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Interfraktioneller Antrag - 0713/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternativantrag zur Drs. 0575/2017 Straßenausbaubeiträge
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- CDU-Ratsfraktion; FDP-Ratsfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 20, 2017
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Antrag
Alternativantrag:
1. Die Ratsversammlung begrüßt die im Koalitionsvertrag auf Landesebene enthaltene Vereinbarung, wonach Kommunen zukünftig die Möglichkeit erhalten sollen, in eigener Verantwortung auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten.
2. Die Ratsversammlung bittet den Oberbürgermeister, die Änderung auf der Ebene der kommunalen Landesverbände positiv-konstruktiv zu begleiten. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den im Koalitionsvertrag festgeschrieben Zielen zu, dass der Verzicht nicht zu Nachteilen bei der Genehmigung der Kommunalhaushalte und bei den Mittelzuweisungen führen darf.
3. Die Zielsetzung des Koalitionsvertrages, dass die Kommunen ihrer Verpflichtung zum Ausbau kommunaler Verkehrsflächen nachkommen können, wird begrüßt. Dabei ist anzustreben, dass der Einnahmeausfall aus Straßenausbaubeiträgen vollständig kompensiert wird.
4. Die Ratsversammlung bittet den Oberbürgermeister, bei der Umsetzung der Zielsetzung des kommunalen Finanzausgleichs die besonderen Herausforderungen der wachsenden Landeshauptstadt Kiel einzubringen.
5. Die Ratsversammlung bittet den Oberbürgermeister, den Verzicht der Landeshauptstadt Kiel auf Straßenausbaubeiträge auf der Verwaltungsebene vorzubereiten und bis zur Umsetzung der landesgesetzlichen Grundlagen dem Finanz- sowie dem Bauausschuss in angemessenen Abständen über die Verfahrensstände und auch über die in Vorbereitung befindlichen Umsetzungsschritte zu unterrichten. Auf besondere Herausforderungen ist hinzuweisen und mögliche Lösungswege sind zu beschreiben.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Eine hinreichende verkehrliche Infrastruktur für den motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr sowie für den öffentlichen Nahverkehr und in angemessenem Umfang für die Transportwirtschaft als Durchgangs- oder Zielverkehre gehört zu der notwendigen kommunalen Infrastruktur. Diese den jeweiligen Anlieger*innen zuzuordnen führt zunehmend zu kaum nachvollziehbaren bzw. akzeptablen Ergebnissen und sollte stattdessen vollständig über die Haushalte bzw. Zuweisungen des Bundes, der Länder und der Kommunen abgebildet werden.
Nicht zuletzt steht in der Fachdebatte auch die Frage im Raum, wie lange bei den gegebenen hohen Instandhaltungsrückständen zukünftig Straßenausbaubeiträge der Anlieger*innen in gerichtlichen Auseinandersetzungen Bestand haben werden können.
gez. Ratsherr Stefan Kruberf.d.R.
gez. Ratsherr Ralph Roick
CDU-Ratsfraktion
gez. Ratsfrau Dagmar Hirdesf.d.R.
gez. Ratsherr Arne Langniß
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsherr Ralf Meinkef.d.R.
gez. Ratsfrau Christina Musculus-Stahnke
FDP-Ratsfraktion
