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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE - 0715/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel fordert den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, die Landesverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze beizubehalten.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Ergebnisse der, durch Drucksache 0533/2017 am 30.05.2017 im Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit beschlossenen, Prüfung schnellstmöglich, spätestens, wie in Drucksache 0594/2017 am 29.06.2017 zugesagt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit am 19.09.2017, der Selbstverwaltung vorzulegen.

 

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Antrag zur Aufnahme in die Landesverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze vorzubereiten und, ein günstiges Ergebnis der Prüfung nach 2. vorausgesetzt, schnellstmöglich beim Land zu stellen.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Verwaltung informierte den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit umfassend über den Entwurf der Kappungsgrenzenverordnung mit Geschäftlicher Mitteilung vom 28.08.2014 (Drs. 0652/2014).

 

In der Ratsversammlung wurde am 18.09.2014 beschlossen, nur dann die Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung zu befürworten, wenn die nachträgliche Aufnahme im Falle einer erheblichen Verschlechterung der Situation am Wohnungsmarkt innerhalb der Geltungsdauer der Verordnung (5 Jahre) aus Sicht des Innenministeriums nicht möglich ist (Drs. 0737/2014). Das Innenministerium Schleswig-Holstein hatte daraufhin schriftlich mitgeteilt, dass eine spätere Aufnahme der Landeshauptstadt Kiel in die Kappungsgrenzenverordnung innerhalb der Geltungsdauer von 5 Jahren möglich ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Stadt nach damaliger Datenlage bereits Anspannungstendenzen zeigt. Dies wurde seinerzeit für Kiel bejaht.

 

Die Situation in auf dem Wohnungsmarkt in Kiel hat sich seit damals nicht verbessert, sondern, im Gegenteil, eher weiter deutlich zugespitzt. Daher erscheint eine Aufnahme in die Kappungsgrenzenverordnung dringender denn je.

 

Nach Bildung der neuen Landesregierung muss sich Kiel daher, im Rahmen seiner Möglichkeiten, für die Beibehaltung der Kappungsgrenzenverordnung einsetzen und schnellstmöglich die Aufnahme der Landeshauptstadt in die Verordnung in die Wege leiten.

 

In einer ausführlichen Begründung muss der Landesregierung gegenüber dargestellt werden, warum von der früheren Einschätzung abgewichen werden soll. Um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen sollte mit der Vorbereitung des Antrages an das Land daher unverzüglich begonnen werden.

 

 

gez. Heinz Wieserf.d.R. Florian Jansen

FraktionsvorsitzenderFraktionsgeschäftsführer

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Beschlüsse

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Jul 20, 2017 - Ratsversammlung - zurückgezogen