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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0811/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK) wird festgestellt.

 

Es betragen die Bilanzsumme              106.958.440,01

die Summe der Erträge              46.526.930,95

die Summe der Aufwendungen              46.649.560,97

der Jahresverlust              122.630,02

 

Der Jahresverlust von 122.630,02 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dieser Beschluss gilt auch für alle nur steuerlich gesondert zu betrachtenden Teilbetriebe.
 

  1. Der Bestellung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revisions- und Treuhand Kommanditgesellschaft, Schülperbaum 23 in 24103 Kiel zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 wird zugestimmt.
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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.:

Der EBK hat den Jahresabschluss gemäß § 19 ff EigVO aufgestellt, der mit einem Jahresverlust i. H. v. 122.630,02 abschließt (Planverlust: 4,7 Mio. €).

 

Dieses gegenüber der Planung stark verbesserte Ergebnis ist geprägt von den Einnahmen aus der Stadtwerkedividende und den Fahreinnahmen aus dem ÖPNV einerseits und der positiven Entwicklung der Ausgaben für den Verkehrsvertrag mit der KVG andererseits. Die Eigenkapitalquote ist mit 55,3 % weiterhin als sehr gut zu bezeichnen.

 

Fa. Jander & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss 2016 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Das Abschlussgespräch fand am 17.07.2016 unter Beteiligung des Innenministeriums Abt. Kommunalaufsicht, des Landesrechnungshofes, des Rechnungsprüfungsamtes, des Amtes für Finanzwirtschaft und Vertretern der Ratsfraktionen statt.

 

Der Jahresabschluss liegt den Ratsfraktionen vor und kann bei Bedarf im EBK eingesehen werden.

 

Zu 2.:

Im Frühjahr 2018 ist der Jahresabschluss 2017 des EBK zu prüfen. Hierfür ist dem Landesrechnungshof ein Abschlussprüfer vorzuschlagen, der vom Landesrechnungshof mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 beauftragt wird.

 

Fa. Jander & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss 2016 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Fa. Jander & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Jahresabschlüsse 2011 bis 2016 geprüft und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Entsprechend § 9 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes soll ein Wechsel vorgenommen werden, wenn ein Prüfer über einen Zeitraum von 6 Jahren fortlaufend geprüft hat.

 

Im Rahmen einer Preisumfrage hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revisions- und Treuhand Kommanditgesellschaft das günstigste Angebot abgegeben. Die Revisions- und Treuhand Kommanditgesellschaft verfügt über umfangreiche Erfahrungen bezüglich kommunaler Unternehmen und Betriebe und gewährleistet eine intensive und wirtschaftliche Prüfung des EBK.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Sep 13, 2017 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

Sep 21, 2017 - Ratsversammlung - ungeändert beschlossen