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Antrag eines Beirates - 0709/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Autofreie Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag eines Beirates
- Federführend:
- Kinder- und Jugendbeirat (Junger Rat)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 5, 2017
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Sep 6, 2017
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 7, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 21, 2017
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Antrag
Beschlüsse:
28.06.2017 | Kinder- und Jugendbeirat |
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Abstimmung: ja: 8, nein: 0, Enthaltungen:1 |
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
welche Auswirkungen es nach sich ziehen würden, wenn die folgenden drei Zonen autofrei nach dem Verkehrszeichen 260 („Verbot für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Anlieger, Taxen und Kraftomnibusse“) wären.
Grenzen der kleinen Zone (Grafik siehe Anlage 1 kleine Zone) – Straßen sind außerhalb der Zone:
Kaistraße – Stresemannplatz – Ziegelteich – südlicher Exerzierplatz – Rathausstraße (hier jedoch innerhalb der Zone) - Martensdamm (innerhalb) – Jensendamm – Prinzengarten – Wall
Die Grenzen der mittleren Zone (Grafik siehe Anlage 2 mittlere Zone):
Kaistraße – Raiffeisenstraße (innerhalb) – Sophienblatt bis Abz. Ringstraße (innerhalb) – Ringstraße – Königsweg – Schülperbaum – südlicher Exerzierplatz – Rathausstraße (innerhalb) – Martensdamm (innerhalb) – Jensendamm – Prinzengarten – Wall
Die Grenzen der großen Zone (Grafik siehe Anlage 3 große Zone):
Kaistraße – Raiffeisenstraße (innerhalb) Sophienblatt bis Ringstraße (innerhalb) – Ringstraße – Schützenwall – Knooper Weg – Mittelstraße – Holtenauer Straße – Brunswiker Straße – Schloßgarten – Prinzengarten - Wall
Dabei sollten die Zufahrtsstraßen zu den wichtigen Parkhäusern vom Verbot ausgenommen werden, wie zum Beispiel, der Wall zum Parkhaus Saturn.
Des Weiteren wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen es nach sich ziehen würde, wenn der Stresemannplatz und Ziegelteich in der mittleren und großen Zone vom Verbot ausgeschlossen werden würden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Durch den Bau des Kleinen-Kiel-Kanals wird der Verkehrsfluss in der Innenstadt verändert. Aus diesem Anlass ist es sehr vorteilhaft zu prüfen, ob eine autofreie Innenstadt umsetzbar sei.
Dies würde die Innenstadt der Landeshauptstadt für Bürger und Touristen attraktiver machen, den Fahrradverkehr und den ÖPNV fördern, sowie Gesundheit und auch besonders das Klima schützen.
Ein weiterer wichtiger Punkt wäre das Schaffen von neuem, lebenswertem Raum zum Leben und Spielen. Außerdem sollte es das Ziel einer Fahrrad- und Klimaschutzstadt sein, den MIV zu verringern. Mit der autofreien Innenstadt wird dies auf eine moderne, zukunftssichere und schlaue Art gelöst.
gez. Özgürcan Baş
Vorsitzender
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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171,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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195,6 kB
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