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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0799/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Anträge:
 

  1. Der Jahresabschluss 2016 des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK) wird festgestellt:

 

Es betragen:die Bilanzsumme54.308.737,27

die Summe der Erträge43.712.138,77

die Summe der Aufwendungen43.143.766,03

der Jahresgewinn   568.372,74

 

 

  1. Der Jahresgewinn wird wie folgt behandelt:

 

-       Ausschüttung an die Stadt Kiel              25.000,00€

 

Der im ABK verbleibende Jahresgewinn ist wie folgt auf neue Rechnung vorzutragen:

 

-       Zuführung zur Gewinnrücklage des BgA Straßenreinigung               28.833,07

-       Zuführung zur Gewinnrücklage des BgA Abfall               457.594,70

-       Entnahme aus der Gewinnrücklage des BgA Werkstatt              -2,50

-       Zuführung zur allgemeinen Gewinnrücklage               56.947,47

 

Jahresgewinn 2016              568.372,74

 

 

  1. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel schließt das Wirtschaftsjahr 2016 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 568 ab. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein um T€ 45 geringeres Ergebnis. Der Jahresüberschuss des ABK setzt sich aus dem Ergebnis des Bereichs der nicht über Gebühren finanziert wird (Werkstatt, Fuhrpark, Betriebe gewerblicher Art) und aus dem Ergebnis des Gebührenbereiches zusammen.

 

Überschuss aus Bereichen, die nicht über Gebühren finanziert werden

T€ 619

Ergebnis des Gebührenbereiches

T€ -51

davon aus der Aufzinsung der Gebührenausgleichsrückstellung

T€ 30

davon aus Niederschlagungen

T€ 1

davon aus der Verzinsung des Stammkapitals

T€ 25

Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung

T€ 568

 

Das Ergebnis des Gebührenbereiches von T€ -51 enthält eine Zuführung zur Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von T€ 996 (nach Aufzinsung), so dass das tatsächliche Jahresergebnis deutlich über den Erwartungen liegt. In diesem Ergebnis sind im Wesentlichen die Abzinsung der Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von T€ 30 und der einkalkulierte Gewinn von T€ 25 (Verzinsung von 5 % des Stammkapitals) enthalten. Die Verzinsung des Stammkapitals soll an die Landeshauptstadt Kiel ausgeschüttet werden.

Der wesentliche Teil der Erträge im ABK wird in Bereichen erzielt, die über Gebühren finanziert werden (88 %). In 2016 sind der Gebührenausgleichsrückstellung die zuvor genannten Gebührenüberschüsse in Höhe von T€ 996 zugeführt worden. In der Gebührenkalkulation 2016 ist ursprünglich mit einer Rückgabe von Überschüssen in Höhe von T€ 1.346 an die Gebührenzahler gerechnet worden. Zum 31.12.2016 beträgt die Gebührenausgleichsrückstellung T€ 7.556. Zu der positiven Abweichung gegenüber dem Wirtschaftsplan haben insbesondere positive Entwicklungen in den Bereichen der Deponie- und Papiererlöse beigetragen.

Die Personalaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr T€ 18.996 und lagen damit unter dem Planwert von T€ 19.627 und über dem des Vorjahres von T€ 18.427, der die Erstattung von VBL-Sanierungsgeldern für 2015 in Höhe von T€ 188 enthielt. Ursächlich für den Anstieg gegenüber dem Vorjahr waren im Wesentlichen die geplanten Tarifsteigerungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Die Ergebnisse der einzelnen Betriebszweige des ABK entwickelten sich wie folgt:

Der Betriebszweig Abfallbeseitigung erwirtschaftet ein Ergebnis nach Steuern und Finanzerträgen von T€ -208 (Plan T€ -78, Vorjahr T€ -94). Der Gebührenausgleichsrückstellung sind T€ 344 entnommen worden gegenüber einer geplanten Entnahme von T€ 1.314 und einer Entnahme von T€ 115 im Vorjahr.

Die Entwicklung des aufgestellten Behältervolumens im Bereich Bioabfall, Altpapier und Restmüll ist auch in 2016 positiv. Das bereitgestellte Volumen hat zum Jahresende gegenüber dem Vorjahr für Bioabfall um 1,2%, für Papierabfall um 1,2%  und für Restabfall um 0,9% zugenommen.

Der Betrag, den die Landeshauptstadt Kiel dem ABK aus ihrem Gewinnanteil aus ihrer Beteiligung an der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co KG dem ABK zugewiesen hat, ist gegenüber 2015 um T€ 117 auf T€ 805 gesunken. Die Gewinnbeteiligung führt zur Entlastung des Gebührenhaushaltes.

Die Dualen Systeme in Deutschland nutzen die Altpapiererfassung des ABK, um Verpackungsabfälle aus Papier im Stadtgebiet einzusammeln. Der ABK erhält von den Systembetreibern für die Erfassung eine Vergütung. Die entsprechenden Verträge zwischen ABK und den verschiedenen Systembetreibern werden jährlich neu verhandelt. Zum aktuellen Stand dieser Verhandlungen wird auf den Nachtragsbericht verwiesen.

Seit April 2014 kann die Verwertung des Papierabfalls aus der kommunalen Sammlung über einen neuen Vertrag, der aus einer gemeinsamen Ausschreibung mit anderen schleswig-holsteinischen Abfallwirtschaftsgesellschaften geschlossen wurde, abgerechnet werden.

Der Betriebszweig Straßenreinigung schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von T€ 33 ab (Plan T€ 79; Vorjahr T€ 92). Hierin enthalten ist ein Gewinn des gewerblichen Bereiches von T€ 29. Der Gebührenausgleichsrückstellung wurden T€ 1.310 zugeführt (Vorjahr T€ 1.154), gegenüber einer geplanten Entnahme von T€ 32. Ursächlich für die Gebührenüberschüsse sind im Wesentlichen ein geringerer Personalaufwand aufgrund nicht besetzter Planstellen, geringere Abschreibungen aufgrund verschobener Investitionen und die milde Witterung im Winter, die zu erheblich geringeren Winterdiensteinsätzen und einem geringeren Einsatz von Streumittel führte.

Der Betriebszweig Abfalldeponien schließt mit einem deutlichen Überschuss nach Zinsen und Steuern von T€ 611 ab (Plan T€ -22, Vorjahr T€ 398). Hierin enthalten ist das Ergebnis des gewerblichen Bereiches in Höhe von T€ 268. Ursächlich hierfür ist ein geringerer Materialeinsatz sowie deutlich höhere Erträge als geplant. Durch das gute Ergebnis der Deponie wird die Restabfallgebühr erheblich entlastet.

Für die Folgekosten der Nachsorge der Bauabschnitte I und II der Deponie Schönwohld ist die in den Vorjahren gebildete Rückstellung in 2016 anteilig verbraucht worden. Für die Nachsorgekosten der Altfläche (Verfüllung von 1966 – 1992) sind keine Rückstellungen gebildet worden. Gemäß § 5 (2) Landesabfallwirtschaftsgesetz Schleswig-Holstein können diese Aufwendungen bei zukünftigen Gebührenbedarfsberechnungen berücksichtigt werden, so dass keine wirtschaftliche Belastung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel entsteht.

Die weiteren Betriebszweige Fuhrpark, Werkstatt und Toilettenanlagen erzielen ein positives oder ausgeglichenes Ergebnis. Der städtische Fuhrpark kann mit einem Überschuss von T€ 110 (Plan T€ 79, Vorjahr T€ 170) zur Tilgung früherer Verlusten beitragen. Die Werkstatt schließt mit einem Überschuss von T€ 23 ab (Plan T€ -32, Vorjahr T€ 48). Der Zuschuss zu den öffentlichen Bedürfnisanstalten bewegt sich im Rahmen der Vorjahre.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Allgemeine Treuhand Nord in 24103 Kiel, hat den Jahresabschluss 2016 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

In Anlehnung an handels- und gesellschaftsrechtliche Regelungen sowie auf Empfehlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Allgemeine Treuhand Nord wird der Werkleitung des ABK Entlastung erteilt.

 

Die Schlussbesprechung fand am 19.07.2017 unter Beteiligung von Vertretern der Ratsfraktionen der SPD, der CDU, des Bündnis 90/DIE GRÜNEN, des SSW, DIE LINKE, des Eigenbetriebes Beteiligungen und des Amtes für Finanzwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel statt. Vertreter der Ratsfraktion FDP, des Dezernates des Oberbürgermeisters und des Landesrechnungshofes waren ebenso eingeladen und hatten ihre Abwesenheit entschuldigt.

 


Der Prüfungsbericht liegt den Ratsfraktionen vor und kann bei Bedarf im ABK eingesehen werden.

 

 

 

 

 

i.V. Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

Sep 6, 2017 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 21, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen