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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0462/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel unterstützt die attraktive Gestaltung Kiels als „Stadt am Wasser“.

 

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob eine Benutzung von künstlichen Gessern mit Tret-, Ruder- und/oder Elektrobooten einschließlich der Errichtung eines Bootsverleihs an geeigneter Stelle pilotweise am innerstädtischen „Kleinen Kiel“ am Rande des Hiroshimaparks oder des Ratsdienergartens technisch möglich und rechtlich zulässig wäre.

 

  1. Sofern eine solche Gewässernutzung technisch möglich und rechtlich zulässig ist, wird die Verwaltung um die Vorlage eines Konzeptes mit folgendem Inhalt gebeten:

 

a)      ggf. erforderliche Anpassung von städtischen Rechtsvorschriften,

 

b)      Kosten, die der Landeshauptstadt Kiel dadurch entstehen würden, dass sie

 

-          die Errichtung eines Bootssteges für den Bootsverleih finanziert und den Betrieb eines Bootsverleihs einem privaten Betreiber überlässt, oder

 

-          die Errichtung eines Bootssteges für den Bootsverleih, die Anschaffung und Unterhaltung einer für die Gewässergröße angemessenen Anzahl von Tret-, Ruder- und/oder Elektrobooten und den Einsatz von Arbeitskräften zum ganzwöchigen Betrieb des Bootsverleihs finanziert; dabei soll auch die Möglichkeit einer öffentlich-finanzierten Beschäftigungsmöglichkeit für Langzeitarbeitslose (vor allem durch Dritte, z.B. die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter) dargestellt werden, oder

 

-          eine andere Form der Betriebsträgerschaft entwickelt,

 

c)      Prüfung der Errichtung einer öffentlichen Toilette an geeigneter Stelle,

 

d)      Abstimmung mit Gewässeranliegern, soweit erforderlich,

 

e)      Einbeziehung des Stadtmarketings zur Bewerbung als innerstädtische Attraktivierungsmaßnahme,

 

f)        eine Übersicht über die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen Beschlüsse der Ratsversammlung und ihrer Ausschüsse einschließlich einer Zeitplanung. Der zuständige Ortsbeirat ist anzuhören.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Bauausschuss, dem Wirtschaftsausschuss und dem Innen- und Umweltausschuss in den Ausschusssitzungen nach der Sitzung der Ratsversammlung am 21. September 2017 vorzulegen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Kiel kann durch mehrere Maßnahmen ihren maritimen Charakter als „Stadt am Wasser“ besonders hervorheben. Ein Bootsverleih auf dem künstlichen Gewässer „Kleiner Kiel“hrend der Öffnungszeiten der innerstädtischen Geschäfte und darüber hinaus kann die Attraktivität des Hiroshimaparks, des Ratsdienergartens, des Rathausplatzes und der nördlichen Innenstadt insgesamt steigern. Zu einer Stadt am Wasser gehört auch eine geräuscharme Benutzung von Booten auf den Gewässern der Innenstadt. Die Belebung der Innenstadt und die Anreicherung der maritimen Atmosphäre sind Teil eines guten Stadtmarketings und ausdrückliche Handlungsschwerpunkte des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Kiel (INSEKK, S. 83).

 

Die in der Dokumentation zur öffentlichen Anhörung zur Zukunft des „Kleinen Kiels“ vom 23. Oktober 2013 genannten Argumente gegen einen Ruderbootsverleih („… soll keine Partymeile werden …“, „…Eventisierungsgefahr …“, „… Rudern und Party reicht im Schrevenpark. Nicht hier! …“, „… verträgt sich nicht mit dem schwimmenden Kunstwerk von Herrn Behl …“) und einen dazu gehörigen kleinen Kiosk („…ssten Parkplätze geschaffen werden. Der Druck auf die umliegenden Straßen und Parkplatzflächen ist aber heute bereits sehr groß. …“, „… es gibt genug Gelegenheiten zum Kaffeetrinken im Umfeld …“) überzeugen nicht. Bereits die zuständigen Planerinnen und Planer haben darauf hingewiesen, dass nur ein kleiner Bootsverleih mit wenigen Booten vorgesehen ist, sodass die Gefahr einer großflächigen und emissionsstarken „Eventisierung“ oder „Partymeile“ allein von den Dimensionen her nicht besteht. Eine wesentliche Geräuschentwicklung ist ohnehin durch das stille Wesen eines Ruderboots im Gegensatz zu „Grillinseln“ oder Motorbooten unwahrscheinlich. Die in der Anhörung vorgetragene Behauptung, dass eine benachbarte innenstadtnahe Grünanlage wie der Schrevenpark angeblich zum Rudern benutzt werden dürfe (und deshalb  nicht der „Kleine Kiel“) bleibt ohne Begründung und trägt der Bedeutung des „Kleinen Kiels“ als zentralstem Innenstadtgewässer nicht Rechnung. Da der Ruderbootverleih auch nach fachplanerischer Ansicht der Naherholung dienen soll und der Kiosk keine gre Restauration darstellt, ist der in der Anhörung befürchtete erhebliche Mehrverkehr nicht zu erwarten. Vielmehr kann die Aufwertung des Gewässers um einen Bootsverleih das Gesamtimage der Innenstadt aufwerten.

 

Angesichts der vergleichsweise geringen Gessergröße besteht die Notwendigkeit, neben einem privatwirtschaftlichen Angebot auch ein durch öffentliche Beschäftigung finanziertes Angebot zu prüfen. Die Errichtung eines kleinen Ruderbootverleihs mit Kiosk an geeigneter Stelle wird weiterverfolgt. Zur Beratung und Entscheidung durch die Ratsversammlung, die Ausschüsse und den zuständigen Ortsbeirat „Mitte“ sind der im Antrag bezeichnete Prüfungsbericht und das angeforderte Konzept der Verwaltung erforderlich.

 

 

gez. Ratsherr Falk Stadelmannf.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

gez. Ratsherr Marcel Schmidtf.d.R.

SSW-Ratsfraktion

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Beschlüsse

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Jun 8, 2017 - Ratsversammlung - geändert beschlossen