere Erlasse zur „Förderung von Fachberatung und Familienzentren“ und „Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen“
Die Erlasse des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes zur Förderung von Fachberatung und Familienzentren sowie für die Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen wurden bereits im März 2016 verabschiedet und gelten für die Jahre 2016 und 2017. Eine verlässliche Aussage zur Fortführung beider Förderprogramme über 2017 hinaus liegt noch nicht vor. Eine städtische Anschlussfinanzierung wurde bisher ausgeschlossen. In den Jahren 2016 und 2017 wurden bzw. werden jeweils 116.440 Euro zur Förderung von Fachberatung, 275.000 Euro für die Förderung von Familienzentren und 502.713 Euro für die Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen bewilligt.
Förderung der Ganztagsbetreuung von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen 2016 bis 2018
Seit Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 werden durch Landeserlass zusätzliche Personalkosten für die Ganztagsbetreuung von Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren gefördert. Ziel des Erlasses ist es, in Ganztags-Elementargruppen mit einer Betreuungszeit von über 7 Stunden den Betreuungsschlüssel langfristig von 1,5 auf 2 Fachkräfte pro 20 Kinder anzuheben. Für das Jahr 2016 wurden der Stadt Kiel Mittel in Höhe von 2.085.179 Euro zur Verfügung gestellt. Die Kindertageseinrichtungen erhielten davon zusätzliche Fördermittel in Höhe von 6.625 Euro pro Ganztags-Elementargruppe. Die Verwendung der Mittel wurde noch nicht abschließend geprüft. Sollten nicht alle Gelder von den Kindertageseinrichtungen verwendet worden sein, werden die übrigen Mittel zur Refinanzierung des kommunalen Anteils der Personalkosten herangezogen. Dies ist möglich, da in der Landeshauptstadt Kiel bereits seit dem Jahr 1994 ein Personalschlüssel von 2,0 in allen Elementargruppen vorgehalten wird. Die zusätzlichen Fördermittel ermöglichen einen Personalschlüssel von 2,3 Stellen pro Elementargruppe. In 2017 wird sich die Fördersumme auf über 4 Mio. Euro verdoppeln. Die Verteilung der Fördergelder wird analog zu 2016 erfolgen. Die Förderhöhe für 2018 ist derzeit noch nicht bekannt.
Gesamtförderung von Kindern zwischen 0 bis unter 14 Jahren durch Bund und Land
Der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Betriebskostenfördersummen der Jahre 2014 bis 2017 zu entnehmen, die in den letzten Jahren zur Entlastung des kommunalen Haushalts beigetragen haben.
Summe Fördermittel für Betriebskosten | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
für Altersgruppe 0 - < 3 J. | 8.321.350 € | 10.687.626 € | 11.116.936 € | 12.160.449 € |
für Altersgruppe 3 - < 14 J. | 7.264.953 € | 7.286.817 € | 7.223.380 € | 8.124.590 € |
Gesamt | 15.586.303 € | 17.974.443 € | 18.340.316 € | 20.285.039 € |
Nicht berücksichtigt worden sind die Fördermittel, bei denen es sich lediglich um durchlaufende Haushaltsposten handelt, sowie Fördermittel, die nicht vollumfänglich zur Haushaltsentlastung beitragen haben und bei denen die entsprechenden Summen noch nicht feststehen. Dazu zählen die Programme zum Hortmittagessen, zur Sprachbildung, zu den Familienzentren, zur Fachberatung und Qualitätsentwicklung, zu den zusätzlichen Fachkraftstunden in Ganztags-Elementargruppen sowie zu den Mehrkosten aufgrund der Betreuung von Flüchtlingskindern.
Investitionskosten
Mit dem Haushaltsplan 2017 wurden 5,24 Mio. Euro für das Planjahr 2017, 2,26 Mio. Euro für das Planjahr 2018 und 1,49 Mio. Euro für das Planjahr 2019 an Investitionskosten für Neu- und Erweiterungsbauten – inklusive des Inventars von Kindertageseinrichtungen und Betreuten Grundschulen – sowie für Sanierungsmaßnahmen angemeldet. Über diese Beträge hinausgehende notwendige Investitionskosten zur Schaffung neuer Betreuungsplätze, insbesondere in den Stadtteilen Mettenhof, Gaarden-Ost, Elmschenhagen, Wik, Neumühlen-Dietrichsdorf, Ellerbek und Wellingdorf, in denen ein erheblicher Ausbaubedarf besteht, werden für Einrichtungen in freier Trägerschaft über die laufenden Betriebskosten zu finanzieren sein, sofern keine zusätzlichen investiven Mittel in den Folgejahren bereitgestellt werden können. Investitionskosten können trägerunabhängig weiterhin durch Bundes- und Landesmittel gefördert werden.
Haushaltsvorbehalt
Der Haushalt der Landeshauptstadt Kiel ist defizitär und wird seit Jahren vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nur mit Auflagen genehmigt. Die in dieser Vorlage genannten Investitionen und zusätzlichen Aufwendungen für den Ergebnisplan sowie Zuwächse im Stellenplan stehen daher unter dem Vorbehalt des Nachtragshaushalts 2017 und der kommenden Haushalte. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die zu überarbeitende mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2018 bis 2021 unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Prioritäten.
Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Landesinvestitionsprogramm „U3-Ausbau“
Aus allen bisherigen und derzeit noch gültigen Investitionsprogrammen von Bund und Land sind für den Ausbau der Kieler Kindertagesbetreuung insgesamt 15.472.496 Euro eingesetzt worden. Diese Gelder sind zum überwiegenden Teil in die Schaffung zusätzlicher Plätze für unter 3-jährige Kinder geflossen. Im Rahmen des aktuellen Landesförderprogramms 2015 bis 2018 ist erstmalig auch die Mittelbindung für die Schaffung zusätzlicher Elementarplätze, zur Sicherung bereits bestehender Plätze für Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren und für die Qualitätsverbesserung in Kindertageseinrichtungen möglich. Ebenso sind Investitionen zur Schaffung von Räumlichkeiten als Familienzentrum förderfähig. Von der Fördersumme wurde bereits ein Betrag in Höhe von 1.088.993 Euro bewilligt. Bislang konnte davon auch die Schaffung von Räumlichkeiten für zwei Familienzentren gefördert werden, für ein weiteres Familienzentrum steht die Bewilligung derzeit noch aus.
Im Jahr 2016 wurde der Landeshauptstadt Kiel zusätzlich zu den bereits bewilligten Mitteln aus dem Landesförderprogramm 2015 bis 2018 ein Betrag in Höhe von 1.673.000 Euro für das Jahr 2017 und ein Betrag in Höhe von 1.181.000 Euro für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt. Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die Mittel für beide Jahre innerhalb der Frist bis Ende 2017 zu binden. Bereits zum Ende des Jahres 2016 wurde durch das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ mit dem für Schleswig-Holstein 37,3 Mio. Euro starken Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 auf den Weg gebracht. Der auf die Stadt Kiel entfallende Förderanteil stand bei Redaktionsschluss allerdings nicht noch fest. Stadtweit werden in enger Kooperation weitere Standorte zur Mittelbindung erarbeitet.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)
Zur Stärkung finanzschwacher Gemeinden gewährt der Bund seit 2015 zusätzliche Fördermittel. Das Land hat eine Richtlinie zur Umsetzung des KInvFG entwickelt, nach der insgesamt 4.181.000 Euro für Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Kiel zur Verfügung gestellt werden – zu jeweils 50 % für den kommunalen und die freien Träger. Die Bindungsfrist der Mittel endet am 30. Juni 2018. Förderfähig sind Sanierungsmaßnahmen oder Ersatzbauten von Kindertageseinrichtungen, deren Gebäude mindestens zehn Jahre alt sind. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt jeweils durch eine Kombination aus geförderten Bundesmitteln, einem kommunalen Investitionsanteil sowie einem Eigenanteil des Trägers. Insgesamt liegen Anträge mit höherem Fördermittelbedarf vor, als Gelder zur Verfügung stehen, sodass davon auszugehen ist, dass sämtliche Fördermittel nach dem KInvFG fristgerecht gebunden werden.
Die Förderung von Betriebs- und Investitionskosten sowie durch Sonderförderprogramme des Bundes und Landes hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Dieses ist eine erfreuliche Entwicklung. Die freien Träger, das Jugendamt und das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen gleichermaßen würden allerdings weiterhin eine dauerhafte Erhöhung des Fachkraft-Kind-Schlüssels bevorzugen, nicht nur für den Elementarbereich. Dieses würde am meisten dazu beitragen, Kinder in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu stärken sowie kontinuierliche frühe Bildung, Erziehung und Betreuung mit einem verbesserten Personalschlüssel zu ermöglichen.
IV. Ausblick
Durch die bereits in den Vorjahren beschlossenen Maßnahmen, mit deren Realisierung in den Jahren 2017 und 2018 gerechnet wird, werden folgende Betreuungsplätze im Krippen- und Elementarbereich geschaffen bzw. im Schulkindbereich aus den Horten an den Schulstandort verlagert (siehe Anlage 2, Ziffer 1 und 2):
im Kindergartenjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder |
2017/2018 | 25 | 131 | -4 |
2018/2019 | 0 | 44 | 0 |
Insgesamt werden im Rahmen von verlässlicher Betreuung an Schulstandorten aufgrund neuer Anträge 312 Plätze zusätzlich geschaffen, davon 37 in Betreuten Grundschulen und 275 in Offenen Ganztagsschulen mit bedarfsorientierter Betreuung. Demgegenüber stehen Platzreduzierungen im Hortbereich in Höhe von 21 Plätzen und die Auflösung einer Gebundenen Ganztagsschule mit zuletzt 286 betreuten Grundschülerinnen und Grundschülern. In der Summe erfolgt demnach kein Abbau, sondern eine Erweiterung des verlässlichen Angebots im Schulkindbereich.
Hinzu kommen weitere Plätze, die nach dem Ausbaustand am 31. Dezember 2016 und vor dem Kindergartenjahr 2017/2018 unterjährig in Betrieb gegangen sind. Diese Plätze erweitern ebenfalls bedarfsgerecht das bestehende Betreuungsangebot in Ergänzung zu den bereits beschlossenen Maßnahmen. Dazu gehören die Kita Colorito mit 10 Krippenplätzen, die neue Kita Anscharpark in der Wik mit 20 Krippen- und 44 Elementarplätzen sowie die Erweiterung des AWO Kinderhauses Narvikstraße um eine Waldgruppe mit 20 Plätzen. Unter Berücksichtigung aller zukünftigen und bereits beschlossenen Maßnahmen gemäß derzeitiger Planung wird sich die Anzahl der Betreuungsplätze gegenüber dem Ausbaustand am 31. Dezember 2016 pro Kalenderjahr wie folgt erhöhen:
im Kalenderjahr | für unter 3-Jährige | für Elementarkinder | für Schulkinder |
2017 | 100 | 300 | 5 |
2018 | 80 | 186 | 0 |
2019 | 25 | 0 | 0 |
Der Bevölkerungszuwachs hat im letzten Jahr dazu geführt, dass sich die Versorgungssituation der 0 bis unter 6-jährigen Kinder im Gegensatz zum Vorjahr leicht verschlechtert hat. Sowohl zur Stabilisierung der aktuellen Quoten als auch zur Erreichung der Versorgungsziele von 40 % für unter 3-Jährige und 100 % für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist ein weiterer Platzausbau unabdingbar. Beides soll zum einen durch die bereits in den Handlungsvorschlägen aufgeführten Maßnahmen gewährleistet werden, zum anderen durch Maßnahmen, die sich aktuell in Erarbeitung befinden und noch nicht in diese Bedarfsplanung aufgenommen werden können. Im Bereich der Grundschulkinder bedarf es in Anbetracht der Zielquote von 80 % ebenfalls weiterer Anstrengungen.
Die Verwaltung wird weiterhin geflüchtete Familien mit Kindern unterstützen, indem passgenaue „Brückenangebote“ in Kooperation mit städtischen und freien Trägern umgesetzt werden.
Eine große Herausforderung bleibt das Monitoring der Kita-Finanzierung. Momentan beschäftigen sich Kommunen und der Städteverband mit einer Neuordnung, um das bisherige Fördersystem transparenter zu gestalten und die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge sowie des Kostendeckungsgrades diskutieren zu können. Das Land hat diesbezüglich eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) veröffentlicht, die eine Neuordnung der Kita-Finanzierung für Schleswig-Holstein nach der Landtagswahl in Aussicht stellt.
Die Landeshauptstadt Kiel – als kinder- und familienfreundliche Stadt sowie attraktiver Wirtschaftsstandort – hat auch künftig das Ziel, ausreichende bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 0 bis unter 10 Jahren zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Bildungsförderung zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund wurde das Stadtplanungsamt vom Jugendamt gebeten, eine groß angelegte Standortsuche durchzuführen, um stadtweit geeignete Flächen für mindestens 5-gruppige Einrichtungen zu eruieren. Vorläufig ist der Bau von ca. fünf weiteren Kindertageseinrichtungen beabsichtigt, verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Weiterhin ist geplant, Neubauten von Kindertageseinrichtungen dort zu errichten, wo Bedarfe ermittelt werden, auch um Familien kurze Wegezeiten zu ermöglichen.
Masterplan „Frühkindliche Bildung“
Aktuell widmet sich das Dezernat für Bildung, Jugend und Kreative Stadt der Entwicklung eines Masterplans „Frühkindliche Bildung“. Aufgrund des dynamischen Anstiegs der Bevölkerung dieser Stadt wird u. a. mit einem Kita-Ausbauprogramm 2023 deutlich weiter in die Zukunft geplant werden müssen. Hierfür bedarf es vieler Partnerinnen und Partner, die gut Hand in Hand arbeiten, damit Kinder in einer stark wachsenden Stadt so früh wie möglich ihre Bildungschancen ergreifen können. Die Anstrengungen des Wohnungsbaus (Masterplan Wohnen & Wohnbauflächenatlas) gehen einher mit dem Ausbau von Bildungsinfrastruktur. Familien brauchen nicht nur Wohnraum, sondern auch den notwendigen sozialen Unterbau, z. B. einen Platz in Kindertagesbetreuung oder Schule. Erforderlich ist also eine zukunftsfähige, weitsichtige und ausgewogene Stadtentwicklung. Für den Ausbau sind kreative Ideen gefragt, denn zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen sind weitere Optionen zu verfolgen. Neben Betriebskitas für Kieler Wirtschaftsbetriebe zählen dazu sogenannte bauliche „Integrationslösungen“:
–Kindertageseinrichtungen im Erdgeschoss von Wohnhäusern,
–„Pavillonlösungen“, z. B. Container-Kitas als Übergang,
–alternative Baumöglichkeiten, wie Kindertageseinrichtungen in Holzständerbauweise, ggf. auch - mehrstöckig auf kleinerem Raum, sowie
–Außenflächen auf Gebäudedächern.
Viele Kitas und andere pädagogische Einrichtungen suchen Fachkräfte, nicht nur in Kiel. Freie Stellen können nicht mehr zeitnah besetzt werden und Krankheitsausfälle sind kaum noch über Krankheitsvertretungen oder sogenannte Springkräfte zu kompensieren. Die Ausbildungskapazitäten müssen unbedingt erhöht werden. Es braucht alternative Formen der Fachkräfteausbildung in Schleswig-Holstein in den Strukturen einer dualen Ausbildung. Unter Einbeziehung der wesentlichen Akteure, beispielsweise freie Träger der Jugendhilfe, Elternvertretungen, Ministerien und natürlich die Fachbereiche der Stadtverwaltung, gilt es diesen Herausforderungen in den nächsten Jahren zu begegnen und die frühkindliche Bildungslandschaft zukunftsfähig zu gestalten.
Renate Treutel
Stadträtin
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