Infosystem Kommunalpolitik
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 0480/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsantrag zu DS 0415/2017 Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
May 18, 2017
|
Antrag
Antrag:
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt zu prüfen, ob es besonders vulnerable Personengruppen, wie Migranten, Frauen, Jugendliche, Menschen mit Behinderung, o.ä. gibt, die durch prekäre und irreguläre Beschäftigungsverhältnisse ausgebeutet werden. Es soll weiterhin dargelegt werden welche Hilfs- und Beratungsangebote es für diese Personengruppen gibt und in welchen Bereichen die Möglichkeit besteht Hürden in Bezug auf eine reguläre Arbeitsaufnahme abzubauen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Irreguläre Beschäftigung birgt insbesondere für die Arbeitnehmer ein hohes Risiko, beispielsweise bzgl. Arbeitssicherheit und der Ausbeutung der Arbeitskraft. Es ist zu hinterfragen welche Aspekte in der Risikoabwägung eine Rolle spielen und welche Faktoren eine legale Beschäftigungsaufnahme verhindern. Um irregulärer Beschäftigung nicht allein ordnungspolitisch zu begegnen sind Hinderungsgründe zu ermitteln und ggf. abzubauen.
Derzeit wird beispielsweise bei Asylbewerbern, die sich zwischen drei und 18 Monaten in Deutschland aufhalten für jedes Stellenangebot eine gesonderte aufenthaltsrechtliche Prüfung durch die Ausländerbehörde durchgeführt. Diese Prüfverfahren stellen für die Verwaltung eine zusätzliche Arbeitsbelastung dar und verschleppen mögliche reguläre Arbeitsaufnahmen. Es ist nicht auszuschließen, dass dies irreguläre Beschäftigung befördert.
Stattdessen könnten aufenthaltsrechtliche Versagensgründe in Bezug auf eine Arbeitsaufnahme nach drei Monaten generell überprüft werden. Das Ergebnis kann dann durch die Zuwanderungsabteilung in der Aufenthaltsgestattung vermerkt werden.
Hierdurch würde die Aufnahme regulärer Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Die Überprüfung gemäß Beschäftigungsverordnung durch die Bundesagentur für Arbeit bleibt hierdurch unberührt.
Ratsherr Lutz Oschmannf.d.R.
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen