Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0632/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 0976/2016) informierte das Jugendamt im November 2017 anhand einer Evaluation der Jugendhilfeplanung über den Erfolg sozialräumlich orientierter Projekte gemäß § 16 SGB VIII in Kiel.

 

Die Auswertung hatte gezeigt, dass man durch niedrigschwellige Maßnahmen Zugänge zu Familien zeitnah schaffen kann. Im Vergleich zur üblichen Gewährungspraxis ambulanter Hilfen zur Erziehung gelingt es in vielen Fällen situationsbezogen zu intervenieren und zu stützen.

 

Daher ist nun geplant weitere Mittel aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung in den Bereich dieser Projekte umzusteuern. Konkret sollen das Projekt Donauwelle[1] in der Fördersumme um 50.000 € erhöht werden und weitere 250.000 € aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung in die Etablierung neuer Projekte zum Ausbau der Präventionsketten in Kiel fließen.

 

Mit dieser Geschäftlichen Mitteilung wird der Jugendhilfeausschuss über den weiteren Umsetzungsprozess informiert.

 

Wo sollen die Mittel eingesetzt werden?

 

In einem intensiven Diskussionsprozess der Leitungskräfte des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) und der Jugendhilfeplanung wurde vereinbart, dass Eltern in jedem Einzugsbereich eines Sozialzentrums von den neuen präventiven Angeboten profitieren sollen. Alle sechs Einzugsgebiete weisen spezifische Problemfelder auf, denen mit präventiven Hilfen begegnet werden kann.

 

Welches Konzept soll umgesetzt werden?

 

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sollen weitere Projekte nach dem Konzept der „Präventiven Hilfen“, ähnlich des gleichnamigen Kooperationsprojektes zwischen dem Familienzentrum Kaiserstraße und dem Sozialzentrum Gaarden, entwickelt werden (siehe Anlage). Kennzeichnend für dieses Konzept ist der niedrigschwellige Einsatz von zusätzlichen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe erfahrenen Fachkräften eines Leistungserbringers der Jugendhilfe in der Regeleinrichtung vor Ort. Die Niedrigschwelligkeit ergibt sich daraus, dass die zusätzlichen Fachkräfte auch im Regelbetrieb der Einrichtung präsent und den Eltern dadurch bekannt und vertraut sind. Haben Eltern einen Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben, können die zusätzlichen Fachkräfte entweder direkt von den Eltern angesprochen werden oder die Mitarbeitenden der Einrichtung können eine Unterstützung der Eltern vermitteln.

 

Die Steuerung des Einsatzes der Fachkräfte erfolgt durch ein Fachberatungsgremium, welches mit Fachkräften der Regeleinrichtung, des Leistungserbringers sowie des ASD besetzt ist. Ein direkter Kontakt der betreffenden Eltern mit dem  ASD und die damit mitunter einhergehenden Vorbehalte können auf diesem Wege vermieden bzw. neue Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem ASD aufgebaut werden. Der Sozialdatenschutz wird im Fachberatungsgremium durch anonymisierte Fallberatungen gewahrt.

 

Das erprobte und bewährte Konzept ist ausreichend flexibel, sodass es den tatsächlichen Rahmenbedingungen vor Ort am Standort der Kooperationspartner und entsprechend dem Bedarf der Eltern weiterentwickelt werden kann.

 

Seitens der Jugendhilfeplanung liegen inzwischen fundierte Kenntnisse für eine aussagekräftige Evaluation der Konzeption vor, sodass die Wirkmessung unmittelbar bei Projektbeginn mit bereits entwickelten Messinstrumenten beginnen kann.

 

Wie soll weiter vorgegangen werden?

 

Ein wesentliches Kriterium  bei der konkreten Auswahl von Regeleinrichtungen für neue Projektstandorte ist, dass sie von einer nennenswerten Zahl von Familien genutzt werden, die Begleitungs- und Unterstützungsleistungen des ASD in Anspruch nehmen. Ein Kernziel der Umsteuerung ist, den Bedarf für die Inanspruchnahme von HzE zu reduzieren und im Vorfeld eine entsprechende niedrigschwellige Begleitung anzubieten.

 

Die Fachkräfte in den Sozialzentren verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Regeleinrichtungen und können daher zeitnah geeignete Standorte für die Umsetzung des Konzeptes identifizieren. In Frage kommen vor allem Einrichtungen, in denen eine vertrauensvolle Elternarbeit bereits konzeptionell verankert ist. Der Fokus soll hierbei vor allem auf Familienzentren oder geeignete Kindertagesstätten gelegt werden, da hier besonders viele Familien mit sehr jungen Kindern erreicht werden können. Dadurch wird die präventive Wirkung der geplanten Maßnahmen erhöht. Sollte sich eine andere Regeleinrichtung wie etwa eine Schule ebenfalls als geeignet herausstellen, soll auch mit dieser eine Kooperation möglich sein.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird über den weiteren Prozess sowie die entstehenden Projekte informiert.

 

 

 

 

 

Renate Treutel               

Stadträtin

 

 


[1] Stadtteilprojekt im Einzugsbereich Krooger Kamp mit Schwerpunkten bei der Tagesstrukturierung für Kinder, Beratung von Eltern und aufsuchender Sozialarbeit

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Jul 5, 2017 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen