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Antrag eines Ortsbeirates - 0769/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Busspur an den Haltestellen „Schauspielhaus“
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag eines Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Innen- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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Sep 5, 2017
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Nov 7, 2017
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Dec 12, 2017
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Apr 17, 2018
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Gestoppt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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Sep 7, 2017
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Dec 7, 2017
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Mar 22, 2018
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Querungsbereich an der Haltestelle Schauspielhaus wird stark von Fußgängern frequentiert. Es befinden sich dort zwei Verkehrsinseln als Querungshilfen.
Westliche Seite (Einmündung Im Brauereiviertel):
Für die wesentliche Seite befinden sich die Verkehrsinseln sowohl vor (nördlich) wie auch nach (südlich) der Haltestelle. Von Norden kommend ist die Holtenauer Str. zunächst einspurig. Unmittelbar vor der nördlichen Querung erfolgt aber eine Weitung auf zwei Spuren (auf Höhe Hausnummer 129). Im weiteren Verlauf (nach der Einmündung Im Brauereiviertel) ist die Fahrbahn dann dreispurig, wobei die mittlere Spur als Busspur ausgeweisen ist und die rechte Spur in den Knooper Weg mündet.
Aufgrund der mit der Zweispurigkeit verbundenen Gefährdung wurde für den Bereich der Querung bereits eine Höchstgeschwindkeit von 30 km/h angeordnet. Die Gefährung könnte weiter reduziert werden, wenn die rechte Spur vor der Haltestelle als Busspur ausgewiesen würde - wie auch im weiteren Verlauf die Mittelspur (Markierung auf der Fahbahn durch eine durchgezogene Linie). Ab dem Haltestellenbereich ist eine Nutzung auch durch Rechtsabieger (nach Im Brauereiviertel) möglich.
Östliche Seite (Einmündung Gneisenausstr.)
Eine entsprechende Regelung sollte auch für die östliche Seite vorgesehen werden. Dort befinden sich beide Verkehrsinseln nördlich der Haltestelle. Von Süden kommend ist die Holtenauer Str. an der ersten Verkehrsinsel (direkt nach der Haltestelle) zunächst noch zweispurig, unmittelbar vor der zweiten (nördlichen) Verkehrsinsel (nach der Einmündung Gneisenaustr.) verengt sich die Fahrbahn dann auf eine Spur.
Aufgrund der mit der Zweispurigkeit verbundenen Gefährdung wurde für den Bereich der Querung bereits eine Höchstgeschwindkeit von 30 km/h angeordnet. Die Gefährung könnte weiter reduziert werden, wenn die rechte Spur vor der Haltestelle als Busspur ausgewiesen würde (zwischen Düppelstr. und Gneisenaustr.) Ab dem Haltestellenbereich ist eine Nutzung auch durch Rechtsabieger (in die Gneisenaustr.) möglich.
gez. Dr. Dieter Hartwig
- Ortsbeiratvorsitzender -