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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0517/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Verwaltung wird zur Durchführung des attraktivierten Kieler Weihnachtsmarktes im Jahre 2017 ermächtigt, Veranstaltungskosten bis zu einer Höhe von 65.000 € selbst zu tragen, in dem Veranstaltungskosten in dieser Höhe nicht - wie sonst üblich - durch eine von den Marktbeschicken zu zahlenden Umlage refinanziert werden.

 

  1. Die Verwaltung wird zur Durchführung des Kieler Weihnachtsmarktes im Jahr 2018 ermächtigt, in der vorgenannten Weise Veranstaltungskosten bis zur Höhe derjenigen Summe zu tragen, die dem Betreiber des Kieler Weihnachtsdorfes auf dem Rathausplatz für dessen Betrieb im Jahre 2017 gebührenfrei gestellt wird.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Kiel möchte ihre Attraktivität steigern, indem sie sich zur „Weihnachtsstadt im echten Norden“ weiter entwickelt und die derzeit vier Weihnachtsmarktstandorte gemeinsam vermarktet.

 

Nachdem das „Weihnachtsdorf“ auf dem Rathausplatz als neuer und erfolgreicher Markt hinzugekommen ist, soll als nächster Schritt der traditionelle, öffentlich veranstaltete Weihnachtsmarkt auf dem Holstenplatz und dem Asmus-Bremer-Platz neu aufgestellt werden.

 

Die Firma „Marktmacher“ hat ein modernes, die Besonderheiten der Plätze aufgreifendes Konzept entwickelt, das bei einer antragsgemäßen Beschlussfassung noch im Jahr 2017 verwirklicht werden könnte. Eine Verschiebung auf das Jahr 2018 würde der Gesamtstrategie der touristischen Aufwertung der Innenstadt zur Weihnachtszeit entgegen wirken.

 

Bereits im Beschluss der Ratsversammlung vom 17.03.2016 zur Ermöglichung des Weihnachtsdorfes auf dem Rathausplatz (Drs. 0164/2016) war entschieden worden:

 

Aus Gründen der Gleichbehandlung wird die Verwaltung auch den Schaustellerinnen und Schaustellern auf dem traditionellen, öffentlich veranstalteten Weihnachtsmarkt für denselben Zeitraum bei der Gebührenbemessung entgegenkommen, soweit sie Investitionen zur Reaktivierung des traditionellen Weihnachtsmarktes z.B. Lichtschmuck an den Bäumen des Holstenplatzes vornehmen.“

 

Der zur Beschlussfassung gestellte Vorschlag zur Finanzierung der Veranstaltungskosten hat eine entsprechende, die Teilnehmer/innen entlastende Wirkung.

 

Attraktivierung des Kieler Weihnachtsmarktes

 

Nach dem jetzt vorliegenden modernen Konzept wird es auf der Fläche des Holstenplatzes einen zentralen „Marktplatz“ mit besonderer Aufenthaltsqualität geben. Aufgelockert wird der Aufbau durch eine Fläche, auf der noch auszuwählende Individualbauten, das heißt besonders attraktive Stände, stehen sollen. Neue einheitliche Budenformen mit von innen erleuchteten Dächern, die zu einem großen Teil im Rund um die Bäume angeordnet werden, sollen zusammen mit einer aufwendigen Licht- und sonstigen Dekoration für ein ganz neues Weihnachtsmarkterlebnis sorgen. Die Gäste des Weihnachtsmarktes können zwischen den Bäumen wandeln, statt die alten, langen nge abzugehen. Auch der Asmus-Bremer-Platz wird neu geplant.

 

Der städtische Weihnachtsmarkt wird auch von der Touristikbranche und potentiellen Bewerbern/innen um Standplätze neu wahrgenommen.

 

Gegenstand der Vereinbarung:

 

Die Landeshauptstadt Kiel erhält als Veranstalterin das zeitlich unbefristete Recht, den Kieler Weihnachtsmarkt nach dem von der Firma „Marktmacher“ vorgelegten Konzept für den Markt insgesamt und für die Budenkonstruktion und -gestaltung durchzuführen. Dazu gehörte das Recht, die konzeptzugehörigen Buden nach Ende der Vertragslaufzeit von fünf Jahren auch von einem anderen Hersteller fertigen und einem anderen Dienstleister aufstellen zu lassen.
 

Die  Landeshauptstadt Kiel wird sich verpflichten, die Plätze bestmöglich und dem gestalterischen Konzept entsprechend zu füllen. Die Auswahl der Teilnehmer/innen wird wie bisher allein durch die Landeshauptstadt Kiel als Veranstalterin erfolgen.

 

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Miete einer der nach dem Konzept vorgesehenen und während der Vertragslaufzeit von der Firma „Marktmacher“ vermieteten Hütten.

 

Die Kosten für den Service (Auf-/ Abbau, Lagerung, Wartung etc.) werden zusammen mit der Budenmiete als Gesamtbetrag kalkuliert und sind von den Mietern/innen zu zahlen.

 

Die Stadt Kiel wird die Mietverträge für die Hütten im Namen der Firma „Marktmacher“ zusammen mit den Gestattungsverträgen verschicken.

 

Das Zahlungsziel für die Hütten ist grundsätzlich der 01. Juli jeden Vertragsjahres. Für den Fall einer nicht rechtzeitigen Zahlung behält sich die Firma „Marktmacher“ ein Sonderkündigungsrecht vor. Parallel werden auch die Gestattungsverträge, die die Stadt mit den Teilnehmern/innen schließt, ein Sonderkündigungsrecht enthalten, so dass kurzfristig ein andere/r Bewerbe/r nachrücken könnte.

Veränderungen für die Stadt:

 

Aus dieser Zusammenarbeit entsteht der Stadt ein vertretbarer Verwaltungsaufwand, der mit dem vorhandenen Personal zu leisten ist. Die Landeshauptstadt Kiel ist auch gestalterisch und konzeptionell fünf Jahre lang gebunden. Eine finanzielle Belastung oder die Notwendigkeit einer Bürgschaft entsteht aus der Zusammenarbeit mit der Firma „Marktmacher“ allerdings nicht.

 

Veränderungen für die Teilnehmer/innen:

 

Die Firma „Marktmacher“ hat dieses Konzept mit Beratung durch Herrn Jipp entwickelt, der nicht nur langjähriger Teilnehmer des Weihnachtsmarktes, sondern auch Beiratsmitglied ist.

 

Eine Modernisierung des Marktes bei weiterer Durchführung durch die Stadt wurde sowohl von den Schaustellerverbänden als auch vom Weihnachtsmarktbeirat wiederholt befürwortet.

 

Das Konzept ist durch seine Modernität und Attraktivität gleichzeitig geeignet, neue Bewerber/innen anzuziehen. Mit Realisierung des neuen Konzeptes werden der Holstenplatz und der Asmus-Bremer-Platz genug Kapazität bieten, sowohl bewährte und beliebte bisherige Stände und Stände neuer Bewerber/innen einzuplanen. 

 

Die Modernisierung und Attraktivierung des städt. Weihnachtsmarktes auf dem Holstenplatz erfordert zusätzlichen finanziellen Aufwand, der auch für die bisherigen Teilnehmer/innen zu Mehrbelastungen führt. Die Umstellung auf pflichtig zu mietende Buden trifft insbesondere Teilnehmer/innen, die bisher mit eigenen Buden am Markt teilgenommen haben.

Andererseits entfallen künftig Aufwendungen für den Auf- und Abbau der Buden und deren Instandhaltung und die bisher im Eigentum stehenden Buden können ggf. anders verwendet werden.

 

Darüber hinaus geht die von „Kiel Marketing e.V.“ vorgelegte Marketingstrategie für die Kieler Weihnachtsmärkte von einem Besucherpotential aus, das durch eine Attraktivitätssteigerung stärker ausgeschöpft werden könnte. Zur Unterstützung dieses Zieles trägt die Landeshauptstadt Kiel als Veranstalterin in den ersten zwei Jahren Veranstaltungskosten, wie z. B. die Kosten für die Werbung und die ebenfalls modernisierte Dekoration, in entsprechender Höhe der für das Weihnachtsdorf entfallenen Sondernutzungsgebühren für die Jahre 2016 und 2017 und verringert dadurch die von den Budenbetreibern/innen bislang zu zahlende Umlage entsprechend. Für das Jahr 2017 wären das 65.500 €, für das Jahr 2018 würde eine Neuberechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Aufbaus des Weihnachtsdorfes erfolgen.

 

Nachstehend ein Berechnungsbeispiel für eine 3 x 3 m große gemietete Hütte für den Handel mit Sachartikeln auf dem städtischen Weihnachtsmarkt:

 

Teilnahme am Weihnachtsmarkt 2016

 

ttenmiete brutto952 €

Sondernutzungsgebühr450 €

Umlage333 €

Bearbeitungsgebühr           70 €

Summe1.805 €

 

Teilnahme am Weihnachtsmarkt 2017

 

ttenmiete brutto 1.900 €

Sondernutzungsgebühr450 €

Umlage333 €

Bearbeitungsgebühr           70 €

Summe2.753 €

 

Durch die Attraktivitätssteigerung würde die zusätzliche Belastung der Standbetreiber/innen voraussichtlich mittelfristig kompensiert.


Darüber hinaus wird geprüft, ob die Neuausrichtung des Weihnachtsmarktes zusätzlich durch eine gesondert vorzunehmende Staffelung der Gebührentarife, die noch stärker an die Leistungsfähigkeit der verschiedenen teilnehmenden Branchen angepasst ist, gefördert werden kann.

Eine deutliche Entlastung der Sachartikelhändler/innen, deren Umsatzerwartungen üblicherweise deutlich geringer sind als die der Gastronomie, würde die Umstellung auf ein zeitgemäßes Veranstaltungskonzept erleichtern und damit die Qualität und Vielfältigkeit des Marktes fördern.

 

Ein mit dem Beirat abgestimmter Vorschlag für die Änderung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Kiel könnte rechtzeitig vor der nächsten Veranstaltung vorgelegt werden.

 

Der Beirat wurde über die bei Umsetzung des Konzepts geltenden zukünftigen Teilnahmebedingungen und die für die Standbetreiber/innen anfallenden Kosten informiert. Er hat sich in einer Sitzung am 27.04.2018 einstimmig für eine Umsetzung des Konzepts ausgesprochen.

 

Schlussbemerkung

 

Antragsgemäße Beschlüsse würden den städtischen Weihnachtsmarkt in seinem 45. Jahr als eine der wenigen noch in kommunaler Hand liegenden Veranstaltungen dieser Größe auf ein zukunftsfähiges Niveau heben helfen.
 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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Beschlüsse

Erweitern

Jun 6, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jun 8, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen