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Interfraktioneller Antrag - 0716/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt der Mieterschutzinstrumente Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen-Verordnung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Ratsfraktion
- Beteiligt:
- SSW-Ratsfraktion; Ratsfraktion DIE LINKE; Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 20, 2017
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Sep 21, 2017
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Antrag
Antrag:
Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzen-Verordnung dürfen nicht abgeschafft werden. Deshalb müssen der Oberbürgermeister und der Sozialdezernent sich mit Nachdruck auf Landesebene für deren Erhalt und in diesem Fall für die Aufnahme der Stadt Kiel in die Kappungsgrenzen-Verordnung einsetzen.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Oberstes Ziel Kieler Wohnungspolitik muss die Schaffung neuen Wohnraums mit einem hohen Anteil an kostengünstigen Mietwohnungen sein, um die negativen Effekte eines derzeit knappen Wohnungsmarktes zu vermeiden.
Im Mietspiegel 2017 wurde eine Steigerung von 4,6% für Bestandsmieten ermittelt – also genau jener Mieten, deren Steigerung durch eine Kappungsgrenze begrenzt werden kann.
Um das Wohnen in der Stadt Kiel weiterhin bezahlbar zu erhalten, müssen beide Instrumente nebeneinander eingesetzt werden.
Der Mietspiegel zeigt weiterhin deutliche Steigerungen, sodass das in Drucksache 0757/2014 beschlossene Kriterium erfüllt ist. Der Beitritt der Landeshauptstadt Kiel zur Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes ist daher dringend geboten.
Da diese Instrumente nur langfristig die gebotene Wirkung zeigen, muss die Stadt Kiel sich mit Nachdruck für den Erhalt beider Verordnungen einsetzen.
gez. Ratsfrau Anemone Helbigf.d.R.
gez. Ratsfrau Gesa Langfeldt
SPD-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Arne Langnißf.d.R.
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Ratsherr Marcel Schmidtf.d.R.
SSW-Ratsfraktion
gez. Ratsherr Heinz Wieserf.d.R.
Ratsfraktion Die Linke