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Geschäftliche Mitteilung - 0518/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung Umsetzungsstand "Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung" (Geschäftliche Mitteilung, Drucksache 1025/2016)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Jun 13, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jul 20, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Die aktuellen Sachstände zu den einzelnen Themenbereichen stellen sich wie folgt dar:
Zu 1. : Aufgaben- und Prozessanalysen
Kein neuer Sachstand gegenüber der Geschäftlichen Mitteilung (Drucksache 1025/2016 vom 15.12.2016)
Zu 2. : Zuwendungswesen
Ein den im Grundsatzbeschluss genannten Zielen Rechnung tragender Entwurf für eine neue Zuwendungsrichtlinie befindet sich weiterhin in der verwaltungsinternen Abstimmung. Angestrebt wird eine Vorlage im III. Quartal 2017. Es hat sich ein größerer Prüfumfang im Rahmen der pauschalierten Abrechnungen ergeben.
Zu 3. : Kostendeckungsgrade städtischer Gebühren und Eintrittsgelder
Im Friedhofs- und Bestattungswesen sowie im Bereich der Kindertagesstätten (Kita-Gebühren) konnten zum 01.01.2017 noch keine Anpassungen an den Gebühren und Entgelten vorgenommen werden.
Mit einer Vorlage zur Sitzung des Innen- und Umweltausschuss am 02.05.2017 sowie zur Ratsversammlung am 18.05.2017 soll die Anpassung der Gebühren und Entgelte im Friedhofsbereich um durchschnittlich 12% beschlossen werden. Eine Anpassung wurde im Haushalt 2017 bereits zum März unterstellt und wird (je nach Beschlussfassung) nun vermutlich doch erst zum Juni in Kraft treten. Der für das Jahr 2017 eingeplante Effekt (März bis Dezember) von rd. 145 TEUR muss ggf. im Rahmen eines Nachtragshaushalts an das spätere Inkrafttreten der neuen Gebührensatzung und Entgeltordnung angepasst werden.
Eine Anpassung der Kita-Gebühren befindet sich immer noch in der Diskussion zwischen den Fraktionen, der Verwaltung und den freien Trägern. Der Effekt einer Kita-Gebührenerhöhung wurde im Haushalt 2017 nicht berücksichtigt.
Zu 4. : Forderungsmanagement
Ein konkreter Projektauftrag zur Einrichtung der Projektgruppe befindet sich verwaltungsintern in der Endabstimmung und wird vor der Sommerpause vom Oberbürgermeister unterzeichnet. Der Projektauftrag beschreibt die konkreten Zielsetzungen, die in dem Projekt zu bearbeitenden Aufgaben, die notwendigen Kapazitäten sowie Meilensteine für die einzelnen Projektthemen.
Zu 5. : Beiträge der städtischen Beteiligungen
Die städtischen Beteiligungen leisten ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung durch Optimierung ihrer Geschäftsprozesse und Verbesserungen ihrer Kostenstrukturen.
So erbringt z.B. der „Einstieg vorn“ seit seiner Einführung bei der KVG einen jährlichen Konsolidierungsbeitrag von rund 1 Mio. EUR. Andere Beteiligungen kommen entweder ganz ohne Zuschuss aus dem Haushalt aus oder leisten zu Gunsten des Haushaltes.
Anfang 2017 konnte der EBK einen Betrag von 10 Mio. EUR im Rahmen der Übertragung des vorhandenen Haushaltsrestes für die Einzahlung ins Eigenkapital der Stadtwerke zur Realisierung des GHKW abmelden. Die aktuelle Geschäftsentwicklung der Stadtwerke Kiel AG sowie die bereits durchgeführten Teilthesaurierungen beider Aktionäre ließen diese Reduzierung zu.
In 2017 wird auch der Flughafenzuschuss nochmals von 500 TEUR auf 435 TEUR reduziert. Ab 2018 soll der Flughafenzuschuss weiter reduziert werden.
Das voraussichtliche Ergebnis des EBK in 2016 führt zu einem geringeren Zuschussbedarf auch in 2018. Die aus städt. Sicht sehr positiven Entwicklungen bei der KVG mit gegenüber der Planung deutlich niedrigerem Verkehrsentgelt und höheren Fahreinnahmen und einem Jahresüberschuss der SFK anstelle eines Fehlbetrages führen im Wesentlichen zu der voraussichtlichen Ergebnisverbesserung von rd. 4,6 Mio. EUR.
Da in dieser Höhe kein Eigenkapitalverbrauch des EBK und damit auch keine Abwertung der Finanzanlage EBK im städt. Haushalt anfällt, führt dies andererseits zu einem entsprechend reduzierten Zuschussbedarf des EBK für 2018.
Bei den Stadtwerken ist zwar künftig mit höheren Thesaurierungen zu rechnen. Diese bauen aber die Verschuldung ab, stärken also das Unternehmen und dies natürlich auch zu Gunsten der Landeshauptstadt.
Schließlich gehört auch die Arbeit des Eigenbetriebs Beteiligungen mit einem optimierten Beteiligungscontrolling in diesen Kontext, um Zuschussbedarfen aus dem Haushalt durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen.
Die vorgenannten Maßnahmen bilden die Voraussetzung dafür, dass große finanzielle Herausforderungen, wie z. B.
- Betriebshofkonzept
- Anschaffung neuer Fahrgastschiffe bei der SFK
- Ausweitung ÖPNV-Angebot („wachsende Stadt“)
- Ergebnis der Stadtwerke Kiel („instabile“ Rahmenbedingungen des Energiemarktes)
weitgehend vom EBK selbst finanziert werden können.
Zu 6. : Angemessene Finanzausstattung durch Bund und Land
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung und des Haushaltsbeschlusses sowie der Erstellung der Geschäftlichen Mitteilung an den Finanzausschuss zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses (Dezember 2016) waren hinsichtlich der im Jahr 2016 getroffenen und genannten Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie Land und den Kommunen die folgenden Punkte noch nicht abschließend geklärt und unterlagen somit einer Planungsunschärfe:
- Die Berücksichtigung des ab dem Jahr 2018 um 1 Mrd. EUR erhöhten Umsatzsteueranteils der Länder und der damit auf Schleswig-Holstein voraussichtlich entfallende Anteil von rd. 34 Mio. EUR in den kommunalen Haushalten:
Der auf Schleswig-Holstein entfallende Anteil soll einem kommunalen Infrastrukturprogramm zugeführt werden, das durch das Land in den Jahren 2017 bis 2022 um jeweils zusätzlich 5 Mio. EUR und 2023 bis 2030 um jeweils 3 Mio. EUR aufgestockt wird. Die Details und die Kriterien dieses Programms werden von Land und den kommunalen Landesverbänden im Jahr 2017 gemeinsam definiert. Dies wurde noch zu keinem Abschluss gebracht. Einigkeit herrscht darüber, dass die Kommunen aus der zusätzlichen Aufstockung des Landes Land ihren Anteil an den kommunalen Investitionen an den Krankenhäusern erbringen sollen.
- Die Einrichtung eines Restrukturierungsfonds zur Unterstützung der Vorhaltekosten für die Aufnahme von Geflüchteten (insgesamt 10 Mio. EUR):
Hierzu wurden mittlerweile ein Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Restrukturierungsfonds für von den Kommunen vorgehaltenen Wohnraum (REFUGIUM)“ beschlossen sowie Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen aus diesem Sondervermögen durch das Finanzministerium erlassen. Demnach können aus dem Restrukturierungsfond Zuwendungen für den Vorhalteaufwand und für Restrukturierungsprojekte (mit Gesamtauswirkungen ab einem Betrag von 15 TEUR bezogen auf die jeweilige Kommune) bei Vorliegen der Zuwendungsfähigkeit beantragt werden. Die konkreten Förderquoten je antragstellender Kommune werden erst nach Vorliegen aller fristgerecht eingegangenen Anträge (Frist bis zum 31.05.2017) und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Gesamtmittel festgestellt. Eine verlässliche Zuwendungshöhe ist für die Landeshauptstadt Kiel somit derzeit immer noch nicht quantifizierbar. Eine Berücksichtigung wird ggf. in einem Nachtragshaushalt erfolgen können.
- Unterstützung der Kosten für die Schulbegleitung in Grundschulen mit jeweils 1,5 Mio. EUR in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18:
Die Grundsatzfragen werden erst nach der Vorlage der zum Ende des Schuljahres 2016/17 geplanten Evaluation der Schulbegleitung in weiteren Gesprächen geklärt. Auch hier sind somit noch keine verlässlichen Aussagen zu dem hier für die Landeshauptstadt Kiel zu erwartenden Effekt zu treffen. Eine Berücksichtigung wird ggf. auch hier in einem Nachtragshaushalt erfolgen können.
Zu 7. : Optimierung Haushaltsaufstellung und Vollzug
Die vorgesehenen Veränderungen und Optimierungen zur Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanes sind den „Erläuterungen und Vorgaben für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 und des Stellenplanes 2018“ zu entnehmen (siehe Intranet LH Kiel Finanzen, Vergabe, Prüfung Haushalt 2018 Haushaltsaufruf Erläuterungen und Vorgaben für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2018 und des Stellenplanes 2018). Ziel ist u. a. eine realistische Investitionsplanung, die sich stärker als bisher an den personellen Kapazitäten orientiert und damit die in den vergangenen Jahren massiv angestiegenen investiven Haushaltsreste abbauen hilft.
Die Geschäftliche Mitteilung „Weiterentwicklung des wirkungsorientierten Haushalts – Sachstand und Ausblick“ (Drucksache Nr. 0343/2017) für den Finanzausschuss am 09.05.2017 und die Ratsversammlung am 18.05.2017 informiert auch über den Aufbau eines stadtweiten Berichtswesen.
Zu 8. : Optimierung des städtischen Vertragsmanagements
Eine Prüfung und Optimierung des Vertragsmanagements ist auch eine Maßnahme im Rahmen der Gesamtstrategie (s.u.). Vorgesehen ist derzeit das Thema zusammen mit den Themen „Aktendokumentation/Aktenplan“ und „Wissensmanagement“ im Rahmen der „Digitalen Strategie“ zu bearbeiten. Die Digitale Strategie ist ebenfalls ein Handlungsfeld im Rahmen der Gesamtstrategie (s.u.). Über das weitere Vorgehen wird in diesem Zusammenhang berichtet.
Zu 9. : Weiterentwicklung des wirkungsorientierten Haushaltes
Es ist vorgesehen, die wirkungsorientierte Steuerung im Zusammenhang mit der Einführung eines unterjährigen Berichts- und Controllingsystems neu zu justieren. Die Geschäftliche Mitteilung „Weiterentwicklung des wirkungsorientierten Haushalts – Sachstand und Ausblick“ (Drucksache Nr. 0343/2017) für den Finanzausschuss am 09.05.2017 und die Ratsversammlung am 18.05.2017 gibt einen ausführlichen Überblick zu diesem Thema.
Zu 10. : Intensivierung von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen
Im Laufe des Jahres 2016 und den ersten Monaten 2017 sind weitere Maßnahmen zur
Wirtschaftsförderung auf den Weg gebracht worden. Nachdem die Stelle des Leiters des Referats für Wirtschaft im April 2016 besetzt worden war (und damit der zentrale Ansprechpartner für die Wirtschaft in der Stadtverwaltung geschaffen wurde) hat sich das Referat in den folgenden Monaten ausgerichtet. Auf die Kernaufgabe Wirtschaftsförderung bezogen bedeutet das u.a.:
Zusammen mit der Kieler Wirtschaftsförderung (KiWi) und dem Stadtplanungsamt sowie zahlreichen weiteren wirtschaftsnahen Bereichen der Landeshauptstadt werden Anliegen von Unter-nehmen und Gründern betreut. Wichtig dabei: ein transparentes Vorgehen und regelmäßige Kommunikation mit Firmen/Gründern, die sich an die Stadt gewandt haben. Hier übernimmt das Referat für Wirtschaft eine Koordinierungsfunktion.
Ein großes Thema bleibt weiterhin die Entwicklung neuer Gewerbeflächen. Die Erschließung großer Flächen (Holtenau Ost, Kieler Süden) benötigt noch Zeit, umso wichtiger ist es, kleinere Flächen nutzbar zu machen. Die KiWi geht hier neue Wege. Sie wird zeitnah die Planung, Finanzierung und Durchführung der Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Boelckstraße (Holtenau) übernehmen und auch bei der Entwicklung des Airparks (Boelckestraße Süd) in die Verantwortung geht. Darüber hinaus werden stetig Flächen und frei werdende Gebäude auf ihre Nutzbarkeit hin analysiert. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen/-kreisen ist intensiviert worden.
Die Erschließung neuer Flächen ist auch eines der Leitprojekte des Industriepolitischen Dialogs. Zusammen mit IHK, Gewerkschaften sowie Vertretern von Firmen wurde im September 2016 die „Gemeinsame Erklärung Industriepolitischer Dialog der Landeshauptstadt Kiel“ vorgelegt, in der gemeinsame Leitprojekte aufgeführt werden. Mit der Vorlage der Erklärung, die zugleich ein Arbeitsprogramm für die nächsten Monate und Jahre ist, wurden die Aufgaben zu den dort genannten Projekten den einzelnen Akteuren zugeordnet. Vorrangig bearbeitet werden dort u.a. die Themen Gewerbeflächen, Entwicklung bzw. Unterstützung einer Wachstumsstrategie für die IT-Wirtschaft, Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie der Aufbau einer Imagekampagne für den Industriestandort Kiel.
Die Sichtbarkeit des Standortes Kiel zu erhöhen und die Leistungsfähigkeit von Wirtschaft und Wissenschaft regional, national und international darzustellen, ist eine Forderung, die nicht nur von den Teilnehmern des Industriepolitischen Dialogs erhoben wird, sondern von großen Teilen der Wirtschaft. Hier müssen Unternehmen und Wirtschaftsverbände sowie die Hochschulen selbst aktiv werden. Aber die Landeshauptstadt unterstützt diese Aktivitäten. So ist das Standortmarketing (in Abgrenzung zum City-Marketing/Tourismus) nun seit Jahresanfang 2017 bei der KiWi angesiedelt. Sie hat dafür Kapazitäten geschaffen und erarbeitet derzeit Maßnahmen dazu. Das alles in enger Abstimmung mit Kiel Marketing, dem Referat für Wirtschaft, dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und dem Referat Kieler Woche und auf der Basis einer (derzeit in der Entwicklung befindlichen) gemeinsamen Strategie. Eine gemeinsam entwickelte Organisationsstruktur stellt sicher, dass die Zusammenarbeit abgestimmt und verbindlich ist. Die Zusammenarbeit städtischer und nicht-städtischer Akteure bei der Organisation der Digitalen Woche Kiel hat schon gezeigt, wie viel Potenzial Kiel noch hat und dass die Stadt wahrgenommen wird. Ein Ziel des 2017 erstmals vorzulegenden Wirtschaftsberichts ist ebenfalls, die Verbesserung der Sichtbarkeit.
Das Standortmarketing ist nur ein Beispiel für eine engere Zusammenarbeit städtischer Einheiten. Auch bei der Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützen das Referat für Wirtschaft (Büro OB) und die KiWi, das Referat Kreative Stadt (Dezenat V) sowie Stadtplanungsamt und der Bereich Lokale Ökonomie (beide Dezernat II) die Akteure in der Stadt.
Die stärkere Internationalisierung als Teil der Gesamtstrategie ist mit dem Engagement
im Großstädte-Netzwerk Eurocities sowie der Aufnahme von Beziehungen zu San Francisco und Aarhus einen gewaltigen Schritt vorangekommen. Auch Partner in China und Südkorea zeigen ein verstärktes Interesse an einem Austausch. Es geht unter anderem darum, voneinander zu lernen, Kiel auch auf internationalem Parkett sichtbar zu machen, für Fachkräfte und Nachwuchs attraktiv zu sein sowie in der Stadt ein Gefühl der Internationalität zu verankern. Denn eine Sicht-barkeit auf internationalem Parkett wird in den kommenden Jahrzehnten zunehmend auch den wirtschaftlichen Erfolg von Städten positiv beeinflussen.
Im Innenstadtbereich sind in den kommenden Jahren während der Bauphase des Kleinen-Kiel Kanals Maßnahmen zur aktiven Wirtschaftsförderung vorgesehen. Beim Kiel-Marketing e.V. wurde eine Stelle im Stadt- und Citymanagement für Baustellenmarketing und Leerstandsmanagement geschaffen sowie vorhandene Aktionen und Veranstaltungen aufgewertet.
Erste Bausteine der Informations- und Imagekampagne zur Entwicklung der Kieler Innenstadt sind bereits umgesetzt. Die Maßnahmen werden zusammen mit dem betroffenen Einzelhandel,
den Eigentümern und der Immobilienwirtschaft erarbeitet und sollen auch
gemeinschaftlich finanziert werden. Dazu hat im März 2017 auf Einladung von Haus und Grund zusammen mit Kiel-Marketing e.V. eine Gedankenaustausch Innenstadt stattgefunden.
Eine weitere Maßnahme zur Wirtschaftsförderung lässt sich schließlich unter der
Überschrift „wirtschaftsfreundliche Verwaltung“ zusammenfassen. Dieser Aspekt
wurde ebenfalls im Rahmen des Gesamtstrategieprozesses aufgegriffen. Erste naheliegende Maßnahmen dazu (z.B. Ansprechpartner, Verzahnung der Arbeit städtischer Bereich, die wirtschaftsnah sind, Ausbau der Kommunikation mit Firmen und Organisationen der Wirtschaft) sind schon auf den Weg gebracht worden bzw. werden ganz praxisnah gelebt. Weitere Schritte sollen im Laufe dieses Jahres gemeinsam mit Vertretern von Unternehmen, Gewerkschaften und Kammern in einem Projekt erarbeitet werden.
Gesamtstrategieprozess
Die erste Phase des Strategieprozesses wurde mit einer Führungskräfteklausur am 21. und 22. Februar 2017 abgeschlossen. Insgesamt wurden bisher 66 Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert sowie in Korrelation mit den Strategischen Zielen der Landeshauptstadt Kiel ein strategischer Rahmen für die Verwaltungsarbeit vereinbart. Im Rahmen der sogenannten „Haushaltsperspektive“ wurden drei strategische Ziele abgeleitet:
•Handlungsfähigkeit erhalten
•Zu wirtschaftlichem Ressourceneinsatz beitragen
•Infrastrukturvermögen erhalten
Zur Führungskräfteklausur wurden die Maßnahmen priorisiert. Als zentrale Handlungsfelder wurden das Stellenbesetzungsverfahren sowie die Personalakquise, eine (strategische) Raumbedarfsplanung, ein zentrales Veranstaltungsmanagement sowie die Digitale Strategie beschlossen.
Aufgrund des hohen Bevölkerungswachstums in Kiel ist ein Stellenzuwachs in strategisch wichtigen Bereichen trotz der möglichen Optimierung von Verwaltungsprozessen auch im Rahmen einer digitalen Strategie erforderlich. Der Fachkräftemangel stellt die Landeshauptstadt Kiel bei der Personalgewinnung gleichzeitig vor eine Herausforderung. Daher wurden insbesondere im Personalbereich bereits Maßnahmen der Personalakquise sowie die Beschleunigung von Stellenbesetzungsverfahren umgesetzt. Dazu zählen Marketingkonzepte im Verwaltungs-, Pädagogik- sowie Ingenieursbereich sowie die Einführung eines digitalen Stellenbesetzungsverfahrens. Für die Organisationsabteilung im Personalamt wurde ein Fahrplan für Organisationsuntersuchungen festgelegt, u.a. um in einzelnen Bereichen Möglichkeiten der Ablaufoptimierung oder einer Optimierung von Strukturen zu untersuchen.
Andere Handlungsfelder, wie die Zentralisierung von Vergaberechtsexpertise sollen auf Basis von Projekttaufträgen im zweiten Quartal 2017 konkretisiert und Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden.
Mit der Einführung eines verbindlichen Führungskräftefeedback im April 2017 wurde zudem eine zentrale Maßnahme aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) auf den Weg ge-bracht, die u.a. die Motivation sowie die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern kann.
Erste Ergebnisse einer „Digitalen Strategie“ liegen vor, die in den kommenden Monaten unter Beteiligung diverser verwaltungsinterner sowie externer Akteure weiter konkretisiert werden sollen.
Aufgabe ist es jetzt, den Strategieprozess zu verstetigen und in die Arbeit zu integrieren. Dazu wird der Strategieprozess in den Ämtern und Bereichen der Landeshauptstadt Kiel fortgesetzt. Erste dezentrale Prozesse wurden daher in einigen Pilotämtern initiiert.
Die nächste Führungskräfteklausur ist im Juli 2017 geplant. Eine ausführliche Information der Selbstverwaltung folgt im Anschluss daran. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden fortlaufend (z.B. über den „Binnenblick“) unterrichtet und insbesondere im Rahmen der dezentralen Ämter- und Bereichsstrategien aktiv eingebunden.