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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0633/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufnahme des Untersuchungsgebietes „Grüne Wik“ in das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ beim Land Schleswig-Holstein zu beantragen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Programmaufruf und Interessenbekundung

Mit Schreiben vom 10. März 2017 hat das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein alle Mittel- und Oberzentren aufgefordert, eine Interessenbekundung als ersten Schritt zur Aufnahme in das bundesweit neu eingeführte Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ einzureichen.

 

Auf Basis des gerade erst beschlossenen Kleingartenentwicklungskonzeptes (vgl. Drs.-Nr.: 0846/2016), des aktuellen Landschaftsplans, des freiräumlichen Leitbilds Kiel und Umland sowie eines ämterübergreifenden Abstimmungsprozesses hat sich die Kieler Stadtverwaltung darauf verständigt, am 09.05.2017 eine Interessenbekundung für das Untersuchungsgebiet „Grüne Wik“ beim Ministerium einzureichen.

 

Hintergründe r die Auswahl des Gebietes sind zum einen die Tatsache, dass für die dicht bebauten Bereiche des Ortsteils in freiräumlichen Konzepten eine Unterversorgung der Wohnbereiche an Erholungsflächen ausgewiesen wird. Mit dem Vorhandensein großflächiger Grünzüge in dem Untersuchungsgebiet ist jedoch die Möglichkeit gegeben, durch eine zielorientierte Umgestaltung der Flächen im Sinne des Förderungsprogramms qualitätsvolle Erholungsräume zu schaffen und die Nutzbarkeit wie Wahrnehmung der Grünflächen für die Bevölkerung auszubauen. Zum anderen besteht mit der Aufnahme des Gebietes in das Städtebauförderungsprogramm die Chance, die Anbindung des Marinequartiers insbesondere für den Fuß- und Radwegeverkehr an den Kernbereich des Ortsteils Wik zu verbessern. Aber nicht nur die Anbindung des Marinequartiers, sondern auch die gesamte Anbindung des Untersuchungsbereiches an Fußwege und Velorouten und die adäquate innere Weiterführung des Fuß- und Radwegenetzes sollen im Fokus der Maßnahmengestaltung liegen (vgl. Drs.-Nr.: 0058/2017). Wichtiger Faktor kann hierbei im Sinne des Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzeptes (vgl. Drs.-Nr.: 0569/2016) die Gestaltung von sicheren  Querungsmöglichkeiten bestehender Hauptkreuzungen sein.

Ergänzend wird geprüft, ob der Neubau einer Kindertagesstätte im Untersuchungsgebiet möglich ist und gefördert werden kann. Der Bedarf ist gem. der aktuellen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung offenkundig (vgl. Drs.-Nr.: 0427/2017).

 

Am 17.05.2017 fand mit einer Vertreterin des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten eine Ortsbesichtigung des skizzierten Untersuchungsgebietes statt, im Rahmen derer angedachte Schlüsselmaßnahmen besichtigt wurden. Ein positiver Bescheid der Interessenbekundung und somit die Aufforderung zur Abgabe des Aufnahmeantrags wurde hier in Aussicht gestellt.

 

Aufnahmeantrag und Vorbereitende Untersuchungen

Die jetzt erforderliche Antragstellung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm ist der zweite Schritt des Ausschreibungsverfahrens und beinhaltet die Einreichung der in der Anlage beigefügten Unterlagen beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten. Diese können aufgrund des Verfahrensablaufs einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme nur eine erste Einschätzung der zu behebenden städtebaulichen Missstände sowie der Handlungsoptionen aufzeigen und eine erste Größenordnung der Gesamtkosten (ca. 8 Mio. Euro) enthalten. Im aktuellen Programmjahr 2017 werden zunächst 700.000 Euro Städtebauförderungsmittel beantragt, um zum einen die Vorbereitenden Untersuchungen erarbeiten lassen zu können und zum anderen die Planungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte vergeben zu können. Die Vergabe der Planungsleistungen für die Kindertagesstätte kann erst vorgenommen werden, wenn vorab die Standortfrage und die wechselseitigen Abhängigkeiten von Betreibermodell und Städtebauförderrichtlinien erfolgreiche geklärt werden können. Diese Klärungen werden aktuell vorbereitet, konnten jedoch vor der Frist der Antragstellung nicht abgeschlossen werden. Eine Beantragung der Mittel bereits zum Programmjahr 2017 ist trotzdem notwendig, um die Planung nach Klärung der skizzierten Fragen kurzfristig vergeben zu können.

 

Die Beantragung der weiteren Mittel folgt in den folgenden Programmjahren.

 

Nach Aufnahme des Projektes Grüne Wik in das Förderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ sind die so genannten Vorbereitenden Untersuchungen der erste in die Wege zu leitende Planungsschritt. Diese Vorbereitenden Untersuchungen müssen die Anforderungen des §141 Baugesetzbuch (BauGB) erfüllen. Hierfür wird nach Aufnahme des Projektes durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten eine separate Beschlussvorlage zu Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen den städtischen Gremien vorgelegt. Der Start für die Vorbereitenden Untersuchungen ist für 2018 geplant.

 

Im Ergebnis enthalten die Vorbereitenden Untersuchungen eine abschließende Beurteilung des abzugrenzenden Fördergebietes, der zu behebenden Missstände, der Sanierungsziele, der geeigneten Maßnahmen sowie eine Übersicht zu den Kosten und der Finanzierung.

 

Das beinhaltet, dass der vorliegende Antrag zur Programmaufnahme und die eingereichten Unterlagen nicht unveränderlich sind und keinen Beschluss der Vorbereitenden Untersuchungen oder des finalen Maßnahmenkonzeptes vorwegnehmen. Frühestens mit Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen geplant für das Jahr 2019 - können die durchzuführenden Maßnahmen zur Behebung der städtebaulichen Missstände und damit auch die Grobkostenschätzung der Gesamtmaßnahme für das Untersuchungsgebiet als Handlungsgrundlage konkretisiert werden. Dann können bedarfsgerecht weitere Förderungsanträge in Folgejahren gestellt werden. Sollten im Einzelfall Maßnahmen mit besonderer Dringlichkeit vorgesehen werden, ist dieses nach intensiver Abstimmung mit dem Ministerium möglich.

 

Im Rahmen der Städtebauförderung ist die Kommune nach Abzug der nicht förderfähigen Kosten zu einem Drittel an den Städtebauförderungsmitteln beteiligt (Kofinanzierung der Bundes- und Landesmittel). Die aktuell erforderlichen Haushaltsmittel für die Vorbereitenden Untersuchungen sind vorhanden. Die Haushaltsmittel für die später zu realisierenden Teilprojekte werden in die Haushaltsplanungen der Folgejahre eingebracht.

 

Die Inhalte des Förderantrags wurden am 14.06.2017 dem Ortsbeirat Wik vorgestellt. Der Ortsbeirat befürwortet die Antragstellung beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten zur Aufnahme des Untersuchungsgebietes in das Städtebauförderungsprogramm. Der Ortsbeirat erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

Einbindung in den Prozess des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Wik

In der Wik finden aktuell weitere Stadtteilentwicklungsprozesse statt. Auf Grundlage der Drucksache 0304/2017 (Integrierte Stadtteilentwicklung Wik) wird derzeit ein Prozess gestartet, der die verschiedenen Handlungs- und Projektansätze im Ortsteil in einem integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) zusammenführen soll.

 

Aufgrund der großen räumlichen und inhaltlichen Überschneidungen ist vorgesehen, die Vorbereitenden Untersuchungen für die Grüne Wik in einem gemeinsamen Planungsprozess mit dem STEK erstellen zu lassen. Die Grüne Wik ist hier ein räumlich begrenzter und umsetzungsorientierten Baustein des STEK.

 

Diese Kombination hat neben der planerischen Integration auch den Vorteil, dass die Bürger- und Akteursbeteiligung sowie die politische Abstimmung transparent und abgestimmt durchgeführt werden können.

 

Zeitlicher Ausblick

Derzeit ist das Projekt „Gne Wik“ mit einer Laufzeit bis 2021 angelegt, so dass der erste Zeitplan wie folgt aussieht:

-            2017: Antrag und Vorbereitung des weiteren Planungsprozesses, Konkretisierung der Verknüpfung mit dem integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Wik (STEK)

-                                                             2018/2019:Vorbereitende Untersuchungen als Baustein des STEK

Vorbereitung und Realisierung Neubau Kindertagesstätte

-                                                             ab ca. 2020:Baumaßnahmen im öffentlichen Raum

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

 

 

Anlage

Antrag auf Programmaufnahme und Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Zukunft Stadtgrün“ - Gesamtmaßnahme „Grüne Wik“.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Jul 6, 2017 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen

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Jul 11, 2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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Jul 20, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen