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Antrag der Verwaltung - 0536/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbesetzung Stellvertreter „sozial erfahrener Personen“ in die Arbeitsgruppe gemäß § 116 SGB XII (Widerspruchsgruppe)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Soziale Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
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Entscheidung
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Jun 29, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Gemäß § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) XII sind vor dem Erlass eines Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe sozial erfahrene Personen beratend zu beteiligen. Eine entsprechende Regelung findet sich auch im Landesgesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB XII).
Als „sozial erfahrene Personen“ gelten Menschen, die eine entsprechende berufliche Tätigkeit ausüben bzw. ausgeübt haben (beispielsweise Ärzte/Ärztinnen, Lehrer/innen, Erzieher/innen, Gewerkschafter/innen) oder eine Funktion/Amt in entsprechenden Vereinen, Verbänden oder kirchlichen bzw. staatlichen Einrichtungen haben oder hatten und/oder dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit mehrjährig angehört haben (siehe Schlette in: Hauck/Noftz SGB XII, § 116).
Zur Konkretisierung hat der auf landesrechtlicher Grundlage zu bildende Gemeinsame Ausschuss nach § 3 AG-SGB XII hierzu im Jahr 2010 den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Kreis der sozial erfahrenen Dritten soll entsprechend der o.g. Zweckbestimmung aus sachkundigen Personen bestehen. Vorschlagsberechtigt für die Anhörung oder die Beteiligung von sozial erfahrenen Personen an den in § 7 Abs. 1 AG SGB XII beschriebenen Verfahren sind die Dritten, mit denen die örtlichen Träger der Sozialhilfe nach §§ 4 und 5 SGB XII zusammenarbeiten sollen. Dazu gehören insbesondere auch Vereinigungen, die Bedürftige betreuen oder Vereinigungen von Sozialleistungsempfängern.
Die Berufung von sachkundigen Personen, die praktische Erfahrungen mit den Problemen sozial schwacher Bürger haben, bleibt unabhängig von den eingereichten Vorschlägen unberührt.“
Des Weiteren empfiehlt der Gemeinsame Ausschuss:
Die Aufgabe, dies auszugestalten, ist nach der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Kiel in der Fassung vom 03. Mai 2006 dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit übertragen worden. Dieser legt die Kriterien einer Arbeitsgruppe und deren Besetzung fest.
Am 29.08.2013 wurden die folgenden „sozial erfahrenen Personen“ für die Widerspruchsgruppe benannt:
- Frau Jutta Kühl(zugleich Vorsitzende)
- Frau Sigrun Bashir-Fuchs
- Frau Bianca Kronschnabel
- Herr Konrad Wetzel
- Frau Marina Koch(für die Kreisarbeitsgemeinschaft der
freien Wohlfahrtsverbände)
Als Stellvertreter/innen wurden benannt:
- Stellvertreter: Ratsherr Michael Schmalz
- Stellvertreterin: Frau Helga Schreitmüller (für die Kreisarbeitsgemeinschaft der
freien Wohlfahrtsverbände)
Ratsherrr Michael Schmalz und Frau Helga Schreitmüller sind zwischenzeitlich verstorben, so dass eine Nachbesetzung bis zur nächsten Kommunalwahl erforderlich ist.
Als 1. Stellvertreterin steht Ratsfrau Gesa Langfeldt zur Verfügung. Von Seiten der Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände wurde Herr Wolfgang Mainz als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Gerwin Stöcken
Stadtrat