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Geschäftliche Mitteilung - 0701/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Stadtverordnung zum Schutze von Naturdenkmalen in der Landeshauptstadt Kiel vom 02. Januar 1992
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Umweltschutzamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jul 20, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Anliegend wird der Ratsversammlung gemäß § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) der Entwurf zur Änderung der Stadtverordnung zum Schutze von Naturdenkmalen in der Landeshauptstadt Kiel vom 02. Januar 1992 vorgelegt.
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel ist nach dem Bundes- und Landesnaturschutzrecht als Untere Naturschutzbehörde zuständiger Verordnungsgeber.
Eine Fortschreibung der Stadtverordnung ist auf Grund krankheits- und sturmbedingter Fällungen einzelner Naturdenkmale bzw. einzelner Bäume als Alleebestandteile bzw. Bestandteile von Baumgruppen zwecks Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse geboten.
Mehrere ausgewählte Bäume im Innen- und Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel sind als künftige Naturdenkmale vorgesehen. Um die neu hinzukommenden Naturdenkmale nicht in einer separaten Zusatz-Verordnung ausweisen zu müssen, waren auf Grund der Novellierung des BNatSchG und des LNatSchG redaktionelle Anpassungen an die aktuelle Rechtslage mit geänderter Hierarchie und Paragraphenfolge im Verordnungstext erforderlich. § 59 LNatSchG bot die Möglichkeit, die Änderung und Ergänzung unter Fortbestand der geltenden Verordnung vorzunehmen. Ziel war neben der Unterschutzstellung zusätzlicher Naturdenkmale eine arbeitstechnische Aktualisierung, ohne den Verordnungsinhalt vom Schutzumfang her auszuweiten.
In der neuen Lesefassung finden nun auch die aktuellen Grundstückskatasterdaten für die seit Jahrzehnten bestehenden Naturdenkmale Anwendung.
Die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände, des Beirats für Naturschutz, der von Änderungen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie eine Abstimmung mit dem Rechtsamt wurden durchgeführt.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf der Änderung der Stadtverordnung zum Schutze von Naturdenkmalen in der Landeshauptstadt Kiel vom 02. Januar 1992 einschließlich der Abgrenzungskarten
Anlage 2: Lesefassung der Naturdenkmalverordnung vom 02.01.1992 in der Fassung der entworfenen Änderung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,2 MB
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(wie Dokument)
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322,9 kB
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