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Antrag der Verwaltung - 0620/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterentwicklung der Fördeschifffahrt – Erneuerung des Schiffsparks
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Jul 12, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 20, 2017
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Antrag
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Antrag:
- Der Beschaffung von vier neuen Fahrgastschiffen für die Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH - SFK in dem Zeitraum von 2017 bis 2025 mit einem geschätzten Investitionsvolumen von rd. 15,5 Mio. € zum Erhalt der Fördeschifffahrt wird zugestimmt.
- Den hieraus resultierenden, sukzessiv steigenden Kosten bis zu jährlich rd. 1 Mio. € ab 2025, die aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Landeshauptstadt Kiel/EBK und der SFK den städtischen Haushalt belasten werden, wird zugestimmt.
- 3 -
Sachverhalt/Begründung
- 1 -
Begründung:
Die Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH (SFK) erbringt seit vielen Jahren als 100 %ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Kiel Personenbeförderungsleistungen auf der Kieler Förde. Die Bevölkerung identifiziert sich in hohem Maße mit der SFK und die Fördeschifffahrt verfügt über einen hohen Stellenwert in der Kieler Politik. Fördeschifffahrt gehört zu Kiel wie die Kieler Woche und die Fördedampfer prägen das Gesicht unserer Stadt wesentlich.
Vor dem Hintergrund des vielfach geäußerten Wunsches, die Fördeschifffahrt auszubauen und der Tatsache, dass vier der fünf Passagierfähren zwischen 1983 und 1986 gebaut wurden und somit das Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht haben, ist das Projekt zur „Weiterentwicklung der Fördeschifffahrt“ von der SFK und vom Eigenbetrieb Beteiligungen (EBK) auf den Weg gebracht worden. Handlungsbedarf besteht auch deshalb, weil aufgrund des Alters der Schiffe der Instandhaltungsaufwand kontinuierlich ansteigt und es zunehmend schwieriger wird, Ersatzteile für die Fahrgastschiffe zu beschaffen. Dieses führt neben den steigenden Kosten zu längeren Ausfallzeiten der Schiffe und erhöht die Gefahr, dass der Fahrplan nicht eingehalten werden kann.
Die Weiterentwicklung der Fördeschifffahrt ist Teil eines Prozesses zur Verbesserung der Mobilität in der gesamten Kiel Region. Hierfür wurden bisher u.a. die folgenden Projekte auf den Weg gebracht bzw. schon abgeschlossen:
- Rahmenplan Kieler Förde
- Masterplan Mobilität für die Kiel Region
- Mobilitätskonzept für einen nachhaltigen öffentlichen Nah- und Regionalverkehr in Kiel
- Masterplan 100 % Klimaschutz in Kiel
In einem Workshop im September 2016 haben Aufsichtsrat, Geschäftsführung und der EBK wichtige Elemente des anstehenden Modernisierungsprozesses diskutiert. Die Konstruktion der neuen Fahrgastschiffe orientiert sich an den derzeit eingesetzten Fahrgastschiffen „Laboe“ und „Heikendorf“. Die bisherigen Schiffe verfügen über eine Zulassung für 300 Fahrgäste. Dies wird auch für die Neubauten angestrebt, jedoch könnten aufgrund veränderter sicherheitstechnischer Anforderungen die neuen Schiffe nur eine Zulassung für 250 Fahrgäste erhalten. Eine weitere wichtige Anforderung an die Fahrgastschiffe stellen barrierearme, breitere Rampen dar, um einen schnelleren und sichereren Fahrgastwechsel für alle Fahrgastgruppen und für das Personal zu ermöglichen. Zudem soll auch das Hauptdeck barrierearm gestaltet und die Anzahl der Fahrradstellplätze von derzeit 20 auf mindestens 40 Plätze erhöht werden.
Die SFK-Geschäftsführung hat einen Gutachter beauftragt, die Vor- und Nachteile der möglichen Antriebskonzepte für die neuen Fahrgastschiffe zu untersuchen. Konkret wurden neben dem klassischen Diesel-Mechanischen ein Diesel-Elektrischer und ein Hybridantriebskonzept untersucht und die Ergebnisse dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 vorgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich aus Umweltgründen gegen einen Diesel-Mechanischen Antrieb entschieden und den Beschluss gefasst, im Rahmen der Ausschreibung Angebote sowohl für einen Diesel-Elektrischen als auch für einen Hybridantrieb einzuholen.
Die SFK plant, im Sommer dieses Jahres der EU-weiten Ausschreibung ein öffentliches Präqualifikationsverfahren voran zu stellen. Vorteil dieses Verfahrens ist, dass die SFK in kurzer Zeit einen guten Überblick über die Eignung der Werften erhält. Die Werften müssen z.B. Qualifikationsnachweise und Erfahrungen mit vergleichbaren Aufträgen vorlegen, wobei die Eignung für die vollständige Leistungskette bis hin zum Nachunternehmereinsatz nachgewiesen werden muss. Ziel ist es, im ersten Schritt ein neues Fahrgastschiff mit der Option auszuschreiben, drei weitere Schiffe zu bestellen. Ein weiterer Vorteil für die SFK besteht darin, dass die SFK eine Preissicherung auch für die drei weiteren Schiffe erhält, während der höhere Auftragswert das Interesse der Werften erhöht. Die Ausschreibung muss hierbei so flexibel sein, dass ggf. auch wesentliche Änderungen vorgenommen werden können. Nach Auswertung der praktischen Erfahrungen mit dem ersten Neubau sollen die Erkenntnisse in die Konstruktion weiterer, möglichst typgleicher Fahrgastschiffe einfließen.
Wie bereits dargestellt, müssen aufgrund des Alters der Schiffe vier der fünf Fahrgastschiffe (Ausnahme „Schwentine“) neu beschafft werden. Die Geschäftsführung der SFK hat für die Beschaffung des ersten neuen Fahrgastschiffes einen Kaufpreis von 3,75 Mio. € und für das zweite bis vierte Schiff einen Preis von 3,9 Mio. € angenommen. Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren betragen die Aufwendungen für den Kapitaldienst (Zinsen und Abschreibungen) somit rd. 250 T€ pa. Unter der Annahme, dass ab 2019 alle zwei Jahre ein neues Schiff in Dienst gestellt wird, wird das Jahresergebnis der SFK ab 2025 zusätzlich mit einem Betrag von rd. 1 Mio. € pa (rd. 250 T€ pro Schiff) für Zinsaufwendungen und Abschreibungen belastet.
Die Modernisierung der Fahrgastflotte wird deshalb zu dauerhaften Jahresfehlbeträgen bei der SFK führen. Signifikante Kostensenkungen innerhalb des operativen Geschäfts der SFK sind nicht mehr zu erwarten, da die SFK in den vergangenen Jahren in einem grundlegenden Restrukturierungsprozess erhebliche Einsparungen erreicht hat. Aufgrund des zwischen der SFK und der Landeshauptstadt bestehenden Ergebnisabführungsvertrages müssen die Fehlbeträge vom EBK ausgeglichen werden. Mittelfristig wird der EBK aufgrund der verringerten Divendendenzahlungen der Stadtwerke darauf angewiesen sein, dass die Fehlbeträge des EBK aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden, so dass die Modernisierungskosten letztendlich den städtischen Haushalt belasten.
Mit der Beschaffung von vier neuen Fahrgastschiffen wird der Fehlbetrag der Sparte „Personenbeförderung“ um rd. 1 Mio. € ansteigen. In den vergangenen Jahren hat die SFK mit Ausnahme des Jahres 2015 stets ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt, da die „Schleppsparte“ den Verlust der Sparte „Personenbeförderung“ ausgleichen konnte. Aufgrund des Kostenanstiegs wird der mittel- bis langfristig zu erwartende Fehlbetrag von rd. 1 Mio. € pa daher vom EBK bzw. von der Landeshauptstadt auszugleichen sein.
Vor dem Hintergrund des übergreifenden Ziels, in der Landeshauptstadt weiterhin Personenverkehr auf der Kieler Förde anzubieten und unter gleichzeitiger Beachtung der stark ansteigenden Fehlbeträge hat der Aufsichtsrat der SFK den Beschluss gefasst, den aktuellen Stand der Fördeschifffahrt zu erhalten, die Flotte und das Fahrplanangebot aber vorerst nicht auszubauen.
Parallel zu den in der Landeshauptstadt Kiel geführten Diskussionen hat die Verwaltung mit dem Kreis Plön und den Umlandgemeinden Gespräche zur Weiterentwicklung der Fördeschifffahrt geführt, die bislang aber noch zu keinen nennenswerten Ergebnissen geführt haben. Aus jetziger Sicht ist deshalb davon auszugehen, dass die Landeshauptstadt mit diesem Konzept zur Modernisierung der Fahrgastschiffe in Vorleistung treten muss. Eine Ausweitung des Linienangebotes setzt daher einen wesentlichen finanziellen Beitrag des Kreises Plön und der Umlandgemeinden voraus.
Unabhängig hiervon sollen in dem Erneuerungsprozess auch Varianten zur Neustrukturierung des Linienangebotes als mögliche Alternative zum Status-Quo betrachtet werden. Erste Überlegungen gehen dahin, die Längs- und Querverkehre stärker zu trennen und zusätzliche Querungen im Pendelverkehr einzurichten, die deutliche Zeitgewinne für die Nutzer bewirken würden. Grundlage für diese neuen Verbindungen sollte die bisherige Diskussion und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligungen sein. Insgesamt wird es aber aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel keine wesentliche Ausweitung der Verkehre geben können.
Bislang hat die Landeshauptstadt die SFK jeweils für ein Jahr mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Aufgaben betraut. Zur Unterstützung der Finanzierung der vier neue Fahrgastschiffe im Gesamtvolumen von rd. 15,5 Mio. € wird ein mehrjähriger Betrauungszeitraum geprüft, um eine langfristige Finanzierung der Investitionen zu ermöglichen.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister