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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0805/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Nach dem Handbuch Korruptionsprävention berichtet die Verwaltung einmal jährlich der Ratsversammlung

  • über die Zahl der durchgeführten Belehrungen und Informationsveranstaltungen pro Dezernat und die damit erreichten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • über die Zahl der Fortbildungsveranstaltungen sowie die Teilnehmer/innenzahl mit Beschäftigungsbereich,
  • ob und in welchem Umfang der Verpflichtung, das Thema Korruption einmal jährlich in Dienstbesprechungen zu erörtern nachgekommen wurde,
  • welche Personen in den Dezernaten als Ansprechperson für die Antikorruptionsarbeit zur Verfügung stehen,
  • über die Arbeit des Antikorruptionsbeauftragten des Landes,
  • über die Arbeit der Arbeitsgruppe zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption,
  • über die in der Anlaufstelle für Korruptionsverdacht behandelten Verdachtsfälle.

Da der Berichtspflicht seit 2011 nicht nachgekommen wurde, wird dies nun nachgeholt. Zunftig werden die Daten wieder jährlich in den Ämtern abgefragt und der Ratsversammlung die Rückmeldungen in zusammengefasster Form zur Verfügung gestellt.

Der Bericht für die Kalenderjahre 2011 bis 2016 ist als Anlage beigefügt. Dabei erfolgt die Berichterstattung auf Basis der seit dem 01. Februar 2016 gültigen Dezernatsverteilung.

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

 

Anlage: Bericht 2011 - 2016

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 5, 2017 - Innen- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

Erweitern

Sep 21, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen