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Antrag der Verwaltung - 0687/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige VE bei der Investitionsnummer 5420010091 Ausbau der Rendsburger Landstraße
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jul 11, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 20, 2017
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Antrag
Antrag:
Der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer
„5420010091 Ausbau der Rendsburger Landstraße“ und deren Deckung aus der Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer „5520020082 Grundinstandsetzung Kiellinie“ gemäß § 95 f Gemeindeordnung in Höhe von 2.600.000 EUR wird zugestimmt.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der letzte geplante Bauabschnitt für die Fördermaßnahme „Ausbau der Rendsburger Landstraße“ soll im Jahr 2018 umgesetzt werden.
Es handelt sich um eine kombinierte Kanal- und Straßenbaumaßnahme der Abteilungen Stadtentwässerung und Verkehrswegbau des Tiefbauamtes. Um die Arbeiten bautechnisch sinnvoll und rechtzeitig umsetzen zu können, ist es erforderlich, die Ausschreibung spätestens im August 2017 zu veröffentlichen. Unter dieser Voraussetzung ist der Baubeginn im Februar 2018 möglich, sodass die angestrebte Fertigstellung im Jahr 2018 erfolgen kann.
Die Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer „5520020082 Grundinstandsetzung Kiellinie“ kann reduziert werden, weil die Umsetzung der Grundinstandsetzung der Spundwände an der Kiellinie die Mittel der Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht vollständig benötigt.
Doris Grondke
Stadträtin