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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0804/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Kieler Funk-Taxi-Zentrale eG beantragt die Erhöhung der Beförderungsentgelte. Die letzte Änderung erfolgte zum 01.01.2015.

 

Begründet wird der Antrag u.a. mit der zum 01.01.2017 erfolgten weiteren Anhebung des Mindestlohns um 4 % von 8,50 auf 8,84 €. Desweiteren weist die Antragstellerin darauf hin, dass die Landeshauptstadt Kiel bei der letzten Erhöhung nicht hinreichend berücksichtigt habe, dass dem Tarif eine Mischkalkulation hätte zu Grunde gelegt werden sollen, wie es auch die IHK zu Kiel und ein Sachverständigengutachten fordern würden. Stattdessen sei das Ergebnis ein einheitlicher und nicht ausreichend kalkulierter Tarif gewesen. Erschwerend käme hinzu, dass seinerzeit auch die beantragte Streichung der Karenzminute bei den kostenpflichtigen Wartezeiten nicht aufgehoben wurde. Darüber hinaus ergäben sich aufgrund der seit 01.01.2017 geltenden verschärften Aufzeichnungspflichten („Fiskaltaxameter“) nicht unerhebliche einmalige Anschaffungskosten für Hard- und Software sowie dauerhafte finanzielle Belastungen in Form von monatlichen Wartungskosten.

 

Schließlich wird betont, dass der Kieler Tarif selbst nach der beantragten Erhöhung im landesweiten Vergleich immer noch im Mittelfeld liegt.

 

Nach Eingang des Antrages wurde die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durchgeführt. Lediglich die IHK zu Kiel hat dabei im Rahmen Ihrer grundsätzlich unterstützenden Stellungnahme geringfügige Änderungen angeregt. Dadurch wird im Schwerpunktbereich der Fahrten (zwischen 3 km und 12 km) eine adäquate durchschnittliche Tarifanhebung von 6,06 Prozent erreicht und zugleich die im Antrag enthaltene überproportional starke Anhebung des Tarifs um 25 Prozent im Bereich zwischen 5 und 6 km deutlich abgeschwächt.

 

In dem o.g. Gutachten ist eine strukturelle Finanzierungslücke erwähnt, die sich auf die Historie des Kieler Taxen- und Mietwagenmarktes zurückführen lässt. Dieser war geprägt von einer erheblichen Konkurrenz, was zur Folge hatte, dass sich die Tarifgestaltung nicht ausschließlich an den tatsächlichen Kosten orientieren konnte, sondern immer durch die freie Preisgestaltung des Mietwagengewerbes beeinflusst war. Eine weitere Reaktion auf diese Rahmenbedingungen war der faktische Verzicht auf kostenpflichtige Wartezeiten durch die Einführung der sogenannten Karenzminute. Erst die Freigabe des Taximarktes konnte die Problematik beheben.

 

 

 

Aufgrund dieser Historie konnte sich der Kieler Tarif stets zu den Niedrigsten zählen lassen. Der strukturellen Finanzierungslücke ist nach nunmehr weiteren zweieinhalb Jahren Rechnung zu tragen.

 

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Taxiunternehmer, welche mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl im Einklang stehen sollen, wird dem Vorschlag der IHK zu Kiel folgend, nachstehender Tarif vorgesehen:

 

 

Aktueller Tarif

Neuer Tarif

Steigerung

Grundentgelt

3,10 €

3,20 €

3,23%

Fahrtstrecke bis 2 km

1,95 €

2,00 €

2,56%

Fahrtstrecke 2 km bis 5 km

1,60 €

1,75 €

9,38%

Fahrtstrecke 5 km bis 6 km

1,40 €

1,60 €

14,29%

Fahrtstrecke über 6 km

1,40 €

1,50 €

7,14%

Zuschlag Großraumtaxi (mehr als 4 Fahrgäste)

6,00 €

6,00 €

0,00%

Wartezeit /Std.

24,00 €

24,00 €

0,00%

3 km-Tour (ohne Wartezeit)

8,60 €

8,95 €

4,07%

5 km-Tour (ohne Wartezeit)

11,80 €

12,45 €

5,51%

7 km-Tour (ohne Wartezeit)

14,60 €

15,55 €

6,51%

10 km-Tour (ohne Wartezeit)

18,80 €

20,05 €

6,65%

12 km-Tour (ohne Wartezeit)

21,60 €

23,05 €

6,71%

 

Die dementsprechend geänderte Stadtverordnung (Änderung der Anlage zu § 5) erhält die in Anlage 1 dargestellte Fassung und soll zum 01.10.2017 in Kraft treten.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

Anlagen:

 

  • Neue Anlage zu § 5 der Stadtverordnung
  • Synopse

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 5, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zurückgezogen