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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0540/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der anliegenden Stellungnahme der Landeshauptstadt Kiel zum Entwurf der Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 (siehe Anlage) wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass:

Die Landesregierung Schleswig-Holstein erarbeitet in einem mehrjährigen Prozess eine „Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030“, in der sie auf Grundlage einer fachübergreifenden Betrachtung aktueller Trends und Herausforderungen Leitlinien und Handlungsansätze für eine Entwicklung des gesamten Landes Schleswig-Holstein identifiziert.

Anfang 2017 hat die Landesregierung als nächsten Schritt der Erarbeitung einen ersten vollständigen Entwurf veröffentlicht und die Öffentlichkeit um Stellungnahme gebeten. Die Verwaltung will dieser Aufforderung Folge leisten und schlägt deshalb die im Anhang angeführte Stellungnahme vor.

Ziele der Stellungnahme sind, die für die Landeshauptstadt Kiel relevanten Aspekte und potenziellen Auswirkungen des Planwerks herauszuarbeiten, Position zu beziehen und Anregungen für die weitere Bearbeitung zu geben.

 

Hintergrund:

Die Landesentwicklungsstrategie: Erarbeitungsprozess, Ziele und Inhalte der Landesentwicklungsstrategie

Im Jahr 2013 hat die Landesregierung mit einem umfassenden und offenen Dialog- und Arbeitsprozess mit begonnen die Landesentwicklungsstrategie zu erarbeiten.

Im Entwurf der Landesentwicklungsstrategie werden die grundlegenden Ziele festgehalten:

Die Landesentwicklungsstrategie zeigt auf, wo Schleswig-Holstein heute steht und wohin sich das Land bis zum Jahr 2030 entwickeln soll. Welche Handlungsansätze, Strategien, Konzepte und Lösungen benötigen wir dafür heute und in den nächsten Jahren? Was davon gibt es heute schon und sollte in den nächsten Jahren überarbeitet und angepasst werden? Um diese Fragen zu beantworten, schafft die Landesentwicklungsstrategie einen Referenzrahmen: Sie setzt Schwerpunkte, beschreibt Zielstellungen, zeigt, welche Chancen wir heute schon nutzen und welche Lücken wir füllen müssen.“ (S.12)

In der Strategie werden in elf Leitlinien zentrale Chancen und Herausforderungen zur Zukunft Schleswig-Holsteins beschrieben. Diese Leitlinien behandeln Themen wie Digitalisierung, Lebensqualität als Standortfaktor, Bildung, Mobilität, natürliche Lebensgrundlagen, Zuwanderung oder auch die Modernisierung der staatlichen Institutionen.

Innerhalb dieser Leitlinien werden „Handlungsansätze identifiziert. In diesen Handlungsansätzen werden bereits angegangene Konzepte und Strategien angeführt sowie Handlungsbedarf für weitere Konzepte dargestellt. Beispiele für neue Konzepte und Strategien sind ein „Open Data-Konzept“, ein Gesamtkonzept „Lebensqualität SH“, die Neustrukturierung der Kita-Finanzierung, die Fortschreibung des Landesnahverkehrsplans, die Neuaufstellung von Landesentwicklungsplan und Regionalplänen oder auch eine „Hilfe für Kommunen mit schwieriger Haushaltslage“.

Diese Leitlinien und Handlungsansätze sollen die zukünftige Arbeit der Landesregierung und der Landesverwaltung vorgeben und gleichzeitig einen Orientierungsrahmenr gesellschaftliche Akteure, Multiplikatoren und Träger öffentlicher Interessen bieten, um eigenständig Strategien und Konzepte an die Landesentwicklungsstrategie anzupassen.

Darüber hinaus bewegt sich die Landesentwicklungsstrategie auf einer übergeordneten Ebene. Es werden keine konkreten Entscheidungen in den einzelnen Leitlinien getroffen. Die Ausarbeitung ist den jeweiligen Teilstrategien der Landesregierung vorbehalten.

Die Landesentwicklungsstrategie im Volltext sowie weitere Informationen zu den Inhalten und dem Erarbeitungsprozess finden Sie unter www.les.schleswig-holstein.de. Aufgrund des Umfangs der Landesentwicklungsstrategie wird auf einen Druck des Dokuments verzichtet (260 Seiten).

 

Wesentliche Aspekte der Position der Landeshauptstadt Kiel:

Grundsätzlich schlägt die Verwaltung vor, die Landesentwicklungsstrategie als umfassende Zieldarstellung der Arbeit der Landesregierung und weiterer Akteure an der Entwicklung Schleswig-Holsteins zu begrüßen.

Es wird allerdings bemängelt, dass in der Regel allgemeine Zielaussagen formuliert werden, die weder greifbare Handlungsansätze bieten, Prioritäten klar formulieren noch bestehende Konflikte klar ansprechen oder entscheiden.

Darüber hinaus wird angeführt, dass die Rolle der Oberzentren nicht ausreichend berücksichtigt wird, sowohl auf finanzieller (Lastenausgleich und Konnexität) noch auf fachlicher Ebene (spezifische Herausforderungen zum Beispiel im Wohnungsmarkt, in der Mobilität oder dem Klimaschutz).

Im Entwurf der Stellungnahme sind diese Punkte entlang der Struktur der Landesentwicklungsstrategie ausführlich dargestellt.

 

Weiteres Vorgehen:

Die ursprüngliche Frist für die Abgabe der Stellungnahme war Ende Mai. Es konnte mit der Staatskanzlei vereinbart werden, dass eine Übermittlung noch unmittelbar nach der Ratsversammlung am 08.06.2017 möglich ist.

 

In Vertretung

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 8, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen