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Antrag der Verwaltung - 0637/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusätzliche Förderung in Kindertageseinrichtungen mit bestimmter Bevölkerungsstruktur
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Jul 5, 2017
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Antrag
Antrag:
Zugestimmt wird der Verlängerung der zusätzlichen Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderer Bevölkerungsstruktur in Höhe von 97.920,- € (jährlich 235.000,- €) bis zum 01.12.2017 sowie ab 01.01.2018 der Zusammenlegung dieser Förderung mit der „Förderung des Spracherwerbs“ in Höhe von jährlich 292.500,- €.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 04.05.2016 (Drs. 0410/2016) werden ausgewählte Kindertageseinrichtungen mit bestimmter Bevölkerungsstruktur bis zum 31.07.2017 zusätzlich gefördert. Die bereitgestellten Mittel werden zur Finanzierung von drei zusätzlichen Fachkraftstunden pro Gruppe eingesetzt.
Bis zum Sommer 2017 sollte dem Jugendhilfeausschuss gemäß des o. g. Beschlusses eine Auswertung und eine Empfehlung für die zukünftige Verwendung der Mittel vorgelegt werden.
Das Jugendamt hat im Mai 2017 von den Einrichtungen, die zusätzliche Fördermittel erhalten haben, erste Erfahrungsberichte erhalten, aus denen ersichtlich ist, dass die Intensität der Betreuung in den Einrichtungen deutlich verbessert werden konnte. Außerdem konnten den Kindern zusätzliche Bildungsangebote aufgrund der zusätzlichen zeitlichen Ressource zur Verfügung gestellt werden.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Fördermittel deutlich zur Verbesserung der Betreuungsqualität in den Einrichtungen beigetragen haben und die Förderung fortgeführt sowie ausgeweitet werden sollte. Aus Sicht der Verwaltung sollte die gezielte Förderung von Einrichtungen nach sozialen Indikatoren (insbesondere hoher Kinderarmut) angehoben und verstetigt werden.
Zur Deckung der entstehenden Mehrkosten bieten sich die Mittel der bisherigen zusätzlichen Förderung des Spracherwerbs (früher „Förderung ausländischer Kinder“) an. Diese werden seit 1994 ausgewählten Trägern von Kindertageseinrichtungen nach einer damaligen Entscheidung der Arbeitsgemeinschaft (AG) nach § 78 SGB VIII gewährt. Für die freien Träger stehen insgesamt 128.000,- € / Jahr zur Verfügung. In den städtischen Kindertageseinrichtungen werden aus diesem städtischen Förderprogramm sieben halbe Stellen für Sozialpädagogische Assistentinnen finanziert.
Bisher müssen alle Einrichtungen, die einen Antrag auf Förderung stellen, jährlich die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund nachweisen. Hintergrund dieser Förderung ist die Vorgabe aus dem Jahr 1994, nach der nicht mehr als 25 % der Kinder in einer Kindertageseinrichtung ausländischer Herkunft sein sollten. Dies entspricht schon seit vielen Jahren nicht mehr der Lebensrealität in den meisten Kindertageseinrichtungen.
Daher wird - in Abstimmung mit dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und mit den bisher geförderten freien Trägern - eine Verknüpfung der beiden kommunalen Fördertöpfe „Förderung des Spracherwerbs“ und „Förderung von Kindertageseinrichtungen nach bestimmter Bevölkerungsstruktur“ als sinnvoll erachtet. So wird eine Konzentration in der Verwendung der Mittel auf Einrichtungen erreicht, die Kinder und Familien mit besonderen sozialen Belastungen betreuen.
Da jedoch die Mittel für die zusätzliche Förderung des Spracherwerbs bereits für das gesamte Jahr 2017 bewilligt wurden, kommt eine Zusammenführung der Fördermittel erst zum 01.01.2018 in Betracht. Die zusätzliche Förderung in Kindertageseinrichtungen nach der Bevölkerungsstruktur sollte somit auch bis zum 31.12.2017 fortgeführt werden, um die sehr positiven Erfahrungen zu vertiefen.
Zur weiteren Sprachförderung haben Bund und Land aktuell Förderprogramme aufgelegt, die sehr umfangreich und gezielt die Sprachförderung von Kindern in den Einrichtungen unterstützen und zusätzlich den Schwerpunkt auf Weiterentwicklung und Kompetenzerweiterung der pädagogischen Fachkräfte setzen: Bundesprogramm Sprach-Kita, Landesprogramm Förderung der vorschulischen Sprachbildung.
Ausblick:
Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Sozialraumdaten aus dem Sozialbericht 2016 die zukünftigen Kriterien zur Verteilung der Fördermittel erarbeiten. Dabei sollen zum einen die Sozialraumdaten einbezogen werden, um insbesondere die Einrichtungen in Stadtteilen mit hoher Kinderarmut und sozialen Problemlagen zu berücksichtigen. Zum anderen wird auch die Besucherstruktur der Einrichtungen zu Grunde gelegt. Kriterien für die Verteilung der Mittel werden in der AG § 78 SGB VIII mit den freien Trägern abgestimmt.
In der Sitzung der AG § 78 SGB VIII im September werden die Träger über die geplanten Änderungen ab 2018 informiert. In der Folge können die zu fördernden Kindertageseinrichtungen in den ausgewählten Stadtteilen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt werden. Das Verfahren wird transparent dargestellt werden.
Dem Jugendhilfeausschuss wird im Spätherbst eine Empfehlung für die gemeinsame Ausrichtung der beiden Fördertöpfe ab 2018 vorgelegt. Als neue Bezeichnung dieser Förderung wird empfohlen „Förderung von Kindertageseinrichtungen zur Stärkung von Bildungsangeboten auf der Grundlage von Sozialraumdaten“.