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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0644/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss vom 17.11.2016 (Drucksache: 0901/2016) hatte die Ratsversammlung die Verwaltung gebeten zu skizzieren, wie die Landeshauptstadt Kiel ihre Potentiale als familienfreundliche Arbeitgeberin erfassen, optimieren und nach außen darstellen kann.

 

Die vorliegende Geschäftliche Mitteilung bietet einen Überblick zu den städtischen Leistungen und Angeboten zu den von der Ratsversammlung angeführten Themenbereichen.

 

Zur Frage der Teilbarkeit von Stellen hat die seinerzeitige Oberbürgermeisterin Volquartz eine Grundsatzentscheidung getroffen, die noch heute gilt: Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind grundsätzlich alle Stellen bei der Landeshauptstadt Kiel, auch Führungsstellen, teilbar.

Zudem sind Führungskräfte aufgerufen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und zu fördern. Einen Faktor für die Sensibilisierung  dieser Vorgabe stellt das Führungsfeedback dar, in dem sich mit folgenden Fragestellungen dem Thema gewidmet wird:

 

6. Frauen und Männer sind gleichberechtigt

Meine Führungskraft ...              

6.1         rdert meine berufliche Entwicklung unabhängig von

meinem Geschlecht, meiner Lebenssituation und meinem

Arbeitszeitmodell.

               

6.2          setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein

und fördert z.B. Teilzeit, Telearbeit und flexible Arbeitszeit.

 

 

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Thema Arbeitsorganisation. Auch vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung von Arbeitsprozessen sind zunehmend Organisationsformen erforderlich, die sich mit der Familienarbeit vereinbaren lassen.

 

Die Arbeitsorganisation ergibt sich grundsätzlich aus den gesetzlichen Vorgaben an eine Kommunalverwaltung, die einen Versorgungsauftrag hinsichtlich bestimmter Leistungen und Dienste für Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen hat. Hierfür sind eine zuverlässige und möglichst barrierefreie Erreichbarkeit sowie eine zweckmäßige Aufgabenerledigung unerlässlich. Den mutmaßlichen Spielraum zwischen gesetzlich vorgegebenem Versorgungsauftrag und damit verbundener Erreichbarkeit/Präsenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der einen Seite und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf der anderen Seite regelt die Arbeitgeberin Landeshauptstadt Kiel u.a. mit einer Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit, einer Dienstvereinbarung über Telearbeit und nicht zuletzt über die Anwendung der vom Gesetzgeber beschriebenen Formen der Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst.

 

Die Möglichkeiten und Spielräume bei Teilzeitarbeit nutzt die LH Kiel umfassend, unter Becksichtigung dienstlicher Belange auch in Bezug auf die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit. Zum Stichtag 31.12.2015 befanden sich 35,6 % der Beschäftigten der LH Kiel in einer Teilzeitbeschäftigung (s. Seite 10 ff. Personal- und Organisationsbericht 2015/2016).

 

Die Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit sehen die Möglichkeit von Gleitzeit- und Zeitsparkonten ebenso vor, wie einen umfassenden Gleitzeitrahmen ausgeweitet auf 6 mögliche Arbeitstage. Innerhalb dieses Gleitzeitrahmens wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erglicht, ihre gesetzlich, tariflich oder arbeitsvertraglich bestimmte regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen persönlicher Wünsche und Bedürfnisse zu leisten. Diese individuelle Arbeitszeitplanung muss sich jedoch an der Sicherstellung der jeweiligen Aufgabenerfüllung orientieren. D.h. Sprechzeiten und Kernzeiten, die die Ämter für die zweckmäßige Aufgabenerfüllung festlegen können sowie dringende dienstliche Belange gehen den Gleitzeiten vor.

Die Dienstvereinbarung Telearbeit eröffnet die Möglichkeit der alternierenden Telearbeit und unterstützt damit insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier ist in den letzten Jahren ein Anstieg der Beschäftigten, die dieses Instrument nutzen, zu verzeichnen (s. Seite 14 Personal- und Organisationsbericht 2015/2016).

 

Zusammenfassend stehen also folgende Instrumente zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort sowie als Unterstützung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Vergung:

  • DV flexible Arbeitszeiten
  • Teilzeitmodelle aller Art sowohl bei Beamt/innen als auch im Tarifbereich.
  • DV Telearbeit

 

Die Abteilung Informationstechnik stellt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwei technische Möglichkeiten für die Telearbeit zur Verfügung:

Die Anwenderin bzw. der Anwender nutzen ihren privaten PC für die Telearbeit. In diesem Fall erhält die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter einen RSA-Token zur sicheren Authentifizierung beim Zugriff auf das Netz der Landeshauptstadt Kiel. Zusätzlich wird auf dem PC der Anwenderin / des Anwenders der Citrix Receiver installiert. Alle benötigten Anwendungen werden dann per Citrix zur Verfügung gestellt.

Daneben stellt die Abteilung Informationstechnik einen Thin-Client (Igel) zur Verfügung. Der Thin-Client baut automatisch eine sichere Verbindung zum Netzwerk der Landeshauptstadt Kiel auf. Auch in diesem Fall werden alle benötigten Anwendungen per Citrix bereitgestellt. Ein RSA-Token ist dafür nicht erforderlich.

 

Zusätzlich ermöglicht die Landeshauptstadt Kiel ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das Intranet auch von außerhalb des städtischen Netzwerks zu nutzen. Dafür werden ein eigenes Endgerät (PC, Laptop, Tablet, …) mit einem aktuellen Webbrowser sowie ein eigener Internetzugang benötigt. Um auf das Intranet zuzugreifen, ist vorab eine Registrierung in einem Zugangsportal erforderlich. Die dafür notwendigen Zugangsdaten können von der Abteilung Informationstechnik angefordert werden. Die Nutzung des Intranets von außerhalb ist keine Arbeitszeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung.

 

Zum Themenbereich Information und Kommunikation gehört auch das Fortbildungsangebot der Arbeitgeberin Landeshauptstadt Kiel. Hierbei wird Wert auf die Vereinbarkeit der Fortbildung im Beruf und mit der Familie gelegt, indem arbeitsortnahe Fortbildungen angeboten werden. D.h. für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Fortbildungen angeboten, die alle in Kiel und somit am Arbeitsort stattfinden. Darüber hinaus wird ein breites Fortbildungsspektrum abgebildet. Auch spezielle Fortbildungsangebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen zur Auswahl.

 

ufig ist es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen schwierig, Betreuungszeiten abzudecken. Daher bietet das Fortbildungsprogramm der Landeshauptstadt Kiel auch Fortbildungen, die in Teilzeit angeboten werden.

 

Die Veröffentlichung des Fortbildungsangebotes erfolgt nicht nur in einer Druckausgabe, sondern auch auf der Intranetseite der Landeshauptstadt Kiel. Durch die Möglichkeit, auch extern auf das Intranet zugreifen zu können, sind Informationen zu einzelnen Fortbildungen jederzeit abrufbar - auch bequem von Zuhause. Ebenso können Anmeldungen zu Fortbildungen über das Intranet vorgenommen werden.

Zudem ist die Teilnahme an Fortbildungen auch während der Elternzeit/Beurlaubung möglich. Dies ermöglicht es, auf dem aktuellen Wissensstand und im Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen und der Arbeitgeberin zu bleiben.

 

Neben den bereits beschriebenen Angeboten zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Arbeitgeberin Landeshauptstadt Kiel gibt es aber auch noch spezielle Angebote r Beschäftigte, die sich an den jeweiligen Bedarfslagen der Beschäftigten und ggf. an gesetzlichen Rahmenbedingungen orientieren. Folgende Angebote stehen zur Verfügung:

 

  • Notfallbetreuung

Seit dem Jahr 2009 hält die LHK für ihre Bescftigten und für Mitglieder der Selbstverwaltung ein Angebot bei der Kinderbetreuung vor, falls diese einmal unvorhergesehen gefährdet sein sollte. Mit der Einrichtung „CompanyKids Kiel“ des Betreibers pme Familienservice gibt es fortlaufend einen jährlich zu verlängernden Vertrag über diese Betreuungsdienstleistung. Die Leistung kann der benannte Personenkreis dann in Anspruch nehmen, wenn die eigentliche Kinderbetreuung während der Arbeitszeit plötzlich ausfällt. Die Modalitäten zur Inanspruchnahme dieses Serviceangebots sind auf der Intranetseite der LHK dargestellt.

 

  • Gehaltsvorschuss: wird in absoluten Ausnahmefällen mit Begründung gewährt.

 

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement:

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich bereits im Jahr 2011 mit dem Abschluss der DV zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), mit der Schaffung einer Stelle für die Fachkraft im BGM in 2012 und mit der Besetzung einer halben Stelle im Bereich Betriebliche Gesundheitsföderung (BGF) zu Beginn 2013, dazu positioniert, Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten bei der Landeshauptstadt Kiel zu stärken (ggf. weitere Zielsetzungen aus der DV §1).

Der kontinuierlich tagende Steuerungskreis BGM begleitet seitdem den Prozess der Implementierung und einer qualitativ sehr hochwertigen Herangehensweise an die Thematik.

Mit dem eingeführten Logo

In_Balance

wird von Beginn an verdeutlicht, dass es dabei auch immer um die Balance zwischen Berufs- und Privatleben geht.

Im Bereich der Maßnahmen zur Verhaltensprävention werden Angebote wie Gesundheitstage, Gehwettbewerbe, Stadtradeln usw. innerhalb der Arbeitszeit ermöglicht, die das Bewusstsein für die eigene Gesundheit stärken können.

Im Bereich Verhältnisprävention investiert die Arbeitgeberin seit der Auswertung der Gesamtbefragung im BGM (partizipative Lösungsfindung in Workshops und Fokusgruppen) in zentrale Maßnahmen. Unter anderem wurde zusammen mit einem Sportwissenschaftler das Konzept „FitViertel“ erarbeitet, einer einmal in der Woche möglichen 15-minütigen Arbeitsunterbrechung, um arbeitsplatznah ein angeleitetes Bewegungs- bzw. Entspannungsprogramm wahrnehmen zu können. Damit wird den Risikofaktoren des zu langen Sitzens genauso vorgebeugt, wie die Chance eröffnet, durch gemeinsame Aktivität das Betriebsklima zu verbessern und einer psychischen Belastung entgegenzuwirken.

Weiter stehen die Anschaffung elektrisch höhenverstellbarer Schreibtische im Fokus, die Verbesserung des Kantinenangebotes, die Möglichkeit, Still- bzw. Ruheräume und Sozialräume einzurichten oder das Führungsklima insgesamt in den Blick zu nehmen.

Die für die Pflege von Angehörigen bestehenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Möglichkeiten werden vereinzelt genutzt. Eine vor Jahren auf Initiative der Beteiligungsgremien eingerichtete Arbeitsgruppe zu dem Thema wurde mangels Regelungsbedarf über die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen hinaus, wieder aufgelöst.

 

Die Einrichtung einer Betriebskindertagesstätte wurde bereits in den Jahren 2005/2006 gefordert. In der Folge fand eine groß angelegte Umfrage unter den Beschäftigten zur Feststellung des Bedarfs statt. Nach manueller Auswertung der Umfrage konnte kein ausreichender Bedarf festgestellt werden; eine Einrichtung erfolgte nicht.

 

Seit diesem Zeitpunkt sind die Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht, landesweit ausgebaut und ausgeweitet worden. 

 

Das Personalmarketingkonzept wurde der Selbstverwaltung mit einer Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 0054/2017) in der Sitzung des Innen- und Umweltausschusses im Februar 2017 vorgestellt. 

 

Die Arbeitgeberin Landeshauptstadt Kiel bietet bereits seit Jahren ein breites Spektrum an Maßnahmen und Möglichkeiten für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen an, die es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, familiäre und lebensphasenabhängige Bedürfnisse mit dem Berufsalltag in Einklang zu bringen. Auch künftig werden gesellschaftliche Entwicklungen beobachtet und Arbeitsbedingungen soweit zulässig und möglich angepasst, um weiterhin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

 

Auch im Rahmen des Gesamtstrategieprozesses wird an der Weiterentwicklung ausgewählter Handlungsfelder gearbeitet. Über den Fortgang werden wir zu gegebener Zeit wieder berichten.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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Beschlüsse

Erweitern

Jul 4, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Jul 20, 2017 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen