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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0594/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit am 30.05.2017 wurde die Verwaltung gebeten, eine belastbare Einschätzung über die eventuelle mietbegrenzende Wirkung durch Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung abzugeben (Drs. 0533/2017).

 

Grundsätzlich ist eine nachträgliche Aufnahme der LH Kiel in die Kappungsgrenzenverordnung möglich.

 

Hierfür ist es erforderlich, dass sich die LH Kiel gegenüber dem Land durch ein Votum der Selbstverwaltung oder eine positive Stellungnahme der Verwaltung für eine Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung ausspricht. Dabei ist darauf einzugehen, inwieweit im Gegensatz zum bisherigen Sachstand ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt.

 

Das Land würde daraufhin prüfen, ob die Voraussetzungen zur Feststellung eines angespannten Wohnungsmarktes und damit zur Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung erfüllt sind. Die bei der Prüfung in 2014 zugrunde gelegten Indikatoren waren: Höhe der Angebotsmiete 2013, Anteil Angebotsmieten 2013 bis max. 6 €/m², Veränderung der Angebotsmieten 2010-2013, Leerstand bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, Anteil der Ferienwohnungen in Mehrfamilienusern, Einkommen pro Steuerpflichtigem, Bezieher SGB II in der Bevölkerung, Differenz Entwicklung Haushalte zu Wohnungen 2009-2012, Haushaltsprognose bis 2025.

Wird durch die Bewertung der Indikatoren eine Gesamtpunktzahl von mindestens 13 erreicht, gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

 

Eine belastbare Einschätzung ist in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen. Die Verwaltung wird ihre Einschätzung zur Auswirkung der Kappungsgrenze deshalb zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 19.09.2017 vorlegen.

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Beschlüsse

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Jun 29, 2017 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen