Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0794/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Die anliegenden Listen (Anlagen 1 und 2) umfassen die im Sinne der Hauptsatzung unerheblichen Entscheidungen gemäß  § 95 d der Gemeindeordnung die bis Mitte August 2017 vom Oberbürgermeister, vom bevollmächtigten Dezernenten für Finanzen, Personal, Kultur und Ordnung, oder vom bevollmächtigten Leiter des Amtes für Finanzwirtschaft getroffen wurden.

 

Die Genehmigung der Ratsversammlung gilt in diesen Fällen gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Kiel als erteilt. Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, der Ratsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

 

Wegen der Einzelbegründungen wird auf die Anlagen verwiesen.


 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Sep 12, 2017 - Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Sep 21, 2017 - Ratsversammlung - zur Kenntnis genommen