Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0813/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für Sondervermögen der Landeshauptstadt Kiel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Sep 5, 2017
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sep 21, 2017
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Sachverhalt/Begründung
Begründung: Mit Änderung des Brandschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein im Jahre 2015 wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren als Sondervermögen der Gemeinden eingestuft. In Folge waren die Satzungen der Ortsfeuerwehren entsprechend zur ändern, dieses wurde auf Grundlage von Mustersatzungen ab Beginn des Jahres 2017 umgesetzt. Inzwischen wurden in allen Ortsfeuerwehren die Satzungen beschlossen.
Für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren der Landeshauptstadt Kiel ist jetzt eine gemeinsame Satzung für das Sondervermögen zu beschließen. Die Satzung regelt den Umgang und die Verfahrensweisen in der Handhabung des Sondervermögens im Sinne des Brandschutzgesetzes.
Die o. g. Ortsfeuerwehren haben erstmals für das Jahr 2018 einen Einnahmen- und Ausgabenplan zu erstellen.
Das Rechtsamt und das Rechnungsprüfungsamt wurden beteiligt.
Wolfgang Röttgers
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,6 kB
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