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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0604/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Der beigefügte Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht gem. § 18 Abs. 4 des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes ist alle zwei Jahre zu erstellen, dem Ministerium für Soziales, Ministerium für Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vorzulegen und zu veröffentlichen.

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

 

Anlage

tigkeitsbericht

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jun 29, 2017 - Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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Jul 4, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

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Jul 20, 2017 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen