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ALLRIS - Drucksache

Antrag eines Ortsbeirates - 0769/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

12.07.2017

Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook

Abstimmung: Einstimmig

 

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Holtenauer Straße vor der Haltestelle Schauspielhaus die jeweils rechte Fahrspur als Busspur einzurichten (insbesondere auf der westlichen Seite).

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Der Querungsbereich an der Haltestelle Schauspielhaus wird stark von Fußngern frequentiert. Es befinden sich dort zwei Verkehrsinseln als Querungshilfen.

 

Westliche Seite (Einmündung Im Brauereiviertel):

 

r die wesentliche Seite befinden sich die Verkehrsinseln sowohl vor (nördlich) wie auch nach (südlich) der Haltestelle. Von Norden kommend ist die Holtenauer Str. zunächst einspurig. Unmittelbar vor der nördlichen Querung erfolgt aber eine Weitung auf zwei Spuren (auf Höhe Hausnummer 129). Im weiteren Verlauf (nach der Einmündung Im Brauereiviertel) ist die Fahrbahn dann dreispurig, wobei die mittlere Spur als Busspur ausgeweisen ist und die rechte Spur in den Knooper Weg mündet.

 

Aufgrund der mit der Zweispurigkeit verbundenen Gefährdung wurde für den Bereich der Querung bereits eine Höchstgeschwindkeit von 30 km/h angeordnet. Die Gefährung könnte weiter reduziert werden, wenn die rechte Spur vor der Haltestelle als Busspur ausgewiesen würde - wie auch im weiteren Verlauf die Mittelspur (Markierung auf der Fahbahn durch eine durchgezogene Linie). Ab dem Haltestellenbereich ist eine Nutzung auch durch Rechtsabieger (nach Im Brauereiviertel) möglich.

 

Östliche Seite (Einmündung Gneisenausstr.)

 

Eine entsprechende Regelung sollte auch für die östliche Seite vorgesehen werden. Dort befinden sich beide Verkehrsinseln nördlich der Haltestelle. Von Süden kommend ist die Holtenauer Str. an der ersten Verkehrsinsel (direkt nach der Haltestelle) zunächst noch zweispurig, unmittelbar vor der zweiten (nördlichen) Verkehrsinsel (nach der Einmündung Gneisenaustr.) verengt sich die Fahrbahn dann auf eine Spur.

 

Aufgrund der mit der Zweispurigkeit verbundenen Gefährdung wurde für den Bereich der Querung bereits eine Höchstgeschwindkeit von 30 km/h angeordnet. Die Gefährung könnte weiter reduziert werden, wenn die rechte Spur vor der Haltestelle als Busspur ausgewiesen würde (zwischen Düppelstr. und Gneisenaustr.) Ab dem Haltestellenbereich ist eine Nutzung auch durch Rechtsabieger (in die Gneisenaustr.) möglich.

 

gez. Dr. Dieter Hartwig

- Ortsbeiratvorsitzender -

 

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Beschlüsse

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Sep 5, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - vertagt

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Sep 7, 2017 - Bauausschuss - vertagt

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Nov 7, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - vertagt

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Dec 7, 2017 - Bauausschuss - vertagt

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Dec 12, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - vertagt

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Mar 22, 2018 - Bauausschuss - zurückgezogen

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Apr 17, 2018 - Innen- und Umweltausschuss - zurückgezogen