Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0576/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

- 1 -

Veranlassung

 

Im September 2016 wurde dem Ortsbeirat Gaarden durch das Theater Lore & Lay die konkrete Projektidee für ein Theaterschiff in der Hörn vorgestellt. Der von den künftigen Betreibern vorge- geschlagene Standort am Ostufer der Hörn, der im Ortsbeirat auf große Zustimmung stieß, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht Gegenstand einer planerischen oder rechtlichen Gesamtbeurteilung durch die Stadtverwaltung gewesen.

 

Die Ämter des Dezernats für Stadtentwicklung und Umwelt wurden erstmals ausführlich am 23.02.2017 im Rahmen eines Planungsgesprächs mit dem Vorhaben vertraut gemacht. Unter Abwägung verschiedenster Belange wurde von ihnen ein Standort am Westufer empfohlen.

 

Der Kulturausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 28.03.2017, also etwa einen Monat später, mit einer Prüfung, wie erreicht werden könne, "dass das Theaterschiff, wie ursprünglich vorgesehen, an der Ostkante der Hörn einen Liegeplatz nutzen kann".

 

Rechtliche und planerische Rahmenbedingungen für die Standortwahl

 

a)  Planfeststellungsbeschlüsse "3. Fährterminal" und "Hörnbrücke":

 

Im Rahmen der beiden o.g. Planfeststellungsverfahren – in Verbindung mit zwei naturschutz-rechtlichen Genehmigungsverfahren zur Spundwandsanierung im Hörnbereich – wurde in den 90er Jahren eine Ersatz-Heringslaichfläche in der südöstlichen Hörn ausgewiesen. Diese Fläche dient als Ersatz für einen Flachwasserbereich, der im Bereich des heutigen Norwegenkais als Laichfläche und Kinderstube des Ostseeherings diente und der im Zuge der Baumaßnahmen vollständig beseitigt wurde. Die Ersatzfläche wurde 1998 für diesen Zweck durch Steinschüttun-gen hergerichtet und stellt aufgrund des dadurch ermöglichten Bewuchses einen Bereich hoher Biodiversität dar. Die trapezförmige Fläche ist in der Örtlichkeit durch gelbe Tonnen markiert (siehe Anlage 1) und darf gemäß Planfeststellungsbeschluss weder überfahren noch beschattet oder sonst wie beeinträchtigt werden. Sie ist vielmehr in ihrer ökologischen Funktion dauerhaft zu erhalten. Schiffsliegeplätze werden daher durch das Hafenamt in diesem Bereich nicht vergeben; auch für außergewöhnliche Anlässe wie die zentrale Festveranstaltung zum Tag der Deutschen Einheit im Jahre 2006 konnte hier keine Ausnahme zugelassen werden.

 

Die räumliche Festlegung und anschließende Herrichtung der vor dem Ostufer der Hörn loka-lisierten Ersatzfläche im Rahmen der wasserrechtlichen Planfeststellung durch das damalige Ministerium für Wirtschaft, Technik und Verkehr SH beruht darauf, dass die Heringe dem Süßwasserlockstrom der Mühlenau folgen, die am südöstlichen Ende der Hörn in die Förde mündet. Die Fläche ist in ihrer Funktion daher nicht verlagerbar.

 

Die oben geschilderte, vom Ufer aus erkennbar abgegrenzte Ersatzfläche grenzt in südlicher und nördlicher Richtung an weitere naturschutzrechtlich festgesetzte Bereiche, in denen auf dem Meeresgrund Ausgleich für bauliche Eingriffe geschaffen wurde. Sie alle bilden in ihrer Gesamtheit eine zusammenhängende Maßnahmenfläche (Anlage 2; Auszug aus dem Kompensationsflächenkataster der unteren Naturschutzbehörde). Anders als in der "Kernfläche" der Anlage 1 ist in den Randbereichen ein Befahren, Anlegen etc. nicht strikt untersagt. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist es wünschenswert, Schiffe hier nicht für längere Zeit vor Anker gehen zu lassen, um eine dauerhafte Beschattung zu vermeiden. Jedenfalls eine zeitweilige Ansiedlung eines Theaterschiffs südlich des Germaniahafens (z.B. bis zum Abschluss der dortigen Wohnbebauung) ist umweltrechtlich nicht ausgeschlossen.

 

b)  Stadtplanerische Belange:

 

Im Falle einer dauerhaften Verankerung des Theaterschiffs südlich des Germaniahafens könnten ggf. Konflikte mit der (in einigen Jahren fertiggestellten) Wohnbebauung und ggf. auch mit einem Traditionshafen am Germaniabecken entstehen.

 

Für eine Ansiedlung des Theaterschiffs an der südwestlichen Ecke des Hörnbeckens spricht, dass die dortige Promenade eine Belebung erfährt, die dort – anders als am Ostufer – nicht durch zukünftige Bebauung erfolgen kann.

 

Belange, die unabhängig von der Wahl des Standorts zu beachten sind:

Unabhängig von der Standortentscheidung ist darauf zu achten, die Nutzbarkeit der Promenade am Ufer zu erhalten (z.B. keine Container, sonstige Bauten oder weitere Gegenstände auf der Promenade).

 

c)  Verkehrsplanerische Belange:

 

Eine Zufahrt ist an beiden Uferseiten vorstellbar; Stellplätze im weiteren Umfeld sind jeweils verfügbar. Eine verkehrliche Anbindung ist am Ostufer jedoch noch nicht vorhanden.

Eine Anbindung an den ÖPNV liegt primär auf der Westseite der Hörn vor. Eine gute, fußläufig erreichbare Anbindung zum Hauptbahnhof Kiel, zum ZOB / Reisebusparkplatz sowie zur zentralen Umsteigeanlage Sophienblatt sind gegeben. Zur Unterstützung des Umweltverbundes (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV) ist am Hauptbahnhof eine Mobilitätsstation mit entsprechenden Angeboten sowie einer verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsberatung vorhanden.

Zur Abwicklung von nicht vermeidbaren Individualverkehren und Lieferverkehren stehen Parkplätze im Parkhaus CAP und zukünftig das Parkhaus ZOB wieder zur Verfügung.

 

d)  Hafenbehördliche und bauordnungsrechtliche Belange:

 

Hafenbehördliche und bauordnungsrechtliche Erwägungen sind für die Frage der Standortwahl (konkret: Westufer oder Ostufer der Hörn) nicht relevant.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die hier zusammengestellten umweltrechtlichen und stadtplanerischen Argumente, die in der öffentlichen Diskussion bisher kaum eine Rolle spielten, sind neben anderen Erwägungen angemessen zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird kurzfristig eine Beschlussvorlage erstellen, in der verschiedene Möglichkeiten des weiteren Vorgehens einander gegenübergestellt werden.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

Anlagen:   1)  Lage der planfestgestellten Ersatz-Heringslaichfläche in der Hörn

     2)  Lage der Gesamt-Ausgleichsfläche gemäß Kompensationskataster

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Jun 27, 2017 - Kulturausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jul 4, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen