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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0687/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer
5420010091 Ausbau der Rendsburger Landstraße und deren Deckung aus der Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer 5520020082 Grundinstandsetzung Kiellinie gemäß § 95 f Gemeindeordnung in Höhe von 2.600.000 EUR wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der letzte geplante Bauabschnitt für die Fördermaßnahme „Ausbau der Rendsburger Landstraße“ soll im Jahr 2018 umgesetzt werden.


Es handelt sich um eine kombinierte Kanal- und Straßenbaumaßnahme der Abteilungen Stadtentwässerung und Verkehrswegbau des Tiefbauamtes. Um die Arbeiten bautechnisch sinnvoll und rechtzeitig umsetzen zu können, ist es erforderlich, die Ausschreibung spätestens im August 2017 zu veröffentlichen. Unter dieser Voraussetzung ist der Baubeginn im Februar 2018 möglich, sodass die angestrebte Fertigstellung im Jahr 2018 erfolgen kann.

 

Die Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer „5520020082 Grundinstandsetzung Kiellinie kann reduziert werden, weil die Umsetzung der Grundinstandsetzung der Spundwände an der Kiellinie die Mittel der Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht vollständig benötigt.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Beschlüsse

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Jul 11, 2017 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Jul 20, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen