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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0495/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

In den letzten Monaten wurde in einem Prozess mit den Geschäftsführungen der drei Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ), den Mitgliedern der Verwaltungsräte aus der Selbstverwaltung unter Einbeziehung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung erarbeitet, dass - teils RBZ-übergreifende - Maßnahmen sinnvoll und erforderlich sind, um die RBZ in der Landeshauptstadt Kiel als rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) weiter zu stärken.

 

Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport werden mit dieser Geschäftlichen Mitteilung über den Entwicklungsprozess informiert.

 

Vor dem Hintergrund der hohen Herausforderungen für die Geschäftsführungen in der Führung der AöR und der Rückstände im kaufmännischen Bereich der drei RBZ bestand Einigkeit, für folgende Themenkomplexe Lösungen zu erarbeiten:

 

  1. Umstellung der Buchführung von der GemHVO-Doppik auf HGB

 

Mit Gründung der Regionalen Berufsbildungszentren als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts wurden die RBZ gem. § 14 der Satzung verpflichtet, ihr Rechnungswesen nach dem für die Landeshauptstadt Kiel geltendem Haushaltsrecht, der GemHVO Doppik, zu führen.

 

Von Beginn an hat sich jedoch die Arbeit mit dem Buchungsprogramm Infoma und der gleichzeitigen Vorgabe der Buchführung nach den Vorgaben der GemHVO-Doppik als belastend für die RBZ herausgestellt. Nach wie vor ist vor allem die Erstellung der Jahresabschlüsse eine große Herausforderung für die RBZ. Seit 2014 hat die Landeshauptstadt Kiel diverse Maßnahmen ergriffen, um die RBZ bei der Erstellung der Eröffnungsbilanzen und der Jahresabschlüsse zu unterstützen.

 

In den anderen Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Kiel ist die Buchhaltung und die Aufstellung von Jahresabschlüssen nach HGB das übliche Verfahren. Auch bei einer Umstellung des Rechnungswesens der RBZ auf eine Buchhaltung nach HGB kann die notwendige Prüfung der Jahresabschlüsse weiterhin durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Kiel erfolgen. Der Landesrechnungshof des Landes Schleswig-Holstein empfiehlt in seiner Prüfungsmitteilung zur „Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren“ mittelfristig, den Einsatz von Standartsoftware für kaufmännisches Rechnungswesen bei den RBZ zu prüfen.

Mittlerweile haben die Verwaltungsräte aller drei RBZ dieser Umstellung zugestimmt (s.u. Beschlussfassung Verwaltungsratssitzungen).

 

 

  1. Stärkung des kaufmännischen Bereiches zur Unterstützung der Geschäftsführungen und Verwaltungsleitungen

 

Bei Gründung der drei RBZ in 2010 wurde je eine Verwaltungsleitung, die jeweils zur Hälfte vom Land und der Stadt finanziert wird, eingesetzt. Personalwechsel und lange Erkrankungen einzelner Mitarbeiterinnen machten deutlich, dass Vertretungssituationen in den RBZ nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Die Aufgabenfülle, die auch der Größe der RBZ geschuldet ist, führte zu einem Aufbau von zwei weiteren Planstellen für Verwaltungsleitungen in 2014 für alle drei RBZ, die ausschließlich von der Stadt finanziert werden.

 

Vor Besetzung der neuen Planstellen haben RBZ- Geschäftsführungen und Schulträger gemeinsam den bisherigen Arbeitsbereich der Verwaltungsleitungen evaluiert und Überlegungen zur Umstrukturierung erarbeitet. Das gemeinsame Ziel der RBZ und der Landeshauptstadt Kiel war es, die Verwaltungsleitungen einerseits von den hohen Arbeitsbelastungen durch eine neue organisatorische Lösung zu entlasten und andererseits, die notwendigen Verwaltungsaufgaben durch gemeinsame Strukturen und einheitliche Prozesse zu erledigen bzw. die Arbeiten zu optimieren.

 

Als Orientierung diente das erfolgreiche Konzept des RBZ-Büros in Neumünster. Diese Struktur erwies sich in Kiel nicht als zielführend. Erörtert wurde in den letzten Monaten der Einsatz einer kaufmännischen Leitung für die drei Kieler RBZ. Andere städtische Gesellschaften haben hervorragende Erfahrungen mit dem Einsatz einer kaufmännischen Leitung gemacht, die die Geschäftsführung kompetent unterstützt und berät. Es gab Vorbehalte der Geschäftsführungen gegenüber dem Einsatz einer kaufmännischen Leitung im Vertragsverhältnis zu den drei RBZ.

 

Die drei Geschäftsführungen favorisieren mittlerweile die unverzügliche Besetzung der vakanten Verwaltungsleitungsstellen an den Schulen entsprechend dem festgesetzten, aber noch nie vollständig besetzten, Personalschlüssel von insgesamt fünf Verwaltungsleitungen für die drei RBZ:

 

  • RBZ 1: 2 Planstellen Verwaltungsleitung, bisher 1 Planstelle besetzt,
  • RBZ Wirtschaft: 1,5 Planstellen Verwaltungsleitung, bisher 1 Planstelle besetzt,
  • RBZ Technik: 1,5 Planstellen Verwaltungsleitung, bisher 1 Planstelle besetzt.

 

Im Übrigen ist festzustellen, dass die drei Geschäftsführer der RBZ den Zeitplan der zu erstellenden Jahresabschlüsse trotz der personellen Situation im Verwaltungsleitungsbereich einhalten.

 

Im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung der Verwaltungsleitungsstellen wird von den Geschäftsführungen vorgeschlagen, dass das RBZ Wirtschaft und das RBZ Technik eine gemeinsame Vollzeitstelle, besetzen, indem beide Stellenanteile von 0,5 zusammengefasst werden. Die neue Verwaltungsleitung soll für übergreifende Themen Arbeit für beide RBZ übernehmen, die Anstellung erfolgt einvernehmlich beim RBZ Wirtschaft. Durch diese Zusammenarbeit kann künftig auch eine notwendige Vertretung z.B. im Krankheitsfall, sichergestellt werden. 

 

Die Besetzung der zurzeit freien Verwaltungsleitungsstellen wird gemeinsam mit den Geschäftsführungen und dem Amt für Schulen mit Hochdruck vorangetrieben. Seit dem 11.05.2017 konnte eine der beiden vakanten Stellen der Verwaltungsleitung am RBZ 1 besetzt werden, das Besetzungsverfahren für die zweite Stelle am RBZ 1 wurde begonnen.

Aufgrund der Bewerberlage war es nicht möglich, für die Besetzung der Verwaltungsleitungsstelle des RBZ Wirtschaft (0,5) und des RBZ Technik (0,5) auf das Auswahlverfahren des RBZ 1 zurückzugreifen, so dass daher hier ein gesondertes Auswahlverfahren durch die RBZ anzustoßen ist. Eine Ausschreibung der Verwaltungsleitungsstelle für das RBZ Wirtschaft und RBZ Technik mit der neu definierten Aufgabenbeschreibung und unter Berücksichtigung der Vereinbarung, die Stelle zunächst bis 2020 am RBZ Wirtschaft zu besetzen, wurde initiiert.

 

 

  1. Neustrukturierung des RBZ 1 Überlegungen zur Teilung und Gründung eines vierten RBZ

 

Das Regionale Berufsbildungszentrum Soziales, Ernährung und Bau (RBZ 1) wurde 2010 durch Zusammenfassung der Schulen „Berufliche Schule Bau und Nahrung am Schützenpark“, „Berufliche Schule Sozialwirtschaft am Schützenpark“ und der „Beruflichen Schule am Königsweg“ gegründet. In den sieben Jahren seit Gründung des RBZ 1 wird deutlich, dass die Größe des RBZ in vielerlei Hinsicht zu immensen Herausforderungen führt.

 

Beschult werden am RBZ 1 an zurzeit vier Standorten über 5.000 Schülerinnen und Schüler (SuS) von insgesamt über etwa 280 Lehrkräften in sehr unterschiedlichen Berufsfeldern. Eine grundsätzliche Ausrichtung auf einen wirtschaftlichen, technischen oder sozialen Bereich, wie bei den anderen beiden Kieler RBZ, gibt es am RBZ 1 nicht, so dass das Unterrichtsangebot am RBZ 1 sehr heterogen ist.

 

Zur Leitung einer jeden ehemaligen Beruflichen Schule standen damals jeweils zwei Leitungskräfte zur Verfügung (ein/e Schulleiter/in und ein/e stellvertretende Schulleiter/in). Durch die Schulfusion der Beruflichen Schulen zu RBZ wurden die Leitungsebenen stark reduziert, da das Bildungsministerium für ein RBZ, unabhängig von der Größe der Schule, nur eine Schulleitung und zwei Stellvertretungen bereitstellt.

Sowohl das RBZ Wirtschaft als auch das RBZ Technik entstand durch die Zusammenführung von jeweils zwei beruflichen Schulen an einem Standort, die Neubauten wurden zügig umgesetzt. Hier wurde die Leitungsebene von ehemals vier (zwei Schulleitungen und zwei Stellvertretungen) auf drei (eine Schulleitung und zwei Stellvertretungen) reduziert. Das RBZ1 hingegen hat durch die Zusammenführung von drei beruflichen Schulen bei der RBZ-Gründung insgesamt drei Schulleitungsstellen verloren, die Leitungsebene wurde von sechs (drei Schulleitungen und drei Stellvertreter) auf drei (eine Schulleitung und zwei Stellvertreter) reduziert.

Das RBZ 1 hat, im Gegensatz zu den anderen beiden RBZ, aber auch nach Beendigung aller geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen weiterhin drei Standorte. Neben der Schulleitung, welche als Geschäftsführung der AöR die aus der Rechtsform resultierenden Aufgaben wahrzunehmen hat, sind aufgrund der baulichen, örtlichen und schulorganisatorischen Situation weiterhin mindestens eine Leitung pro Schulstandort zwingend erforderlich.

 

Bedingt durch die aktuellen Sanierungsmaßnahmen im Gebäude B (Standort Westring ehemals Bau und Nahrung) und der beschränkten Nutzungsmöglichkeit der ehemaligen Ludwig-Erhard-Schule (angrenzendes Schulhochhaus und ehemalige Ludwig-Richter-Schule als Provisorien) muss seit dem Schuljahr 2016/2017 bis zum Ende der Sanierungsarbeiten zusätzlich das Gebäude der ehemaligen Adolf-Reichwein-Schule als weiteres Provisorium mitgenutzt werden. Hieraus ergeben sich mittlerweile vier Standorte mit 8 Schulgebäuden (am Standort Westring 4, am Standort Königsweg 2, am Standort Steenbek 1 und am Standort Adolf-Reichwein-Schule 1) für das RBZ 1. Da im Rahmen des Gesamtkonzeptes für das RBZ 1 (vergl. Drs. 1081/2015) noch weitere Sanierungen und der Ersatzbau für das Gebäude C anstehen, wird die Nutzung der Adolf-Reichwein-Schule vermutlich bis in das Schuljahr 2019/20 reichen. Allein am Standort Westring werden zurzeit drei Provisorien und nur ein fertiger Neubau genutzt; dies erschwert den Alltag in der Schule erheblich. Ein Ende der belastenden räumlichen Situation ist daher vorerst nicht möglich.

 

Im RBZ 1, als größter Schule Schleswig-Holsteins, passen die pädagogische und verwaltungstechnische Leitung aller Standorte durch lediglich eine Geschäftsführung unter den genannten Bedingungen nicht mit der Größe der Schule und den verantwortungsvollen Aufgaben zusammen.

Es erfolgt daher die Überlegung, die Standorte des RBZ 1 (Gesamtschülerzahl rd. 5.000 und ca. 280 Lehrern)  neu zu gliedern. Die Schulgemeinschaft ist generell einer Neustrukturierung gegenüber aufgeschlossen.

 

Ein entsprechender Beschluss der pädagogischen Konferenz zur Neustrukturierung steht allerdings noch aus. Auch die Geschäftsführer des RBZ Technik und des RBZ Wirtschaft stehen einer möglichen Teilung des RBZ 1 aufgeschlossen gegenüber.

 

Die Gründung einer weiteren AöR müsste gut und solide vorbereitet werden, viele Fragestellungen müssten geklärt werden.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Im Rahmen der Prozessgestaltung wurde durch die Dezernentin eine „verwaltungsratsübergreifende Arbeitsgruppe“ , mit den Geschäftsführern der RBZ, der zuständigen Schulaufsicht des Ministeriums, den Mitgliedern der Verwaltungsräte aus der Selbstverwaltung, Vertreter/innen des Eigenbetriebes Beteiligungen, Vertreter/innen des Rechnungsprüfungsamtes und des Amtes für Schulen gebildet. Die wesentlichen Fragestellungen zur Organisationsstruktur und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten der Schulen werden sehr umfassend und teilweise auch kontrovers diskutiert, mit dem Ziel, tragfähige Lösungen zu entwickeln. Ergänzend dazu finden sehr regelmäßige Arbeitstreffen zwischen der Verwaltung und den Geschäftsführungen, teilweise unter Einbeziehung anderer Fachämter bzw. des Eigenbetriebes Beteiligungen, statt.

 

Die Verwaltungsräte der jeweiligen RBZ befassen sich ebenfalls mit diesen Fragestellungen; teilweise wurden bereits entsprechende Beschlüsse gefasst.

 

Folgende, wesentliche Beschlüsse wurden in den Verwaltungsratssitzungen gefasst:

 

RBZ 1 (Sitzung am 20.03.2017):

  1. Der Verwaltungsrat stimmt einem Wechsel der Grundlage des Rechnungswesens von der GemHVO Doppik auf HGB grundsätzlich zu.
  2. Der Verwaltungsrat stimmt zu, das RBZ 1 durch eine kaufmännische Leitung zu stärken. Hierbei gilt es, eine von den Geschäftsführungen getragene Organisationsstruktur auf Basis eines Vertrages zwischen dem Schulträger und dem Geschäftsführer zu entwickeln.
  3. Der Verwaltungsrat stimmt der Vorbereitung einer Neustrukturierung des RBZ 1 mit dem Ziel einer Teilung des RBZ 1 und der Gründung eines weiteren RBZ zu.

 

RBZ Wirtschaft: (Sitzung am 30.03.2017):

  1. Der Verwaltungsrat stimmt einem Wechsel der Grundlage des Rechnungswesens von der GemHVO Doppik auf HGB zu, allerdings soll der Wechsel zeitgleich mit erfolgtem Abbau der „ckstände erfolgen, da es nicht sinnvoll ist, gleichzeitig mit zwei Systemen zu arbeiten.
  2. Der Tagesordnungspunkt kaufmännische Leitung  wurde vertagt. In der Diskussion wurde deutlich, dass es vor einer Entscheidung bzw. Beschlussfassung die Notwendigkeit der Prüfung und Klärung diverser rechtlicher Fragen besteht.

 

RBZ Technik (Sitzung am 06.04.2017):

  1. Der Verwaltungsrat stimmt einem Wechsel der Grundlage des Rechnungswesens von der GemHVO Doppik auf HGB zu, allerdings soll der Wechsel zeitgleich mit erfolgtem Abbau der „ckstände“ erfolgen, da es nicht sinnvoll ist, gleichzeitig mit zwei Systemen zu arbeiten.
  2. Der Tagesordnungspunkt „kaufmännische Leitung“ wurde vertagt. In der Diskussion wurde deutlich, dass vor einer Entscheidung bzw. Beschlussfassung die Notwendigkeit der Prüfung und Klärung diverser rechtlicher Fragen besteht.

 

Ziel ist, nach der Beratung der Themen Wechsel des Rechnungswesens von GemHVO Doppik auf HGB, Kaufmännische Leitung und Teilung RBZ 1 in den Verwaltungsräten in den zuständigen Ausschüssen und der Ratsversammlung Grundsatzbeschlüsse für die Vorbereitungen der skizzierten Maßnahmen zur Stärkung der Kieler RBZ zu erwirken. Diese würden die Verwaltung und auch die Geschäftsführungen für die sich anschließenden arbeits- und zeitintensiven weiteren Tätigkeiten und Prozesse beauftragen.

 

Zur Vorbereitung eines sich anschließenden Projektmanagements haben der Oberbürgermeister, der Kämmerer und die Bildungsdezernentin die entsprechenden Amts-/Werkleitungen für eine Projektgruppe autorisiert, die klären wird, welcher Umfang die Bearbeitung der beschriebenen Aufgaben von den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung einnehmen wird und welche Ressourcen und Qualifikationen hierfür zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Den Ausschüssen und der Ratsversammlung werden nach einem zu fassenden Beschlusses der pädagogischen Konferenz des RBZ 1 und vollständiger Beschlussfassung durch die Verwaltungsräte entsprechende Beschlussvorlagen zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

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Beschlüsse

Erweitern

May 31, 2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jun 13, 2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jun 14, 2017 - Ausschuss für Schule und Sport - zur Kenntnis genommen