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Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 0731/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternativantrag zur Drs. 0718/2017 Kiel feiert die Ehe für alle
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Jul 20, 2017
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Antrag
Alternativantrag:
Die Kieler Ratsversammlung begrüßt den Beschluss des Bundestags für die Ehe für alle und freut sich für alle, denen damit der Weg zur Eheschließung eröffnet wird. Es ist ein großer Schritt für die Gleichstellung von Homosexuellen und ein Erfolg der LGBTQ*-Bewegung.
Um diesen historischen Wandel zu würdigen und mit vielen neuen gleichgeschlechtlichen Ehepaaren zu feiern, lädt die Ratsversammlung gemeinsam mit dem Oberbürgermeister die ersten gleichgeschlechtlichen Ehepartner*innen zum nächstjährigen CSD-Empfang ein, um in diesem Rahmen gemeinsam zu feiern. Bei der Gestaltung des Empfangs sollen die Interessenvertretungen von Homosexuellen eingebunden werden.
Der OB wird zudem darum gebeten, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen nicht mit Kosten für die Beteiligten einhergehen, also keine Gebühren erhoben werden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Beschluss des Bundestags für die Ehe für alle ist eine historische Entscheidung. Kiel hat sich in diesem Zusammenhang seit langem eindeutig positioniert und mit der Unterstützung der örtlichen Aufklärungsarbeit sowie dem CSD-Empfang aktiv auf eine gesellschaftliche Gleichstellung hingewirkt. Der vorgeschlagene CSD-Empfang gemeinsam mit den ersten gleichgeschlechtlichen Ehepaaren ist eine gute Gelegenheit, diese gesellschaftliche Errungenschaft zu feiern.
Gleichwohl kann eine gemeinsame Feier nicht darüber hinwegtäuschen, dass den Betroffenen zunächst eine "Ehe zweiter Klasse" gewährt wurde und sie nun einen weiteren Verwaltungsakt zur Umwandlung in eine gleichberechtigte Ehe vor sich haben. Verwaltungsakte sind gebührenpflichtige Vorgänge, und es darf nicht sein, dass den Betroffenen nunmehr weitere Gebühren auferlegt werden. Dass eine Eheschließung zuvor nicht möglich war, darf nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung führen.
gez. Ratsfrau Dagmar Hirdesf.d.R.
Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN