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Antrag der Verwaltung - 0509/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 und Stellungnahme zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II – jeweils zum Sachthema Wind
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Jun 1, 2017
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Jun 6, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jun 8, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Anlass:
Die für die Landeshauptstadt Kiel relevanten Unterlagen zur öffentlichen Beteiligung wurden auf mögliche Betroffenheiten hin untersucht und die Ergebnisse in einer Stellungnahme zusammengefasst.
Die Planunterlagen können online unter www.bolapla-sh.de eingesehen werden.
Hintergrund:
Die Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein hat am 06. Dezember 2016 den Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes sowie die Entwürfe zur Teilaufstellung der Regionalpläne – Sachthema Windkraft – beschlossen und zur Öffentlichen Beteiligung bestimmt.
Mit Rechtskraft des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG Schleswig) hat die Landesregierung das Ziel ausgegeben, die Raumordnungspläne – Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne jeweils zum Sachthema Wind – zu ändern (oder neu aufzustellen) um damit Rechtssicherheit zu erlangen.
Dabei ist es notwendig beide Planungsebenen (Land und Region) zu ändern, damit die Vorgaben, die der Landesentwicklungsplan zukünftig enthalten wird, auch mit denen der Regionalpläne übereinstimmen werden.
Die entsprechenden Unterlagen wurden im Zeitraum vom 23.02.2017 bis 24.03.2017 in den Räumlichkeiten der Landeshauptstadt Kiel zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
In einem ersten Prüfungsschritt zur Festlegung der zukünftigen so genannten „Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten“ wurden nach Abzug aller durch das Land formulierten und vom OVG geforderten „harten und weichen Tabukriterien“ für das gesamte Landesgebiet Potenzialflächen identifiziert. Um aber abwägungsfehlerfreie Flächen in den jeweiligen Planungsräumen der Regionalplanung zu erhalten, mussten sich alle Potenzialflächen im Rahmen einer Einzelfallprüfung einer weiteren Abwägung unterziehen (Abwägungskriterien).
Nach Abzug der Ergebnisse aller Kriterien blieben die Vorranggebiete übrig, die mit Beschluss der Regionalpläne für das ganze Landesgebiet festgelegt werden sollen. Auch die Landeshauptstadt Kiel ist aufgefordert zu den Planentwürfen und zu den Potenzialflächen inkl. Flächen für die Vorranggebiete Stellung zu nehmen.
Wesentliche Aspekte der Position der Landeshauptstadt Kiel:
Da für das Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Kiel selbst kein Vorranggebiet nach Anwendung der Kriterien ausgewiesen wurde, bestehen keine Bedenken gegen die vorgelegten Unterlagen.
Weiteres Vorgehen:
Nach Beschluss der Stellungnahme wird diese im Online-Beteiligungsportal des Landes eingebracht.
Die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme über die Online-Beteiligungsplattform, die unter www.bolapla-sh.de zu finden ist, endet am 30.06.2017.
In Vertretung
Gerwin Stöcken
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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172,5 kB
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