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Antrag der Verwaltung - 0802/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2015 mit Lagebericht
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Oct 10, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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Nov 16, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 und der Lagebericht wurden in seiner endgültigen Fassung dem Rechnungsprüfungsamt im März zur Prüfung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Bemerkungen nach § 95n Abs. 2 GO in einem Schlussbericht zusammengefasst.
Nach § 95n Abs. 3 GO beschließt die Ratsversammlung über den Jahresabschluss und die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Das Jahr 2015 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 3.606.027,95 € ab. Eine Ergebnisrücklage, die als Puffer für Jahresfehlbeträge dienen soll, steht nicht mehr zur Verfügung. Soweit ein Ausgleich über die Ergebnisrücklage nicht mehr möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorgetragen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) ausgeglichen werden. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2015 rund 404 Mio. €. Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Jahresfehlbeträge der Vorjahre beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2015 rund 160,5 Mio. €.
Alles Weitere ergibt sich aus dem Jahresabschluss mit Lagebericht sowie dem Schlussbericht.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Hinweise:
- Die Anlagen zu dieser Vorlage sind im Ratsinformationssystem ALLRIS einsehbar.
- Die Ratsfraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Anlage in Papierform.
- Weitere Papierexemplare können im Fachamt angefordert werden ( 901-1721).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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