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Antrag der Verwaltung - 0810/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung zur zukünftigen Klärschlammverwertung
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Sep 7, 2017
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Sep 7, 2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Sep 7, 2017
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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Sep 7, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 21, 2017
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Antrag
Antrag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, vertiefende Gespräche mit HAMBURG-WASSER mit dem Ziel zu führen, die Möglichkeiten einer kommunalen Kooperation zur Klärschlammverwertung auszuloten. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die beigefügte Vereinbarung mit HAMBURG-WASSER abzuschließen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der zukünftigen Verwertung des in der Landeshauptstadt Kiel anfallenden Klärschlamms eine Dienstleistungsausschreibung vorzubereiten.
- Bei Vorliegen einer Entscheidungsreife wird die Verwaltung unverzüglich eine Beschlussvorlage über die zukünftige Verwertung des Kieler Klärschlamms einbringen, in der die Ergebnisse der beiden Varianten „Kommunale Kooperation“ und „Dienstleistungsausschreibung“ dargelegt werden.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Auf Grundlage der novellierten Klärschlammverordnung muss die Landeshauptstadt Kiel bis spätestens Anfang 2029 aus der bisher praktizierten landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung aussteigen. Ziel der Verwaltung ist es, eine langfristige, sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch nachhaltige Lösung zu finden. Zur Erreichung dieses Ziels sind gegebenenfalls auch Zwischenschritte notwendig.
Seit 2013 streben die drei Großkläranlagenbetreiber aus Schleswig-Holstein, der Abwasserzweckverband (AZV) Südholstein, die Entsorgungsbetriebe der Hansestadt Lübeck sowie die Landeshauptstadt Kiel als „Klärschlammkooperation Schleswig-Holstein“ einen gemeinsamen Weg in dieser Frage an.
Folgende Ergebnisse wurden bisher durch externe Gutachter erarbeitet:
Es ist möglich, die Leistungen von Klärschlammtrocknung und -verbrennung als Dienstleistungsauftrag zu vergeben. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit keine Klärschlammverbrennungsanlage. Zwischen der erforderlichen Ausschreibung und der Leistungserbringung sollten daher mindestens 6 Jahre eingeplant werden, so dass die entsprechende Infrastruktur möglichst in räumlicher Nähe bei den Klärschlammerzeugern errichtet werden kann.
Eine eigene Anlage der o. g. drei Klärwerksbetreiber soll nur dann errichtet werden, wenn ein Ausschreibungsverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis erbringt.
HAMBURG-WASSER bietet die Möglichkeit an, den anfallenden Klärschlamm zukünftig gemeinsam innerhalb einer kommunalen Kooperation in der auszubauenden Klärschlammverbrennungsanlage VERA in Hamburg mit zu verbrennen.
Nach dem heutigen Erkenntnisstand könnte für die Gebührenzahler aus Kiel und aus den an das Bülker System angeschlossenen Umlandgemeinden der Weg der kommunalen Zusammenarbeit mit Hamburg eine gut geeignete Lösung sein. Die zugrundeliegenden konzeptionellen und wirtschaftlichen Annahmen bedürfen aber noch einer Konkretisierung und vertieften Prüfung. HAMBURG-WASSER ist bereit, die vorliegenden Planungen und die dazugehörigen Kostenberechnungen offen zu legen. Da es sich um geschützte interne Daten handelt, möchte HAMBURG-WASSER vor den weiteren Beratungen mit den Teilnehmern eine Vereinbarung über das weitere Vorgehen bezüglich der thermischen Entsorgung von Klärschlamm unterzeichnen, in dem die Intention und die Regeln für die weiteren Beratungen festgeschrieben sind. Die weitergehende Prüfung der möglichen Zusammenarbeit soll spätestens Ende März 2018 abgeschlossen sein. Der Entwurfsstand der Vereinbarung über das weitere Vorgehen bezüglich der thermischen Entsorgung von Klärschlamm ist der Anlage zu entnehmen.
Am Ende des vorab beschriebenen Prüfprozesses ist dann durch die Selbstverwaltungsgremien der LH Kiel zu entscheiden, ob eine kommunale Partnerschaft mit HAMBURG-WASSER eingegangen bzw. der Klärschlamm zur thermischen Verwertung ausgeschrieben werden soll.
Alternativer Weg:
Parallel wurde durch die Verwaltung ebenfalls geprüft, welche Möglichkeiten zur zukünftigen Klärschlammverwertung außerhalb der gemeinsamen Lösung mit Lübeck und dem AZV Südholstein bestehen:
Der Bau einer eigenen Anlage der Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamtes ist nicht zielführend, da weder ein passender Standort vorhanden ist, noch die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Eine Möglichkeit ist es, die Trocknung und Verbrennung der Kieler Klärschlammmengen im offenen Verfahren nach VGV auszuschreiben.
Eine Direktvergabe der Trocknung und Verbrennung der Kieler Klärschlammmengen an die Müllverbrennung Kiel (MVK) durch die Landeshauptstadt Kiel ist vergaberechtlich ausgeschlossen.
Die MVK kann sich jedoch uneingeschränkt an einer Ausschreibung zur Trocknung und Verbrennung der Kieler Klärschlämme beteiligen. Sie hat ihre Absicht dazu bereits im Markterkundungsverfahren bekundet.
Abwägung:
Aus Sicht der Verwaltung steht auch vor dem Hintergrund der eingangs beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend Zeit zur Verfügung, um die anstehende Grundsatzentscheidung gründlich vorzubereiten. Dazu zählt zum Einen, Klarheit über die Bedingungen für die kommunale Zusammenarbeit mit HAMBURG-WASSER zu erlangen, aber zum Anderen auch, den Weg einer Dienstleistungsausschreibung abschließend zu durchdenken.
Anschließend kann auf Basis sämtlicher Informationen entschieden werden, welcher der beiden aufgezeigten Wege beschritten werden soll.
In Vertretung
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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197,8 kB
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